Ingenieurbüro bewerten: gleicher Umsatz, halber Wert

Was Käufer nach den DUB-Multiples zahlen, warum Fremdleistungen den Umsatz aufblähen und welche fünf Werttreiber über den Platz in der Spanne entscheiden.

Ein Ingenieurbüro mit 2,4 Mio. € Umsatz kann 0,64 Mio. € wert sein oder 1,87 Mio. €. Der Umsatz entscheidet darüber am wenigsten. Den Wert treiben der Anteil echter Eigenleistung, die Bindung der Ingenieure und die Frage, wie viele Auftraggeber nur wegen des Inhabers kommen. Ein Rechenbeispiel mit zwei Büros zeigt die Spanne.

Was zahlt ein Käufer für ein Ingenieurbüro?

Nach den DUB-KMU-Multiples für das dritte Quartal 2026 werden unternehmensnahe Dienstleister mit weniger als 5 Mio. € Umsatz mit dem 3,8- bis 5,7-Fachen des bereinigten EBITDA bewertet. Zwischen 5 und 50 Mio. € Umsatz sind es 5,0 bis 7,2.

Eine eigene Branche für Ingenieurbüros führt die DUB nicht. Die Zuordnung zu den B2B-Dienstleistern ist meine: Ein Planungsbüro hat wie ein Beratungsunternehmen fast nur Personalkosten und kaum Anlagevermögen. Bereinigt heißt, das EBITDA wird nach einem marktüblichen Gehalt für die Geschäftsführung gerechnet. Wie man es bereinigt und auf den Anteilswert überleitet, steht auf der Seite KMU-Multiples nach Branchen.

Warum der Umsatz bei Ingenieurbüros wenig aussagt

Ein Teil des Umsatzes ist oft gar nicht die eigene Leistung. Wer als Generalplaner oder federführendes Büro auftritt, vergibt Fachplanung, Vermessung oder Baugrundgutachten an Nachunternehmer, rechnet sie gegenüber dem Bauherrn ab und bucht sie als Umsatz. Die Marge auf diese Fremdleistungen ist klein.

Dazu kommt die Abgrenzung zwischen den Jahren. Das Honorar wird nach § 15 HOAI erst mit der Abnahme und einer prüffähigen Schlussrechnung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB), vorher gibt es Abschläge nach § 632a BGB. Ob ein Jahr stark aussieht, hängt deshalb auch davon ab, wann große Projekte abgerechnet wurden und wie die unfertigen Leistungen bilanziert sind. Für die Bewertung zählt die Gesamtleistung über drei Jahre, nicht der Umsatz eines Jahres.

Bei Steuerberaterkanzleien ist ein Umsatzfaktor Marktkonvention, weil der Wert am übertragbaren Mandantenstamm hängt (Steuerberaterkanzlei bewerten). Bei Ingenieurbüros ist der Umsatz für eine solche Abkürzung zu unterschiedlich zusammengesetzt. Warum ein Umsatz-Multiple nur ein umgerechnetes EBITDA-Multiple ist, erklärt der Beitrag Umsatz-Multiples nach Branchen.

Das Rechenbeispiel: zwei Büros, gleicher Umsatz

Zwei Ingenieur-GmbHs mit je 2,4 Mio. € Umsatz und unter 20 Mitarbeitern, beide schuldenfrei. Büro A plant überwiegend selbst. Büro B tritt als Generalplaner auf und kauft fast die Hälfte seiner Leistung zu.

PositionBüro ABüro B
Umsatzerlöse2.400.000 €2.400.000 €
davon Fremdleistungen500.000 € (21 %)1.100.000 € (46 %)
EBITDA vor Geschäftsführergehalt560.000 €400.000 €
Unternehmerlohn (OFD Karlsruhe, Untergrenze)−232.000 €−232.000 €
Bereinigtes EBITDA328.000 €168.000 €
Wert bei 3,8 bis 5,7 × EBITDA1.246.400 bis 1.869.600 €638.400 bis 957.600 €
als Vielfaches des Umsatzes0,52 bis 0,780,27 bis 0,40

Konstruierter Fall, Durchschnitt der letzten drei Jahre. Multiples: DUB KMU-Multiples Q3/2026, unternehmensnahe Dienstleistungen, Umsatz unter 5 Mio. €. Unternehmerlohn: Untergrenze der Karlsruher Tabelle für Freiberufler in dieser Größenklasse. Ergebnis ist der Gesamtunternehmenswert vor Abzug von Finanzschulden.

Büro B hat denselben Umsatz und ist rund die Hälfte wert. Ein pauschaler Umsatzfaktor hätte beide gleich bewertet. Das kostet entweder den Verkäufer von A oder den Käufer von B viel Geld.

Der Unternehmerlohn ist bei Ingenieurbüros besonders hoch

Die Angemessenheitstabelle der OFD Karlsruhe nennt für Freiberufler mit unter 2,5 Mio. € Umsatz und unter 20 Mitarbeitern Gesamtbezüge von 232.000 bis 332.000 €. Zwischen 2,5 und 5 Mio. € Umsatz und 20 bis 50 Mitarbeitern sind es 337.000 bis 398.000 €. Für das Handwerk nennt dieselbe Tabelle in der kleinsten Klasse 148.000 bis 211.000 €.

Der Hebel ist groß. Zieht man bei Büro A das tatsächlich gezahlte Gehalt von 120.000 € statt 232.000 € ab, steigt das bereinigte EBITDA um 112.000 € und die Wertspanne um 425.600 bis 638.400 €. Die Karlsruher Tabelle gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und ist eine Orientierung. Ob ein angestellter Büroleiter mit Bauvorlageberechtigung diese Summe tatsächlich kostet, gehört in den Fremdvergleich, den der Beitrag Unternehmerlohn in der Unternehmensbewertung beschreibt.

Fünf Werttreiber bestimmen den Platz in der Spanne

Ob ein Büro bei 3,8 oder bei 5,7 liegt, entscheiden vor allem die Übertragbarkeit und die Auftragslage.

WerttreiberSpricht für das obere EndeSpricht für das untere Ende
InhaberabhängigkeitProjektleiter halten die Auftraggeberkontakte, weitere bauvorlageberechtigte Ingenieure im TeamInhaber akquiriert allein und unterschreibt jede Planung
AuftragsbestandLeistungsphasen für die nächsten Quartale vertraglich beauftragtStufenweise Beauftragung ohne Zusage für die Folgestufe
PersonalGebundene Projektleiter, gemischte AltersstrukturSchlüsselingenieure kurz vor dem Ruhestand
AuftraggeberViele Auftraggeber, Rahmenverträge mit öffentlichen StellenEin Auftraggeber trägt einen großen Teil des Umsatzes
HonorarniveauHonorare in Textform vereinbart, Nachträge durchgesetztPauschalen unter dem Basishonorarsatz, offene Nachträge

Der Auftragsbestand ist weniger sicher, als er klingt. Der Auftraggeber kann einen Ingenieurvertrag wie jeden Werkvertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB, anwendbar über § 650q Abs. 1 BGB). Das Büro behält die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz nur 5 %. Stehen die Planungsziele noch nicht fest (§ 650p Abs. 2 BGB), kann der Besteller zusätzlich bis zwei Wochen nach Vorlage der Unterlagen kündigen und zahlt dann nur die erbrachten Leistungen (§ 650r BGB).

Beim Honorarniveau lohnt der Blick in die Verträge. Die Honorartafeln der HOAI enthalten nur noch Orientierungswerte (§ 2a Abs. 1 HOAI). Maßgeblich ist die Vereinbarung in Textform. Fehlt sie, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz (§ 7 Abs. 1 HOAI). Wie man diese Punkte vor einer Übergabe ordnet, steht im Beitrag Unternehmensnachfolge und Bewertung.

Freiberuflich oder GmbH: Die Gewerbesteuer verschiebt den Wert

Ein Ingenieur, der sein Büro als Einzelunternehmen führt, ist freiberuflich tätig und zahlt keine Gewerbesteuer. Eine Ingenieur-GmbH zahlt sie immer.

Ingenieure sind Katalogberuf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Mitarbeiter schaden nicht, solange der Inhaber auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt. Wächst das Büro so, dass er das nicht mehr ist, droht die Gewerblichkeit. Die GmbH ist nach § 2 Abs. 2 GewStG stets Gewerbebetrieb. Die Steuermesszahl beträgt 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG), bei einem angenommenen Hebesatz von 400 % sind das 14 % des Gewerbeertrags. Bei 300.000 € Gewerbeertrag fehlen damit 42.000 € im Jahr.

Übernimmt eine GmbH das Büro eines freiberuflichen Inhabers, fällt dieser Betrag künftig jedes Jahr an. Er gehört in die Planung des Käufers und damit in den Kaufpreis.

Merksatz: Zwei Ingenieurbüros mit 2,4 Mio. € Umsatz: Das eine ist 1,25 bis 1,87 Mio. € wert, das andere 0,64 bis 0,96 Mio. €. Den Unterschied machen Fremdleistungsquote und Marge. Wer nach Umsatz verhandelt, bewertet die Nachunternehmer mit.

Was das kostet

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Häufige Fragen zur Bewertung von Ingenieurbüros

Nach den DUB-KMU-Multiples (Q3/2026) zahlen Käufer für unternehmensnahe Dienstleister unter 5 Mio. € Umsatz das 3,8- bis 5,7-Fache des bereinigten EBITDA. Eine eigene Branche für Ingenieurbüros gibt es dort nicht. Wo ein Büro in der Spanne liegt, hängt von Inhaberabhängigkeit, Auftragsbestand und Personalbindung ab.

Ein Umsatzfaktor ist nur ein umgerechnetes EBITDA-Multiple. Im Rechenbeispiel ergeben sich bei gleichem Umsatz 0,52 bis 0,78 des Umsatzes für ein Büro mit 21 % Fremdleistungen und 0,27 bis 0,40 für eines mit 46 %. Ohne Fremdleistungsquote und Marge sagt der Faktor nichts.

Die Angemessenheitstabelle der OFD Karlsruhe nennt für Freiberufler unter 2,5 Mio. € Umsatz und unter 20 Mitarbeitern 232.000 bis 332.000 € Gesamtbezüge. Maßgeblich ist, was ein angestellter Büroleiter mit den nötigen Berechtigungen tatsächlich kosten würde.

Ja, über die Planung. Er ist aber kündbar: Der Auftraggeber kann einen Ingenieurvertrag nach § 648 BGB jederzeit kündigen. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz nur 5 % der Vergütung. Ein Käufer prüft deshalb, welche Leistungsphasen wirklich beauftragt sind.

Erst die Eigenleistung kennen, dann verhandeln.

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