Die Wegzugssteuer entsteht am Tag des Wegzugs, ohne dass ein Euro fließt. Schätzen Sie in 2 Minuten, was das Finanzamt ansetzen würde. Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser, ganz ohne E-Mail-Adresse. Vom neutralen Sachverständigen, der den Wert im Zweifel auch gegenüber dem Finanzamt nachweist.
Basis für die Schätzung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, so rechnet das Finanzamt ohne Gutachten. Nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns.
Falls Sie bereits eine Bewertung oder Indikation haben. Ausgefüllt hat dieses Feld Vorrang. Noch keinen Anhaltspunkt? Unternehmenswert-Rechner.
§ 6 AStG greift ab 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG).
Bei Gründung meist das eingezahlte Stammkapital, bei Kauf der Kaufpreis. Leer = 0 €.
Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer). Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt.
Die Berechnung erfolgt vollständig lokal in Ihrem Browser – Ihre Zahlen werden nicht an einen Server übertragen.
Ihre geschätzte Wegzugssteuer
Der einzige große Hebel der Wegzugssteuer ist der gemeine Wert der Anteile. Fordern Sie meine kostenlose persönliche Ersteinschätzung an: Ich ordne ein, ob der Ansatz des Finanzamts in Ihrem Fall zu hoch wäre und ob sich ein Wertnachweis per Gutachten lohnt. Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Der Rechner zeigt die Größenordnung dessen, was der Fiskus beim Wegzug ansetzen würde – nach derselben Logik, mit der das Finanzamt ohne Gegennachweis rechnet. Nicht abgebildet sind Sonderfälle: Kirchensteuer, der (meist geringe) Freibetrag des § 17 Abs. 3 EStG, Personengesellschaftsanteile (dort greift § 6 AStG nicht, wohl aber andere Entstrickungsregeln), Optionen wie die Rückkehrregelung sowie Gestaltungen vor dem Wegzug. Das Ergebnis ist eine indikative Schätzung, keine Steuerberatung – die konkrete Belastung gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.
Der Hebel ist der Wert, nicht der Steuersatz: Am Steuersatz lässt sich beim Wegzug wenig drehen – am Unternehmenswert oft sehr viel. Der pauschale Faktor 13,75 des vereinfachten Ertragswertverfahrens entspricht einem Kapitalisierungszins von nur rund 7,3 % und ignoriert das individuelle Unternehmensrisiko. Bei risikobehafteten Unternehmen liegt der Ansatz des Finanzamts deshalb häufig deutlich über dem tatsächlichen gemeinen Wert. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 – eine Werteinschätzung (3.700 € zzgl. USt.) zeigt vorab, ob sich das lohnt; das vollständige Gutachten gibt es zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.
Die Wegzugssteuer entsteht in dem Moment, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht endet – bewertet wird das Unternehmen zum Wegzugstag. Wer den Wegzug plant, sollte den Wert deshalb vor dem Umzug kennen und dokumentieren: Ein Gutachten mit Stichtag nach dem Wegzug ist möglich, aber die Beweisposition ist stärker, wenn die Bewertung den Stichtag sauber trifft. Für Wegzüge zum Jahreswechsel heißt das: Die Bewertung gehört in den Herbst. Wie der Ablauf aussieht, steht im Beitrag zur Wegzugsbesteuerung und Unternehmensbewertung.
Der Rechner folgt der Rechenlogik des Finanzamts: gemeiner Wert der Anteile (ersatzweise nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: Ø-Betriebsergebnis × 0,7 × Faktor 13,75), abzüglich Anschaffungskosten. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % mit dem persönlichen Steuersatz zuzüglich Soli besteuert – effektiv rund 26,6 bis 28,5 % des Gewinns.
Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält (§ 17 EStG), innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und den Wohnsitz ins Ausland verlegt. Seit 2022 gilt das auch für EU- und EWR-Staaten ohne dauerhafte Stundung.
Auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten (§ 6 Abs. 4 AStG), in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die frühere unbefristete EU-Stundung gibt es für Wegzüge ab 2022 nicht mehr.
Ohne Gegennachweis rechnet das Finanzamt nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren – dessen fester Faktor 13,75 das individuelle Unternehmensrisiko ignoriert und den Wert häufig überzeichnet. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein vollständiges Bewertungsgutachten nach IDW S1. Der Substanzwert bleibt die gesetzliche Untergrenze.
Bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar um bis zu fünf) entfällt die Steuer rückwirkend – sofern die Anteile nicht veräußert wurden und keine wesentlichen Ausschüttungen über 25 % des Anteilswerts geflossen sind.