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Wegzugssteuer-Rechner: Was kostet Sie der Wegzug ins Ausland?

Die Wegzugssteuer entsteht am Tag des Wegzugs, ohne dass ein Euro fließt. Schätzen Sie in 2 Minuten, was das Finanzamt ansetzen würde. Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser, ganz ohne E-Mail-Adresse. Vom neutralen Sachverständigen, der den Wert im Zweifel auch gegenüber dem Finanzamt nachweist.

Basis für die Schätzung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren, so rechnet das Finanzamt ohne Gutachten. Nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns.

Falls Sie bereits eine Bewertung oder Indikation haben. Ausgefüllt hat dieses Feld Vorrang. Noch keinen Anhaltspunkt? Unternehmenswert-Rechner.

§ 6 AStG greift ab 1 % Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG).

Bei Gründung meist das eingezahlte Stammkapital, bei Kauf der Kaufpreis. Leer = 0 €.

Zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer). Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt.

Die Berechnung erfolgt vollständig lokal in Ihrem Browser – Ihre Zahlen werden nicht an einen Server übertragen.

Ihre geschätzte Wegzugssteuer

Bewertungsbasis
Gemeiner Wert Ihrer Anteile
Fiktiver Veräußerungsgewinn (§ 17 EStG)
Effektiver Steuersatz auf den Gewinn
Bei Verteilung auf 7 Jahresraten (§ 6 Abs. 4 AStG)

Lässt sich diese Zahl senken? Meist ja – über den Wert.

Der einzige große Hebel der Wegzugssteuer ist der gemeine Wert der Anteile. Fordern Sie meine kostenlose persönliche Ersteinschätzung an: Ich ordne ein, ob der Ansatz des Finanzamts in Ihrem Fall zu hoch wäre und ob sich ein Wertnachweis per Gutachten lohnt. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Mit dem Absenden werden Ihre Eingaben aus dem Rechner zusammen mit Ihren Kontaktdaten übermittelt, damit ich konkret antworten kann. Vertraulich, keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter. Datenschutzerklärung

So funktioniert der Rechner

  1. Gemeinen Wert bestimmen: Ohne eigenen Nachweis setzt das Finanzamt den Unternehmenswert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren an (§§ 199 ff. BewG): durchschnittliches Betriebsergebnis, pauschal gekürzt um 30 % Ertragsteuern, multipliziert mit dem festen Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 BewG). Genau das rechnet dieser Rechner nach. Liegt Ihnen bereits ein Unternehmenswert vor, können Sie ihn direkt eintragen.
  2. Fiktiven Veräußerungsgewinn ermitteln: Der Wegzug gilt steuerlich als Verkauf Ihrer Anteile zum gemeinen Wert (§ 6 AStG i. V. m. § 17 EStG) – obwohl kein Käufer existiert und kein Geld fließt. Vom anteiligen Unternehmenswert werden Ihre Anschaffungskosten abgezogen.
  3. Steuer berechnen: Der Gewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % steuerpflichtig und mit Ihrem persönlichen Steuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag belastet. Effektiv sind das rund 26,6 % (bei 42 %) bis 28,5 % (bei 45 %) des fiktiven Gewinns.

Was der Rechner kann – und was nicht

Der Rechner zeigt die Größenordnung dessen, was der Fiskus beim Wegzug ansetzen würde – nach derselben Logik, mit der das Finanzamt ohne Gegennachweis rechnet. Nicht abgebildet sind Sonderfälle: Kirchensteuer, der (meist geringe) Freibetrag des § 17 Abs. 3 EStG, Personengesellschaftsanteile (dort greift § 6 AStG nicht, wohl aber andere Entstrickungsregeln), Optionen wie die Rückkehrregelung sowie Gestaltungen vor dem Wegzug. Das Ergebnis ist eine indikative Schätzung, keine Steuerberatung – die konkrete Belastung gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.

Der Hebel ist der Wert, nicht der Steuersatz: Am Steuersatz lässt sich beim Wegzug wenig drehen – am Unternehmenswert oft sehr viel. Der pauschale Faktor 13,75 des vereinfachten Ertragswertverfahrens entspricht einem Kapitalisierungszins von nur rund 7,3 % und ignoriert das individuelle Unternehmensrisiko. Bei risikobehafteten Unternehmen liegt der Ansatz des Finanzamts deshalb häufig deutlich über dem tatsächlichen gemeinen Wert. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 – eine Werteinschätzung (3.700 € zzgl. USt.) zeigt vorab, ob sich das lohnt; das vollständige Gutachten gibt es zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.

Der Stichtag ist Ihr Umzugstag

Die Wegzugssteuer entsteht in dem Moment, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht endet – bewertet wird das Unternehmen zum Wegzugstag. Wer den Wegzug plant, sollte den Wert deshalb vor dem Umzug kennen und dokumentieren: Ein Gutachten mit Stichtag nach dem Wegzug ist möglich, aber die Beweisposition ist stärker, wenn die Bewertung den Stichtag sauber trifft. Für Wegzüge zum Jahreswechsel heißt das: Die Bewertung gehört in den Herbst. Wie der Ablauf aussieht, steht im Beitrag zur Wegzugsbesteuerung und Unternehmensbewertung.

Häufige Fragen zur Wegzugssteuer

Der Rechner folgt der Rechenlogik des Finanzamts: gemeiner Wert der Anteile (ersatzweise nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: Ø-Betriebsergebnis × 0,7 × Faktor 13,75), abzüglich Anschaffungskosten. Der fiktive Veräußerungsgewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren zu 60 % mit dem persönlichen Steuersatz zuzüglich Soli besteuert – effektiv rund 26,6 bis 28,5 % des Gewinns.

Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält (§ 17 EStG), innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war und den Wohnsitz ins Ausland verlegt. Seit 2022 gilt das auch für EU- und EWR-Staaten ohne dauerhafte Stundung.

Auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten (§ 6 Abs. 4 AStG), in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Die frühere unbefristete EU-Stundung gibt es für Wegzüge ab 2022 nicht mehr.

Ohne Gegennachweis rechnet das Finanzamt nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren – dessen fester Faktor 13,75 das individuelle Unternehmensrisiko ignoriert und den Wert häufig überzeichnet. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein vollständiges Bewertungsgutachten nach IDW S1. Der Substanzwert bleibt die gesetzliche Untergrenze.

Bei Rückkehr innerhalb von sieben Jahren (verlängerbar um bis zu fünf) entfällt die Steuer rückwirkend – sofern die Anteile nicht veräußert wurden und keine wesentlichen Ausschüttungen über 25 % des Anteilswerts geflossen sind.

Vom FA-Ansatz zum belastbaren Wert

Der Rechner zeigt, was das Finanzamt ansetzen würde – ein IDW-S1-Gutachten weist nach, was Ihre Anteile wirklich wert sind. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.

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