Steuerliche Bewertung · § 6 AStG · IDW S1

Unternehmensbewertung bei Wegzugsbesteuerung

Der Wertansatz Ihrer Anteile ist der größte Hebel der Wegzugssteuer. Ein IDW-S1-Wertnachweis ersetzt die Pauschalformel des Finanzamts.

Kurz gesagt: Wer in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, versteuert nach § 6 AStG einen fiktiven Veräußerungsgewinn. Ohne eigenen Nachweis setzt das Finanzamt die Anteile mit dem Faktor 13,75 des vereinfachten Ertragswertverfahrens an. Ein Wertnachweis nach IDW S1 kostet ab 9.700 € zzgl. USt. und liegt mit vollständigen Unterlagen nach 2 bis 4 Wochen vor. Für einen Wegzug zum Jahresende 2026 heißt das: Auftrag bis Ende Oktober.

Warum beim Wegzug ein Unternehmenswert fällig wird

Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, löst die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus. Das Gesetz fingiert eine Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert: Besteuert wird ein Gewinn, der nie realisiert wurde, und es fließt keine Liquidität, aus der sich die Steuer bezahlen ließe.

Die Höhe dieser Steuer hängt fast vollständig von einer Zahl ab – dem Wert Ihrer Anteile zum Wegzugszeitpunkt. Genau diese Zahl liefere ich: als unabhängiger Sachverständiger (CVA) mit einem Wertnachweis nach IDW S1, den Sie beim Finanzamt vorlegen können.

Wie das Finanzamt ohne eigenen Nachweis rechnet

Legen Sie keinen eigenen Wertnachweis vor, setzt das Finanzamt den Anteilswert regelmäßig nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) an: durchschnittlicher Ertrag der letzten drei Jahre mal Kapitalisierungsfaktor 13,75. Individuelles Unternehmensrisiko, Inhaberabhängigkeit und Zukunftsplanung kommen in dieser Formel nicht vor. Bei ertragsstarken KMU liegt das Ergebnis regelmäßig 30–60 % über dem Verkehrswert.

§ 11 Abs. 2 BewG gibt Ihnen das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Anerkannt ist dafür insbesondere ein Gutachten nach IDW S1, das jede Annahme prüfungsfest dokumentiert.

Rechenbeispiel: Das vereinfachte Ertragswertverfahren kommt für GmbH-Anteile auf 2,4 Mio. €, ein IDW-S1-Gutachten ermittelt 1,6 Mio. €. Die Bemessungsgrundlage sinkt um 800.000 € – je nach persönlichem Steuersatz und Anschaffungskosten ein sechsstelliger Betrag weniger Wegzugssteuer, bei Gutachtenkosten ab 9.700 € zzgl. USt. Die ausführliche Rechnung steht im Beitrag Wegzugsbesteuerung und Unternehmensbewertung.

Der Substanzwert als Untergrenze

Eine Besonderheit wird bei Wegzugsfällen oft übersehen: Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der Substanzwert der Gesellschaft nicht unterschritten werden, und die Finanzverwaltung wendet diese Untergrenze auch beim Nachweis durch Gutachten an. Bei substanzstarken Gesellschaften, etwa mit Immobilien, Wertpapieren oder hoher Liquidität, bestimmt deshalb häufig der Substanzwert den Ansatz und nicht der Ertragswert.

Ob der Ertragswert oder die Substanzwert-Untergrenze Ihren Fall entscheidet, kläre ich vor der Beauftragung in der kostenlosen Ersteinschätzung. Erst wenn der Hebel trägt, lohnt das Gutachten.

Der Stichtag ist planbar – nutzen Sie das

Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt, zu dem die Wegzugsbesteuerung ausgelöst wird, in der Regel also das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht. Anders als bei Erbfällen kennen Sie diesen Stichtag im Voraus. Daraus folgt:

  • Vor dem Wegzug beauftragen: Mit vollständigen Unterlagen liegt der Wertnachweis nach 2–4 Wochen vor, bevor das Finanzamt überhaupt fragt. Der Nachweis lässt sich zwar in der Regel auch noch im Einspruchsverfahren führen; planbarer ist es davor.
  • Der Standard ist stichtagsabhängig: Für Stichtage ab dem 9. April 2026 gilt der IDW S1 i.d.F. 2026 mit verbindlichen KMU-Regelungen (Kap. 12). Liegt der Stichtag davor, gilt die Fassung 2008 als klassisches Vollgutachten.
  • Zahlen zum Stichtag aufbereiten: Je näher Jahresabschluss oder aktuelle BWA am Wegzugszeitpunkt liegen, desto belastbarer die Bewertung und desto kleiner die Angriffsfläche.
  • Eilige Fälle sind machbar: Steht der Umzugstermin bereits fest, sprechen wir Prioritäten vorab ab.

Wegzug zum 31. Dezember 2026: der Zeitplan

Stand: 29. September 2026

Wer seinen Wohnsitz zum Jahresende aufgibt, hat den 31. Dezember 2026 als Bewertungsstichtag. Die fiktive Veräußerung erfolgt im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG). Damit der Wert vor dem Umzug feststeht und Ihr Steuerberater Steuer, Raten und Sicherheit planen kann, sollte der Auftrag bis Ende Oktober stehen. Ich nehme maximal 5 Mandate pro Monat an; wer erst im Dezember anfragt, riskiert, dass der Wert erst nach dem Umzug vorliegt.

Bis wannSchrittWarum
Mitte Oktober 2026Kostenlose ErsteinschätzungKlärt, ob der Ertragswert oder die Substanzwert-Untergrenze den Ansatz bestimmt und ob sich der Nachweis rechnet
Ende Oktober 2026Auftrag: Werteinschätzung kompakt (3.700 €) oder Bewertungsgutachten nach IDW S1 (ab 9.700 €, jeweils zzgl. USt.)Das Gutachten braucht 2 bis 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen; das Zusammenstellen der Unterlagen kommt dazu
November 2026Unterlagen und Bewertung auf den geplanten StichtagJahresabschlüsse 2023 bis 2025, BWA 2026, Planung ab 2027 (Checkliste)
Anfang Dezember 2026Der Wert liegt vorIhr Steuerberater beziffert die Steuer und bereitet den Antrag auf sieben Jahresraten vor; dem Antrag wird in der Regel nur gegen Sicherheit stattgegeben (§ 6 Abs. 4 AStG)
31. Dezember 2026Wegzug und BewertungsstichtagMaßgeblich sind die Verhältnisse an diesem Tag
2027Einkommensteuererklärung 2026 mit WertnachweisDie erste Rate ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, die weiteren jeweils am 31. Juli; bis dahin ist auch die jährliche Meldung nach § 6 Abs. 5 AStG abzugeben

Rechenbeispiel: was 800.000 € Wertunterschied beim Wegzug bedeuten

Beispielwerte: 100 % an einer GmbH, Anschaffungskosten 25.000 €, dieselben Anteilswerte wie im Rechenbeispiel oben. Im Teileinkünfteverfahren sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 EStG). Mit Spitzensteuersatz und Solidaritätszuschlag ergibt das überschlägig 28 % des Gewinns, ohne Kirchensteuer.

PositionFinanzamt (vereinfachtes Verfahren)Gutachten nach IDW S1
Gemeiner Wert der Anteile zum 31.12.20262.400.000 €1.600.000 €
abzüglich Anschaffungskosten−25.000 €−25.000 €
Fiktiver Veräußerungsgewinn2.375.000 €1.575.000 €
Wegzugssteuer (überschlägig 28 %)rund 665.000 €rund 441.000 €
Jahresrate bei sieben Ratenrund 95.000 €rund 63.000 €

Der Unterschied: rund 224.000 € Steuer und rund 32.000 € je Jahresrate, bei einem Honorar ab 9.700 € zzgl. USt. Ob Ihr Fall einen solchen Abstand hat, zeigt die kostenlose Ersteinschätzung.

Was das Finanzamt prüft: In meinen Mandaten fragt das Finanzamt beim Nachweis nach § 11 Abs. 2 BewG vor allem nach der Planung und dem Kapitalisierungszins. Eine Wertbandbreite ohne Herleitung trägt dort nicht. Deshalb ist die Werteinschätzung kompakt die Entscheidungsgrundlage vor dem Umzug, der Nachweis selbst ist das Gutachten. Kommt der Bescheid trotzdem mit dem Pauschalwert, bleibt der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO).

Welches Format Ihr Wegzugsfall braucht

  • Werteinschätzung kompakt – 3.700 € zzgl. USt. (Festpreis): Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, in wenigen Tagen. Sie zeigt, wie weit Finanzamt-Formel und realistischer Wert auseinanderliegen. Kein Nachweis fürs Finanzamt, aber die Entscheidungsgrundlage; bei Folgebeauftragung voll angerechnet.
  • Bewertungsgutachten nach IDW S1 – Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.: Der Wertnachweis nach § 11 Abs. 2 BewG, erstellt als gutachterliche Stellungnahme (Regelformat i.d.F. 2026); nach meiner Auffassung reicht sie in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht. Bei hohen Werten oder erwartetem Widerstand des Finanzamts erweitere ich den Umfang um die vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung (individueller Festpreis).

Der konkrete Festpreis wird nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich fixiert. Eine Übersicht aller Formate gibt der Beitrag Werteinschätzung oder Vollgutachten? Was speziell für die häufigsten Ziele gilt, steht im Beitrag Wegzug in die Schweiz oder nach Dubai.

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Die Wegzugsbesteuerung hat Stellschrauben, die in die Hand Ihres Steuerberaters gehören: Stundung und Ratenzahlung, Rückkehrfälle, Doppelbesteuerungsabkommen. Meine Rolle ist der Baustein, der die Bemessungsgrundlage bestimmt. Bewährt hat sich die Arbeitsteilung: Der Steuerberater klärt, ob und wann § 6 AStG greift, parallel erstelle ich das Gutachten auf den geplanten Stichtag. Für die schnelle Vorprüfung im Mandat gibt es die Seite für Steuerberater mit kostenlosem VEV-Schnellcheck (Excel).

Voraussetzungen, Kosten, Dauer: kurz beantwortet

Wann greift die Wegzugsbesteuerung?

Zwei Voraussetzungen kommen zusammen. Sie waren in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt (§ 17 Abs. 1 EStG), und Sie waren in den letzten zwölf Jahren insgesamt mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (§ 6 Abs. 2 AStG). Ausgelöst wird die Steuer nicht nur durch den Umzug: Auch die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an eine Person, die in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, gilt als Veräußerung (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AStG). Das betrifft etwa die Schenkung an ein Kind, das im Ausland lebt.

Was kostet der Wertnachweis, und ab wann rechnet er sich?

Die Werteinschätzung kompakt kostet 3.700 € zzgl. USt., das Bewertungsgutachten nach IDW S1 ab 9.700 € zzgl. USt. Bei einer Belastung von überschlägig 28 % des Gewinns senkt jeder um 100.000 € niedrigere Anteilswert die Steuer um rund 28.000 €. Das Gutachten trägt sich damit ab rund 41.000 € Wertunterschied, das Honorar inklusive Umsatzsteuer gerechnet.

Wie lange dauert es?

Die Werteinschätzung kompakt liegt in wenigen Tagen vor, das Gutachten nach 2 bis 4 Wochen ab vollständigen Unterlagen. In meinen Mandaten dauert das Zusammenstellen der Unterlagen oft länger als die Bewertung selbst.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, eine aktuelle BWA, die Planung der nächsten Jahre, soweit vorhanden, und den Gesellschaftsvertrag. Dazu eine Aufstellung von Immobilien, Wertpapieren und Liquidität der Gesellschaft, weil sie über die Substanzwert-Untergrenze entscheiden. Die Anschaffungskosten Ihrer Anteile braucht Ihr Steuerberater für die Steuerberechnung. Die vollständige Liste steht in der Unterlagen-Checkliste.

Wer darf das Gutachten erstellen?

Das Gesetz schreibt keinen Berufsstand vor: § 11 Abs. 2 BewG verlangt einen Nachweis, keinen bestimmten Gutachter. Entscheidend ist, dass Methode und Annahmen einem anerkannten Standard folgen und überprüfbar dokumentiert sind. Der Standard dafür ist der IDW S1. Ich erstelle die Gutachten als Certified Valuation Analyst (CVA) mit Big-Four-Erfahrung und bin Mitautor eines Fachaufsatzes zum IDW S1 i.d.F. 2026 in der BWP 03/2026.

Welche Fehler kosten beim Wegzug am meisten?

  • Den Wert erst nach dem Bescheid klären: Dann sind Steuer, Raten und Sicherheit schon auf den Pauschalwert geplant, und für den Einspruch bleibt ein Monat.
  • Die Substanzwert-Untergrenze übersehen: Bei Gesellschaften mit Immobilien oder hoher Liquidität bestimmt oft sie den Ansatz und nicht der Ertragswert.
  • Im Ausland ausschütten, ohne auf die Rückkehroption zu achten: Übersteigen Ausschüttungen und Einlagenrückgewähr zusammen ein Viertel des Wegzugswerts, entfällt der Steueranspruch bei Rückkehr nicht mehr (§ 6 Abs. 3 AStG). Mehr dazu im Beitrag Stundung und Rückkehr.
  • Die Jahresmeldung zum 31. Juli vergessen: Wer in Raten zahlt, muss dem Finanzamt jedes Jahr Anschrift und Zurechnung der Anteile bestätigen. Fehlt die Meldung, wird die restliche Steuer innerhalb eines Monats fällig (§ 6 Abs. 4 und 5 AStG).

Stimmen aus Google-Rezensionen

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Yannick Maar, Certified Valuation Analyst (CVA)

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Häufige Fragen zur Bewertung bei Wegzugsbesteuerung

Nach meiner Auffassung in den meisten Fällen ja: Die gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 i.d.F. 2026 (Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.) ist das Regelformat für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Für streitige Verfahren oder besonders hohe Werte gibt es das Bewertungsgutachten mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung.

Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der Substanzwert nicht unterschritten werden; die Finanzverwaltung wendet diese Untergrenze auch beim Nachweis durch Gutachten an. Bei substanzstarken Gesellschaften mit Immobilien, Wertpapieren oder hoher Liquidität bestimmt deshalb häufig der Substanzwert den Ansatz. Ob das Ihren Fall betrifft, kläre ich vor der Beauftragung in der kostenlosen Ersteinschätzung.

Regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG): durchschnittlicher Ertrag der letzten drei Jahre mal Kapitalisierungsfaktor 13,75. Bei ertragsstarken KMU liegt dieses Ergebnis regelmäßig 30–60 % über dem Verkehrswert, weil weder Unternehmensrisiko noch Inhaberabhängigkeit individuell abgebildet werden.

Sobald der Wegzug konkret wird, idealerweise einige Monate vor dem geplanten Termin. Der Bewertungsstichtag ist planbar, und mit vollständigen Unterlagen liegt der Wertnachweis nach 2–4 Wochen vor. In der Regel lässt sich der Nachweis auch noch im Einspruchsverfahren führen; die Fristen stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab. Für einen Wegzug zum 31. Dezember 2026 heißt das: Auftrag bis Ende Oktober 2026.

Das entscheidet der Bewertungsstichtag: Für Stichtage ab dem 9. April 2026 gilt der IDW S1 i.d.F. 2026 mit verbindlichen KMU-Regelungen (Kapitel 12), das Regelformat ist die gutachterliche Stellungnahme. Liegt der Stichtag davor, gilt die Fassung 2008; am Ablauf und am Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. ändert das nichts.

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