Der Wertansatz Ihrer Anteile ist der größte Hebel der Wegzugssteuer. Ein IDW-S1-Wertnachweis ersetzt die Pauschalformel des Finanzamts.
Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält und seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, löst die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus. Das Gesetz fingiert eine Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert: Besteuert wird ein Gewinn, der nie realisiert wurde, und es fließt keine Liquidität, aus der sich die Steuer bezahlen ließe.
Die Höhe dieser Steuer hängt fast vollständig von einer Zahl ab – dem Wert Ihrer Anteile zum Wegzugszeitpunkt. Genau diese Zahl liefere ich: als unabhängiger Sachverständiger (CVA) mit einem Wertnachweis nach IDW S1, den Sie beim Finanzamt vorlegen können.
Legen Sie keinen eigenen Wertnachweis vor, setzt das Finanzamt den Anteilswert regelmäßig nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) an: durchschnittlicher Ertrag der letzten drei Jahre mal Kapitalisierungsfaktor 13,75. Individuelles Unternehmensrisiko, Inhaberabhängigkeit und Zukunftsplanung kommen in dieser Formel nicht vor. Bei ertragsstarken KMU liegt das Ergebnis regelmäßig 30–60 % über dem Verkehrswert.
§ 11 Abs. 2 BewG gibt Ihnen das Recht, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Anerkannt ist dafür insbesondere ein Gutachten nach IDW S1, das jede Annahme prüfungsfest dokumentiert.
Rechenbeispiel: Das vereinfachte Ertragswertverfahren kommt für GmbH-Anteile auf 2,4 Mio. €, ein IDW-S1-Gutachten ermittelt 1,6 Mio. €. Die Bemessungsgrundlage sinkt um 800.000 € – je nach persönlichem Steuersatz und Anschaffungskosten ein sechsstelliger Betrag weniger Wegzugssteuer, bei Gutachtenkosten ab 9.700 € zzgl. USt. Die ausführliche Rechnung steht im Beitrag Wegzugsbesteuerung und Unternehmensbewertung.
Eine Besonderheit wird bei Wegzugsfällen oft übersehen: Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der Substanzwert der Gesellschaft nicht unterschritten werden, und die Finanzverwaltung wendet diese Untergrenze auch beim Nachweis durch Gutachten an. Bei substanzstarken Gesellschaften, etwa mit Immobilien, Wertpapieren oder hoher Liquidität, bestimmt deshalb häufig der Substanzwert den Ansatz und nicht der Ertragswert.
Ob der Ertragswert oder die Substanzwert-Untergrenze Ihren Fall entscheidet, kläre ich vor der Beauftragung in der kostenlosen Ersteinschätzung. Erst wenn der Hebel trägt, lohnt das Gutachten.
Bewertungsstichtag ist der Zeitpunkt, zu dem die Wegzugsbesteuerung ausgelöst wird, in der Regel also das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht. Anders als bei Erbfällen kennen Sie diesen Stichtag im Voraus. Daraus folgt:
Der konkrete Festpreis wird nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich fixiert. Eine Übersicht aller Formate gibt der Beitrag Werteinschätzung oder Vollgutachten?
Die Wegzugsbesteuerung hat Stellschrauben, die in die Hand Ihres Steuerberaters gehören: Stundung und Ratenzahlung, Rückkehrfälle, Doppelbesteuerungsabkommen. Meine Rolle ist der Baustein, der die Bemessungsgrundlage bestimmt. Bewährt hat sich die Arbeitsteilung: Der Steuerberater klärt, ob und wann § 6 AStG greift, parallel erstelle ich das Gutachten auf den geplanten Stichtag. Für die schnelle Vorprüfung im Mandat gibt es die Seite für Steuerberater mit kostenlosem VEV-Schnellcheck (Excel).
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Schildern Sie kurz Beteiligung, Zielland und Zeitplan. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob sich der Wertnachweis in Ihrem Fall lohnt und welches Format er braucht. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und vertraulich.
Nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen ja: Die gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 i.d.F. 2026 (Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.) ist das Regelformat für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Für streitige Verfahren oder besonders hohe Werte gibt es das Bewertungsgutachten mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung ab 14.700 € zzgl. USt.
Nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der Substanzwert nicht unterschritten werden; die Finanzverwaltung wendet diese Untergrenze auch beim Nachweis durch Gutachten an. Bei substanzstarken Gesellschaften mit Immobilien, Wertpapieren oder hoher Liquidität bestimmt deshalb häufig der Substanzwert den Ansatz. Ob das Ihren Fall betrifft, kläre ich vor der Beauftragung in der kostenlosen Ersteinschätzung.
Regelmäßig das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG): durchschnittlicher Ertrag der letzten drei Jahre mal Kapitalisierungsfaktor 13,75. Bei ertragsstarken KMU liegt dieses Ergebnis regelmäßig 30–60 % über dem Verkehrswert, weil weder Unternehmensrisiko noch Inhaberabhängigkeit individuell abgebildet werden.
Sobald der Wegzug konkret wird, idealerweise einige Monate vor dem geplanten Termin. Der Bewertungsstichtag ist planbar, und mit vollständigen Unterlagen liegt der Wertnachweis nach 2–4 Wochen vor. In der Regel lässt sich der Nachweis auch noch im Einspruchsverfahren führen; die Fristen stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.
Das entscheidet der Bewertungsstichtag: Für Stichtage ab dem 9. April 2026 gilt der IDW S1 i.d.F. 2026 mit verbindlichen KMU-Regelungen (Kapitel 12), das Regelformat ist die gutachterliche Stellungnahme. Liegt der Stichtag davor, gilt die Fassung 2008 als klassisches Vollgutachten ab 9.700 € zzgl. USt.