Welche Unterlagen braucht der Gutachter? Die Checkliste

Gut vorbereitete Unterlagen beschleunigen die Bewertung und senken die Kosten. Hier ist die vollständige Liste – und was fehlen darf.

Die Checkliste im Überblick

1 · Zahlenwerk ☑ Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre ☑ aktuelle BWA und Summen-/Saldenliste ☑ Anlagenspiegel, Kontenübersicht Finanzierung ☑ Aufstellung Einmaleffekte / Sondereinflüsse 2 · Rechtliche Grundlagen ☑ Gesellschaftsvertrag (inkl. Abfindungsklauseln) ☑ wesentliche Verträge (Miete, Kunden, Darlehen) ☑ GF-Anstellungsvertrag und Vergütung 3 · Zukunft ☑ Unternehmensplanung / Budget (falls vorhanden) ☑ Investitionsvorhaben und Auftragsbestand ☑ Besonderheiten: Großkunden, Personal, Standort Vollständige Unterlagen = schnellere Bewertung und niedrigere Kosten Keine Planung vorhanden? Kein Ausschlusskriterium – sie wird gemeinsam plausibel hergeleitet

Warum diese Unterlagen?

  • Drei Jahresabschlüsse bilden die Basis der Vergangenheitsanalyse – hier werden Einmaleffekte bereinigt und die nachhaltige Ertragskraft sichtbar gemacht.
  • BWA und Saldenlisten schlagen die Brücke vom letzten Abschluss zum Bewertungsstichtag.
  • Der Gesellschaftsvertrag entscheidet über Abfindungsklauseln, Stichtage und Verfahrensvorgaben – gerade im Streitfall unverzichtbar.
  • GF-Vergütung ist Ausgangspunkt für die Normalisierung des Unternehmerlohns – bei KMU die wichtigste Stellschraube.
  • Planung und Auftragsbestand tragen die Zukunftsrechnung. Wichtig: Keine Planung zu haben ist kein Hindernis – sie wird im Bewertungsprozess gemeinsam und plausibel hergeleitet (und genau das verlangt der IDW S1 2026 ohnehin: keine ungeprüfte Fortschreibung).

Je nach Anlass kommt etwas dazu

Im Zugewinnausgleich: Heiratsdatum und Belege zum Anfangsvermögen. Bei Erbschaft/Schenkung: der steuerliche Bescheid bzw. die geplante Übertragung. Bei der Gegenprüfung: das zu prüfende Gutachten. Beim Verkauf: ggf. Käuferunterlagen und LOI.

Der Kosteneffekt: Vollständige, geordnete Unterlagen reduzieren den Bewertungsaufwand spürbar – das schlägt sich direkt im Festpreisangebot nieder. Was die Bewertung insgesamt kostet: Was kostet eine Unternehmensbewertung?

So starten wir

Sie müssen nicht erst alles zusammensuchen: Schildern Sie mir den Anlass in der kostenlosen Ersteinschätzung – ich sage Ihnen konkret, welche Unterlagen für Ihren Fall nötig sind und in welcher Reihenfolge wir vorgehen.

Häufige Fragen zu den Unterlagen

Die letzten drei Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA und der Gesellschaftsvertrag. Damit lässt sich eine fundierte Bewertung beginnen – alles Weitere wird im Prozess gezielt nachgefordert.

Ja. Die Planung wird dann gemeinsam hergeleitet – aus Vergangenheitsdaten, Auftragsbestand und Markteinschätzung. Der IDW S1 2026 verlangt ohnehin eine plausibilisierte, eigenständige Planung statt bloßer Fortschreibung.

Ja, spürbar: Geordnete, vollständige Unterlagen reduzieren Rückfragen und Aufbereitungsaufwand – und der Aufwand bestimmt das Festpreisangebot mit.

Streng vertraulich. Auf Wunsch wird vor dem Datenaustausch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen – beim Unternehmensverkauf ist das Standard.

Bereit? Der erste Schritt kostet nichts.

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