Gut vorbereitete Unterlagen beschleunigen die Bewertung und senken die Kosten. Hier ist die vollständige Liste – und was fehlen darf.
Im Zugewinnausgleich: Heiratsdatum und Belege zum Anfangsvermögen. Bei Erbschaft/Schenkung: der steuerliche Bescheid bzw. die geplante Übertragung. Bei der Gegenprüfung: das zu prüfende Gutachten. Beim Verkauf: ggf. Käuferunterlagen und LOI.
Der Kosteneffekt: Vollständige, geordnete Unterlagen reduzieren den Bewertungsaufwand spürbar – das schlägt sich direkt im Festpreisangebot nieder. Was die Bewertung insgesamt kostet: Was kostet eine Unternehmensbewertung?
Sie müssen nicht erst alles zusammensuchen: Schildern Sie mir den Anlass in der kostenlosen Ersteinschätzung – ich sage Ihnen konkret, welche Unterlagen für Ihren Fall nötig sind und in welcher Reihenfolge wir vorgehen.
Die letzten drei Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA und der Gesellschaftsvertrag. Damit lässt sich eine fundierte Bewertung beginnen – alles Weitere wird im Prozess gezielt nachgefordert.
Ja. Die Planung wird dann gemeinsam hergeleitet – aus Vergangenheitsdaten, Auftragsbestand und Markteinschätzung. Der IDW S1 2026 verlangt ohnehin eine plausibilisierte, eigenständige Planung statt bloßer Fortschreibung.
Ja, spürbar: Geordnete, vollständige Unterlagen reduzieren Rückfragen und Aufbereitungsaufwand – und der Aufwand bestimmt das Festpreisangebot mit.
Streng vertraulich. Auf Wunsch wird vor dem Datenaustausch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen – beim Unternehmensverkauf ist das Standard.