Der Unternehmenswert für Finanzamt und Gericht, persönlich erstellt als gutachterliche Stellungnahme nach der Fassung 2026.
Kurz gesagt: Ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 ermittelt den Unternehmenswert nach dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Sie brauchen es, wenn der Wert gegenüber Finanzamt, Gericht oder einer Gegenseite belegt sein muss, etwa beim Wegzug ins Ausland oder bei Erbschaft und Schenkung. Ich erstelle es als gutachterliche Stellungnahme zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.; mit vollständigen Unterlagen liegt es nach 2–4 Wochen vor.
Ein Gutachten nach IDW S1 brauchen Sie, sobald ein Dritter den Wert prüft oder bestreitet. Typische Anlässe:
Welche Fassung gilt, entscheidet der Bewertungsstichtag. Für Stichtage ab dem 9. April 2026 ist IDW S1 i.d.F. 2026 anzuwenden, verabschiedet vom FAUB am 11. Februar 2026. Für frühere Stichtage bleibt die Fassung 2008 maßgeblich, auch wenn das Gutachten erst heute entsteht. Die 10 wichtigsten Änderungen der Neufassung →
Festpreis statt Stundensatz: Das Bewertungsgutachten nach IDW S1 erstelle ich zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.; den erweiterten Umfang mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung fixiere ich individuell im Angebot. Der Preis wird nach dem Erstgespräch schriftlich festgelegt – ohne laufende Stunden, ohne Nebenkosten.
Wo die Grenze zwischen Stellungnahme und Gutachten verläuft, beschreibe ich im Beitrag Gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1. Kosten und Umfang aller Formate im Überblick: Was kostet eine Unternehmensbewertung?
Mit vollständigen Unterlagen liegt das Gutachten nach 2–4 Wochen vor. So läuft ein Mandat bei mir ab:
Die Schritte 3 bis 5 ergeben zusammen die 2–4 Wochen. Steht ein fester Termin an, etwa beim Notar oder vor Gericht, ist nach Absprache eine Priorisierung möglich. Den Zeitplan im Detail erkläre ich im Beitrag Wie lange dauert ein Gutachten?
Für den Start genügen typischerweise:
Was je nach Anlass dazukommt, steht in der Unterlagen-Checkliste. Geben Sie die Liste am besten vorab an Ihren Steuerberater. Gebündelt gelieferte Unterlagen verkürzen den Zeitplan stärker als alles andere.
IDW S1 i.d.F. 2026 gibt in Tz. 183 vor, was ein Gutachten oder eine Stellungnahme grundsätzlich enthalten muss. Meine gutachterlichen Stellungnahmen folgen daraus typischerweise dieser Gliederung; Unterkapitel und Umfang richten sich nach Anlass und Unternehmen.
Ich bewerte nach dem Ertragswert- oder dem DCF-Verfahren; bei konsistenter Anwendung führen beide zum selben Wert (IDW S1 i.d.F. 2026, Tz. 13). Bei Interessengegensätzen, also vor Finanzamt, Gericht oder im Gesellschafterstreit, ist das der objektivierte Unternehmenswert: der Wert aus Sicht eines typisierten Eigenkapitalgebers, ohne persönliche Synergien.
Die künftigen Überschüsse werden mit dem Kapitalisierungszinssatz auf den Stichtag abgezinst. Er setzt sich aus Basiszins (aktuell 3,75 %), Beta-Faktor, Marktrisikoprämie und Wachstumsabschlag zusammen. Bei einem Zins um 9 % verändert schon ein Prozentpunkt den Wert um rund 10 %. Die vollständige Herleitung mit aktuellen Werten und Rechenbeispiel steht im Leitfaden Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1.
Neu seit der Fassung 2026: Kapitel 12 regelt die KMU-Bewertung im Standard selbst, einschließlich des marktgerechten Unternehmerlohns (Tz. 166). Zuschläge auf den Zins für geringe Größe oder mangelnde Fungibilität sind nicht sachgerecht (Tz. 168), die sogenannte modifizierte Ertragswertmethode ebenfalls nicht (Tz. 161).
Zugewinnausgleich mit zwei GmbH-Beteiligungen. Im Scheidungsverfahren standen zwei GmbH-Beteiligungen und ein Gesellschafterdarlehen über 280.000 € im Endvermögen. Beauftragt war die Werteinschätzung kompakt für 3.700 € zzgl. USt. als Verhandlungsgrundlage. Nach zwei Wochen stand das Ergebnis: beide Beteiligungen zusammen netto rund 215.000 € nach latenten Steuern, das Darlehen als private Position außerhalb des Anteilswerts. Das Einfamilienhaus musste nicht verkauft werden.
Niedrigerer gemeiner Wert gegenüber dem Finanzamt. Bei der Übertragung von Anteilen an einem Bauunternehmen setzte das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren an. Beauftragt war das Bewertungsgutachten nach IDW S1 zum Festpreis von 9.700 € zzgl. USt., wegen des zurückliegenden Stichtags nach der Fassung 2008. Vier Wochen nach vollständigen Unterlagen lag ein gemeiner Wert von rund 290.000 € vor; die Steuerersparnis war sechsstellig.
Ausgangslage, Vorgehen und Ergebnis im Detail: Fallbeispiele aus der Bewertungspraxis.
Ich bin Yannick Maar, Certified Valuation Analyst (CVA) und unabhängiger Sachverständiger für Unternehmensbewertung in Erkelenz, bundesweit tätig. Von 2017 bis 2019 war ich bei Deloitte in der Wirtschaftsprüfung, zuletzt als Prüfungsleiter. Seit 2019 begleite ich auf Projektbasis Unternehmensbewertungen für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Jedes Gutachten erstelle ich selbst, Ihre Anfrage landet direkt bei mir.
Zur Neufassung des Standards habe ich mit Dennis Knorr und Dr. Oliver Heising im BewertungsPraktiker 03/2026 veröffentlicht (Maar/Knorr/Heising, BWP 2026, S. 62 bis 67). Der Aufsatz fragt, ob bei steuerlichen Anlässen das Gutachten erforderlich ist oder die Stellungnahme ausreicht. Unsere These: Im Regelfall genügt die Stellungnahme. Auszug und Kernthesen des Aufsatzes → · Mehr über mich →
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Schildern Sie kurz Ihren Anlass. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob die gutachterliche Stellungnahme reicht, das Bewertungsgutachten nötig ist oder die Werteinschätzung der richtige erste Schritt wäre. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und vertraulich.
Yannick Maar, CVA – unabhängiger Sachverständiger für Unternehmensbewertung. Ihre Anfrage landet direkt bei mir, nicht im Sekretariat.
Das Bewertungsgutachten nach IDW S1 kostet als Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. Ich erstelle es als gutachterliche Stellungnahme, dem Regelformat der Fassung 2026; für Stichtage vor dem 9. April 2026 bewerte ich nach der Fassung 2008, ebenfalls ab 9.700 €. Für Beweisverfahren mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung nenne ich einen individuellen Festpreis. Den verbindlichen Preis erhalten Sie nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich, ohne Stundenabrechnung und ohne Nebenkosten.
In der Regel 2–4 Wochen ab vollständigen Unterlagen. Die Werteinschätzung kompakt liegt nach wenigen Tagen vor. Den verbindlichen Liefertermin nennt das Festpreisangebot.
§ 11 Abs. 2 Satz 2 BewG lässt den Nachweis über die Ertragsaussichten oder eine andere anerkannte Methode zu, eine bestimmte Berichtsform schreibt das Gesetz nicht vor. IDW S1 ist der in Deutschland anerkannte Bewertungsstandard. Nach meiner Auffassung, die ich mit Knorr und Heising in der BWP 03/2026 begründet habe, genügt im steuerlichen Regelfall die gutachterliche Stellungnahme. Eine Verwaltungsauffassung zur neuen Funktion gibt es noch nicht; bei hohen Werten, komplexen Strukturen oder absehbarem Streit empfehle ich den erweiterten Umfang.
Allein der Umfang der Plausibilitätsbeurteilung. Wertkonzept, Methodik und Neutralität sind gleich. Die Stellungnahme des neutralen Sachverständigen beurteilt die Plausibilität ausreichend und legt ihre Beschränkungen offen, das Gutachten des neutralen Gutachters vollumfänglich (IDW S1 i.d.F. 2026, Tz. 24 und 76). Die Stellungnahme ist das neue Regelformat; das Vollgutachten empfehle ich, wenn maximale Beweiskraft zählt, etwa gegen ein Gegengutachten.
Die Werteinschätzung kompakt (3.700 € zzgl. USt.) liefert in wenigen Tagen eine Wertbandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse. Sie ist Entscheidungs- und Verhandlungsgrundlage, aber kein Nachweis gegenüber Finanzamt oder Gericht. Das Gutachten ermittelt einen Stichtagswert und dokumentiert die Herleitung jeder Annahme. Beauftragen Sie nach der Werteinschätzung das Gutachten, rechne ich die 3.700 € vollständig an.
Das entscheidet der Bewertungsstichtag. Für Stichtage ab dem 9. April 2026 gilt die Fassung 2026, für frühere Stichtage die Fassung 2008. Die Neufassung bringt 14 neue Regelungen und 21 inhaltliche Änderungen, darunter das Dreiphasenmodell und die KMU-Bewertung in Kapitel 12. Am Festpreis ab 9.700 € ändert die Fassung nichts.