Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Kosten, Ablauf, Methodik und dem neuen IDW S1 2026.
Drei Festpreise: Die Werteinschätzung kompakt kostet 3.700 € zzgl. USt. (Wert-Bandbreite in wenigen Tagen, für Orientierung und Verhandlung – nicht für Finanzamt/Gericht). Die gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 (i.d.F. 2026) gibt es ab 9.700 € zzgl. USt. – sie entspricht im Umfang dem bisherigen Vollgutachten und reicht nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht. Das Bewertungsgutachten mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung kostet ab 14.700 € zzgl. USt. Jede Stufe wird bei Beauftragung der nächsten vollständig angerechnet. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Ausführlicher Artikel zu den Kosten →
Bei vollständiger Datenlieferung in der Regel 2–4 Wochen. Bei besonders eiligen Anlässen sprechen wir Prioritäten vorab ab.
Typischerweise die letzten drei Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA, den Gesellschaftsvertrag sowie Informationen zur Unternehmensplanung und Geschäftsführervergütung.
Der IDW Standard S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ ist der in Deutschland anerkannte Standard für professionelle Unternehmensbewertungen. Die Neufassung 2026 (verabschiedet am 11.02.2026) ersetzt den bisherigen Standard von 2008 und gilt für alle Bewertungsstichtage ab dem 9. April 2026; für frühere Stichtage bleibt die Fassung 2008 maßgeblich. Ausführliche Erklärung →
Die wichtigsten Änderungen: KMU-Bewertung jetzt verbindlich (Kap. 12), neues Wertkonzept „plausibilisierter Entscheidungswert“, neue Funktion „Neutraler Sachverständiger“, Dreiphasenmodell, Multiplikator-Plausibilisierungen verpflichtend darzustellen, Fungibilitätsabschläge und modifizierte Ertragswertmethode als nicht sachgerecht eingestuft. Die 10 wichtigsten Änderungen im Detail →
Ja – für alle Bewertungsstichtage ab dem 9. April 2026 (Tz. 7). Für frühere Stichtage bleibt IDW S1 i.d.F. 2008 maßgeblich; das ist z. B. beim Zugewinnausgleich relevant, wo der Stichtag oft Jahre zurückliegt. Abweichungen sind möglich, müssen aber begründet werden. Eine Anwendung auf frühere Stichtage ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
Das neue Regelformat des IDW S1 i.d.F. 2026: Als neutraler Sachverständiger nehme ich eine ausreichende (statt vollumfängliche) Plausibilitätsbeurteilung der Planung vor – die Bewertungsmethodik ist dieselbe wie im Bewertungsgutachten. Im Umfang entspricht die gutachterliche Stellungnahme etwa dem bisherigen Vollgutachten nach IDW S1 i.d.F. 2008. Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. Ausführlicher Artikel zur gutachterlichen Stellungnahme →
Nach allgemeiner Auffassung in den meisten Fällen ja. Die gutachterliche Stellungnahme nach IDW S1 i.d.F. 2026 ist ein vollwertiges IDW-Format mit den Berichterstattungsanforderungen des Standards – keine formlose Kurz-Einschätzung, der der BFH geringeren Beweiswert beimisst (Urteil vom 24.10.2017, II R 40/15). Wo maximale Beweiskraft gefragt ist – etwa bei streitigen Verfahren mit Gegen-Gutachter oder hohen Streitwerten – empfiehlt sich das Bewertungsgutachten mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung (ab 14.700 € zzgl. USt.).
Der Unternehmerlohn ist ein kalkulatorischer Abzug für die Arbeitsleistung des Inhabers. Seit dem IDW S1 2026 ist er verbindlich in Kapitel 12 (Tz. 166) geregelt. Er drückt aus, was ein angestellter Geschäftsführer für die gleiche Tätigkeit verdienen würde. Je höher der Unternehmerlohn, desto niedriger der Unternehmenswert.
Typische Anlässe: Gesellschafterstreit und Abfindung, Zugewinnausgleich bei Scheidung, Erbschaft und Schenkung, Unternehmensverkauf sowie die Gegenprüfung bestehender Gutachten.
Ja. Die Bewertungen sind nach dem aktuellen IDW S1 (Fassung 2026) aufgebaut, alle Annahmen dokumentiert und methodisch nachvollziehbar. Auf Wunsch erhalten Sie Argumentationshilfen für Gespräche mit dem Finanzamt.
Ja. Die Plausibilisierung und Gegenprüfung externer Bewertungen ist ein regulärer Bestandteil meiner Leistungen. Besonders relevant seit 2026: Viele bestehende Gutachten basieren noch auf dem alten Standard und verwenden Methoden, die der neue IDW S1 als nicht sachgerecht einstuft. Mehr zur Gegenprüfung →
Der CVA ist eine international anerkannte Qualifikation für Bewertungsprofessionals, vergeben von der NACVA (USA) und in Europa durch die EACVA. Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Prüfung und Nachweis praktischer Bewertungserfahrung.
Mein Standort ist Erkelenz (Nordrhein-Westfalen), ich bin jedoch bundesweit tätig. Die Zusammenarbeit erfolgt überwiegend digital.