Kostenlos · Sofort-Ergebnis · FA-Wert vs. Gutachten

Schenkungsteuer-Rechner: Was kostet die Übertragung Ihrer GmbH-Anteile?

Bei Schenkung und Erbschaft bewertet das Finanzamt Ihr Unternehmen nach einer Pauschalformel, die den Wert häufig überzeichnet. Vergleichen Sie in 2 Minuten den FA-Ansatz mit einer realistischen Gutachten-Bandbreite und sehen Sie die mögliche Steuerersparnis in Euro. Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser, ganz ohne E-Mail-Adresse.

Basis für beide Szenarien. Nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns, vor Ertragsteuern.

Gesetzliche Untergrenze (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Als Näherung: bilanzielles Eigenkapital plus stille Reserven. Leer = keine Untergrenze angesetzt. Was ist der Substanzwert?

Wie viel Prozent der Anteile verschenkt oder vererbt werden sollen.

Bestimmt Freibetrag (§ 16 ErbStG) und Steuerklasse (§ 15 ErbStG).

Voraussetzungen: Lohnsummenregelung, Behaltensfrist, begrenztes Verwaltungsvermögen (§ 13b ErbStG). Ob Ihr Unternehmen begünstigt ist, klärt der Steuerberater – der Rechner wendet den Abschlag vereinfachend auf den ganzen Anteilswert an.

Die Berechnung erfolgt vollständig lokal in Ihrem Browser – Ihre Zahlen werden nicht an einen Server übertragen.

Mögliche Steuerersparnis durch ein Gutachten

Finanzamt-Ansatz (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
Schenkungsteuer nach FA-Ansatz
Realistische Gutachten-Bandbreite (Zins 10–14 %)
Schenkungsteuer nach Gutachten
Steuerpflichtiger Erwerb im FA-Szenario

Lohnt sich der Gutachtenweg in Ihrem Fall?

Fordern Sie meine kostenlose persönliche Ersteinschätzung an: Ich ordne ein, ob der Ansatz des Finanzamts in Ihrem Fall zu hoch wäre, wie belastbar die Ersparnis-Schätzung ist und welcher Nachweisweg passt. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Mit dem Absenden werden Ihre Eingaben aus dem Rechner zusammen mit Ihren Kontaktdaten übermittelt, damit ich konkret antworten kann. Vertraulich, keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter. Datenschutzerklärung

So funktioniert der Rechner

  1. FA-Wert bestimmen: Ohne eigenen Nachweis setzt das Finanzamt den gemeinen Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren an (§§ 199 ff. BewG): durchschnittliches Betriebsergebnis, pauschal gekürzt um 30 % Ertragsteuern, multipliziert mit dem festen Faktor 13,75 (§ 203 BewG). Der Substanzwert ist die Untergrenze.
  2. Gutachten-Bandbreite schätzen: Ein Gutachten nach IDW S1 kapitalisiert dasselbe nachhaltige Ergebnis mit einem individuell hergeleiteten Zins. Für mittelständische Unternehmen sind Kapitalisierungszinssätze von 10 bis 14 % typisch – daraus ergibt sich eine Wertbandbreite, die meist deutlich unter dem Faktor 13,75 liegt (dieser entspricht nur rund 7,3 %).
  3. Schenkungsteuer je Szenario berechnen: Auf beide Werte wendet der Rechner die echte Steuermechanik an: Verschonungsabschlag (§ 13a ErbStG) samt gleitendem Abzugsbetrag, persönlicher Freibetrag (§ 16 ErbStG), Steuersatz nach § 19 ErbStG inklusive Härteausgleich. Die Differenz der beiden Steuerbeträge ist Ihr mögliches Sparpotenzial.

Was der Rechner kann – und was nicht

Der Rechner zeigt die Größenordnung des Hebels, den der Wertansatz bei einer Übertragung hat. Bewusst vereinfacht ist die Verschonung: Der Abschlag wird auf den gesamten Anteilswert angewendet, tatsächlich gilt er nur für begünstigtes Vermögen nach dem Verwaltungsvermögenstest des § 13b ErbStG. Nicht abgebildet sind Vorerwerbe der letzten zehn Jahre (§ 14 ErbStG), der Vorwegabschlag für Familienunternehmen (§ 13a Abs. 9 ErbStG), die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG und Nießbrauchs- oder Gegenleistungsgestaltungen. Das Ergebnis ist eine indikative Schätzung, keine Steuerberatung – die Gestaltung gehört in die Hand Ihres Steuerberaters. Meine Rolle ist der Wert: neutral hergeleitet und gegenüber dem Finanzamt belastbar.

Der Hebel ist der Wertansatz: An Freibeträgen und Steuersätzen lässt sich nichts drehen – am Unternehmenswert oft sehr viel. Der pauschale Faktor 13,75 ignoriert das individuelle Unternehmensrisiko; bei risikobehafteten Unternehmen liegt der FA-Ansatz deshalb häufig deutlich über dem tatsächlichen gemeinen Wert. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 – eine Werteinschätzung (3.700 € zzgl. USt.) zeigt vorab, ob sich das lohnt; das vollständige Gutachten gibt es zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.

Auch bei 0 € Steuer relevant: der Freibetrags-Verbrauch

Fällt nach dem FA-Ansatz keine Steuer an, wirkt das Thema erledigt – ist es aber oft nicht. Der übertragene Wert verbraucht den persönlichen Freibetrag, und der steht erst nach zehn Jahren wieder zur Verfügung (§ 14 ErbStG). Wer heute Anteile zum überhöhten vEV-Wert überträgt, hat bei der nächsten Übertragung oder im Erbfall entsprechend weniger Luft. Ein niedrigerer, sauber nachgewiesener Wertansatz schont den Freibetrag – gerade bei schrittweisen Nachfolgen ist das bares Geld. Wie die Bewertung bei Übertragungen abläuft, steht im Beitrag zur Schenkung von GmbH-Anteilen.

Häufige Fragen zur Schenkungsteuer bei GmbH-Anteilen

Er ermittelt zwei Szenarien: den FA-Ansatz nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Ø-Ergebnis × 0,7 × Faktor 13,75, mindestens Substanzwert) und eine Gutachten-Bandbreite mit KMU-typischen Zinssätzen von 10–14 %. Auf beide Werte wird die Steuer nach § 19 ErbStG berechnet, mit Verschonung, Abzugsbetrag, Freibetrag und Härteausgleich. Die Differenz ist das Sparpotenzial.

Ohne Gegennachweis nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: Durchschnittsertrag mal Faktor 13,75. Der Faktor entspricht einem Zins von rund 7,3 % und ignoriert das individuelle Risiko – bei vielen Mittelständlern fällt der Ansatz deshalb zu hoch aus. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren Werts per IDW-S1-Gutachten.

500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel, 20.000 € für Geschwister, Nichten/Neffen und Nichtverwandte (§ 16 ErbStG). Alle zehn Jahre stehen die Freibeträge neu zur Verfügung – ein niedriger Wertansatz schont sie für künftige Übertragungen.

Begünstigtes Betriebsvermögen bleibt zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei – gegen Auflagen wie Lohnsummenregelung und Behaltensfristen. Verwaltungsvermögen ist ausgenommen. Der Rechner vereinfacht hier bewusst; die Verschonungsprüfung gehört zum Steuerberater.

Wenn die mögliche Ersparnis die Kosten deutlich übersteigt. Das Gutachten nach IDW S1 gibt es zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.; die Werteinschätzung für 3.700 € zzgl. USt. zeigt vorab, ob der Weg trägt. Bei hohen Erträgen und echtem Unternehmensrisiko liegt die Ersparnis oft beim Vielfachen der Kosten.

Vom FA-Ansatz zum belastbaren Wert

Der Rechner zeigt das Sparpotenzial – ein IDW-S1-Gutachten weist den niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nach. Kostenlose Ersteinschätzung in 24 Stunden.

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