Bei Schenkung und Erbschaft bewertet das Finanzamt Ihr Unternehmen nach einer Pauschalformel, die den Wert häufig überzeichnet. Vergleichen Sie in 2 Minuten den FA-Ansatz mit einer realistischen Gutachten-Bandbreite und sehen Sie die mögliche Steuerersparnis in Euro. Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser, ganz ohne E-Mail-Adresse.
Basis für beide Szenarien. Nach Abzug eines marktüblichen Unternehmerlohns, vor Ertragsteuern.
Gesetzliche Untergrenze (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG). Als Näherung: bilanzielles Eigenkapital plus stille Reserven. Leer = keine Untergrenze angesetzt. Was ist der Substanzwert?
Wie viel Prozent der Anteile verschenkt oder vererbt werden sollen.
Bestimmt Freibetrag (§ 16 ErbStG) und Steuerklasse (§ 15 ErbStG).
Voraussetzungen: Lohnsummenregelung, Behaltensfrist, begrenztes Verwaltungsvermögen (§ 13b ErbStG). Ob Ihr Unternehmen begünstigt ist, klärt der Steuerberater – der Rechner wendet den Abschlag vereinfachend auf den ganzen Anteilswert an.
Die Berechnung erfolgt vollständig lokal in Ihrem Browser – Ihre Zahlen werden nicht an einen Server übertragen.
Mögliche Steuerersparnis durch ein Gutachten
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Der Rechner zeigt die Größenordnung des Hebels, den der Wertansatz bei einer Übertragung hat. Bewusst vereinfacht ist die Verschonung: Der Abschlag wird auf den gesamten Anteilswert angewendet, tatsächlich gilt er nur für begünstigtes Vermögen nach dem Verwaltungsvermögenstest des § 13b ErbStG. Nicht abgebildet sind Vorerwerbe der letzten zehn Jahre (§ 14 ErbStG), der Vorwegabschlag für Familienunternehmen (§ 13a Abs. 9 ErbStG), die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG und Nießbrauchs- oder Gegenleistungsgestaltungen. Das Ergebnis ist eine indikative Schätzung, keine Steuerberatung – die Gestaltung gehört in die Hand Ihres Steuerberaters. Meine Rolle ist der Wert: neutral hergeleitet und gegenüber dem Finanzamt belastbar.
Der Hebel ist der Wertansatz: An Freibeträgen und Steuersätzen lässt sich nichts drehen – am Unternehmenswert oft sehr viel. Der pauschale Faktor 13,75 ignoriert das individuelle Unternehmensrisiko; bei risikobehafteten Unternehmen liegt der FA-Ansatz deshalb häufig deutlich über dem tatsächlichen gemeinen Wert. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Bewertungsgutachten nach IDW S1 – eine Werteinschätzung (3.700 € zzgl. USt.) zeigt vorab, ob sich das lohnt; das vollständige Gutachten gibt es zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.
Fällt nach dem FA-Ansatz keine Steuer an, wirkt das Thema erledigt – ist es aber oft nicht. Der übertragene Wert verbraucht den persönlichen Freibetrag, und der steht erst nach zehn Jahren wieder zur Verfügung (§ 14 ErbStG). Wer heute Anteile zum überhöhten vEV-Wert überträgt, hat bei der nächsten Übertragung oder im Erbfall entsprechend weniger Luft. Ein niedrigerer, sauber nachgewiesener Wertansatz schont den Freibetrag – gerade bei schrittweisen Nachfolgen ist das bares Geld. Wie die Bewertung bei Übertragungen abläuft, steht im Beitrag zur Schenkung von GmbH-Anteilen.
Er ermittelt zwei Szenarien: den FA-Ansatz nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Ø-Ergebnis × 0,7 × Faktor 13,75, mindestens Substanzwert) und eine Gutachten-Bandbreite mit KMU-typischen Zinssätzen von 10–14 %. Auf beide Werte wird die Steuer nach § 19 ErbStG berechnet, mit Verschonung, Abzugsbetrag, Freibetrag und Härteausgleich. Die Differenz ist das Sparpotenzial.
Ohne Gegennachweis nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren: Durchschnittsertrag mal Faktor 13,75. Der Faktor entspricht einem Zins von rund 7,3 % und ignoriert das individuelle Risiko – bei vielen Mittelständlern fällt der Ansatz deshalb zu hoch aus. § 11 Abs. 2 BewG erlaubt den Nachweis des niedrigeren Werts per IDW-S1-Gutachten.
500.000 € für Ehegatten, 400.000 € je Kind, 200.000 € je Enkel, 20.000 € für Geschwister, Nichten/Neffen und Nichtverwandte (§ 16 ErbStG). Alle zehn Jahre stehen die Freibeträge neu zur Verfügung – ein niedriger Wertansatz schont sie für künftige Übertragungen.
Begünstigtes Betriebsvermögen bleibt zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Optionsverschonung) steuerfrei – gegen Auflagen wie Lohnsummenregelung und Behaltensfristen. Verwaltungsvermögen ist ausgenommen. Der Rechner vereinfacht hier bewusst; die Verschonungsprüfung gehört zum Steuerberater.
Wenn die mögliche Ersparnis die Kosten deutlich übersteigt. Das Gutachten nach IDW S1 gibt es zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.; die Werteinschätzung für 3.700 € zzgl. USt. zeigt vorab, ob der Weg trägt. Bei hohen Erträgen und echtem Unternehmensrisiko liegt die Ersparnis oft beim Vielfachen der Kosten.