Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1: Basiszins, Marktrisikoprämie und Beta

Wie der Zins im Ertragswertverfahren entsteht: alle Bausteine mit aktuellen Werten (Stand September 2026), einem Rechenbeispiel und den typischen Fehlern.

Kurz gesagt: Der Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1 ist der Basiszins (aktuell 3,75 %) plus ein Risikozuschlag aus Beta-Faktor × Marktrisikoprämie. Für die Marktrisikoprämie empfiehlt der FAUB aktuell 5,25 bis 6,75 % vor persönlichen Steuern. In der ewigen Rente wird der Wachstumsabschlag abgezogen. Für KMU ergeben sich damit häufig Kapitalisierungszinssätze zwischen 8 und 15 %.

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Formel und Aufbau des Kapitalisierungszinssatzes

Im Ertragswertverfahren nach IDW S1 werden die künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Zinssatz dafür ist der Kapitalisierungszinssatz. Er steht für die Rendite, die ein Investor für eine Anlage mit vergleichbarem Risiko verlangen würde. Der Standard teilt ihn in einen risikolosen Basiszins und eine Risikoprämie auf; die Risikoprämie ergibt sich nach dem CAPM oder Tax-CAPM als Marktrisikoprämie mal Betafaktor (IDW S1 i.d.F. 2026, Tz. 115):

Kapitalisierungszinssatz = Basiszins + Beta × Marktrisikoprämie − Wachstumsabschlag

Der Wachstumsabschlag gilt nur für das nachhaltige Ergebnis (ewige Rente). In der Detailplanungsphase wird mit den Eigenkapitalkosten ohne Abschlag diskontiert. Für die ewige Rente gilt vereinfacht: Unternehmenswert = nachhaltiges Ergebnis ÷ Kapitalisierungszinssatz.

Weil der Zins im Nenner steht, wirkt jede Nachkommastelle. Ein nachhaltiges Ergebnis von 500.000 € ergibt bei 8,75 % einen Wert von rund 5,7 Mio. €, bei 9,75 % nur noch rund 5,1 Mio. €. Ein Prozentpunkt mehr kostet hier gut 10 % des Werts. Deshalb muss jeder Baustein im Gutachten begründet sein.

Basiszins 3,75 % + Risikozuschlag Beta 1,0 × Marktrisikoprämie 6,00 % 6,00 % = Eigenkapitalkosten (Detailphase) 9,75 % − Wachstumsabschlag nur in der ewigen Rente 1,00 % = Kapitalisierungszinssatz ewige Rente Beispiel · vor persönlichen Steuern 8,75 % Beispiel: Beta 1,0 · Mitte der FAUB-Bandbreite · Wachstumsabschlag 1,0 %

Aktuelle Werte (Stand September 2026)

BausteinAktueller WertQuelle / Hinweis
Basiszins (gerundet)3,75 %gestiegen zum 01.09.2026, monatlich geprüft
FAUB-Marktrisikoprämie (vor pers. Steuern)5,25–6,75 %Empfehlung seit September 2025, Details
FAUB-Marktrisikoprämie (nach pers. Steuern)4,50–5,75 %für die Rechnung nach persönlichen Steuern
Beta-Faktor KMU (unverschuldet, typisch)0,5–1,3aus Peer Group abzuleiten, Branchenwerte
Wachstumsabschlag (typisch)0,5–1,5 %unternehmensspezifisch zu begründen
Kapitalisierungszinssatz KMU (Ergebnis, häufig)8–15 %je nach Risikoprofil und Phase

Basiszins: der risikolose Zins zum Stichtag

Der Basiszins bildet die risikolose Alternativanlage ab. Der Standard stellt dafür auf die Rendite öffentlicher Anleihen ab und verlangt Laufzeitäquivalenz: Ein Unternehmen mit unbegrenzter Lebensdauer ist mit einer ebenso langfristigen Anlage zu vergleichen, abgeleitet aus aktuellen Zinsstrukturkurven (Tz. 116). In der Praxis heißt das: Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank nach der Svensson-Methode, daraus ein einheitlicher Zins, gerundet auf Viertel-Prozentpunkte.

Aktuell beträgt der gerundete Basiszins 3,75 % (Stand September 2026). Zum 1. September 2026 ist er von 3,50 % gestiegen, dem ersten Anstieg seit Februar 2026. Der ungerundete Wert lag per 1. August 2026 bei 3,59 %, knapp unter der Rundungsschwelle von 3,625 %.

Maßgeblich ist immer der Wert zum Bewertungsstichtag, nicht der bei Erstellung des Gutachtens. Wie stark das wirkt, zeigt der Verlauf: 2021 war der Basiszins zeitweise negativ (−0,20 %), Anfang 2023 lag er bei 2,00 % und im größten Teil des Jahres 2024 bei 2,50 %. Hintergrund des Anstiegs sind die Zinspolitik der EZB und die höheren Renditen deutscher Staatsanleihen nach dem Finanzpaket im März 2025. Alle Monatswerte seit 2023 stehen auf der Datenseite Basiszins & Marktrisikoprämie aktuell.

Marktrisikoprämie: die Empfehlung des FAUB

Die Marktrisikoprämie ist die Renditedifferenz, die Anleger erwarten, wenn sie statt in risikolose Anleihen in das Marktportfolio aus Aktien investieren (Tz. 117). Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW gibt dafür eine Bandbreite vor. Er stützt sich auf historisch gemessene Aktienrenditen und auf implizite, aus aktuellen Kursen zurückgerechnete Renditeerwartungen.

FAUB-Empfehlungvor pers. Steuernnach pers. Steuern
Oktober 20196,00–8,00 %5,00–6,50 %
September 2025 (aktuell)5,25–6,75 %4,50–5,75 %

Die Absenkung 2025 war eine Reaktion auf den gestiegenen Basiszins. Der FAUB betrachtet die Gesamtrenditeerwartung aus Basiszins und Marktrisikoprämie; ein unveränderter Aufschlag hätte bei höherem Basiszins zu unrealistisch hohen Eigenkapitalkosten geführt. Für Stichtage ab September 2025 gilt die neue Bandbreite, für frühere die Empfehlung von 2019. Ältere Empfehlungen und die Herleitung stehen auf der Seite Marktrisikoprämie aktuell.

Welcher Wert innerhalb der Bandbreite?

Die Wahl innerhalb der Bandbreite ist im Gutachten zu begründen. Die Mitte (6,00 % vor persönlichen Steuern) ist ein üblicher Ausgangspunkt, ersetzt aber keine Begründung. Ein breit diversifiziertes Geschäftsmodell mit stabilen Cashflows spricht eher für den unteren Bereich, ein zyklisches Geschäft eher für den oberen. Ein Risiko, das bereits im Beta steckt, darf nicht ein zweites Mal über die Prämie eingepreist werden.

Beta-Faktor: das Risiko des Bewertungsobjekts

Der Beta-Faktor übersetzt das allgemeine Marktrisiko in das Risiko des konkreten Unternehmens. Rechnerisch ist er die Kovarianz der Aktienrenditen des Unternehmens (oder vergleichbarer Unternehmen) mit einem Aktienindex, geteilt durch die Varianz des Index (Tz. 118). Ein Beta von 1,0 heißt: Das Unternehmen schwankt wie der Markt. Werte über 1,0 stehen für ein höheres, Werte darunter für ein geringeres Risiko.

Ein KMU hat keinen Börsenkurs und damit kein eigenes Beta. Es wird aus einer Peer Group börsennotierter Vergleichsunternehmen abgeleitet:

  1. Peer Group auswählen: Börsennotierte Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftsmodell und Absatzmarkt identifizieren. Der Beobachtungszeitraum muss lang genug für statistische Aussagekraft und frei von Sondereinflüssen wie Übernahmen sein.
  2. Unlevern: Das beobachtete (verschuldete) Beta jedes Vergleichsunternehmens um dessen Verschuldung bereinigen. Übrig bleibt das operative Risiko.
  3. Relevern: Das unverschuldete Beta der Peer Group mit der Kapitalstruktur des Bewertungsobjekts wieder verschulden. Mehr Schulden bedeuten ein höheres finanzielles Risiko und damit ein höheres Beta (Tz. 120).

Typische unverschuldete Betas liegen je nach Branche zwischen 0,5 und 1,3. Die Werte je Branche stehen unter Beta-Faktoren nach Branchen; wie das Relevern im DCF-Verfahren mit dem WACC zusammenhängt, zeigt der Beitrag WACC berechnen.

Praxishinweis: Bei der Auswahl der Peer Group ist der Ermessensspielraum größer als bei jedem anderen Zinsbaustein. Zwei vertretbare Peer Groups können deutlich unterschiedliche Betas liefern. Auswahl, Ausschlüsse und Messparameter wie Zeitraum und Renditeintervall gehören deshalb dokumentiert ins Gutachten.

Wachstumsabschlag in der ewigen Rente

Der Wachstumsabschlag bildet das nachhaltige nominale Wachstum der Überschüsse ab. Zu Beginn des nachhaltigen Ergebnisses wird der Kapitalisierungszinssatz um diese Wachstumsrate vermindert (Tz. 127). Typisch sind 0,5 bis 1,5 %.

Seit der Fassung 2026 ist die erwartete Geldentwertungsrate dafür nur noch ein erster Anhaltspunkt (Tz. 125). Zu analysieren ist, welche Preissteigerungen das Unternehmen auf den Beschaffungsmärkten erwartet und wie weit es sie an seine Kunden weitergeben kann. Außerdem ist das Wachstum bei konstanter Kapitalstruktur anteilig mit Eigen- und Fremdkapital zu finanzieren (Tz. 126). Mehr dazu im Beitrag Wachstumsabschlag in der Unternehmensbewertung.

Vor oder nach persönlichen Steuern (Tax-CAPM)

Die Fassung 2026 kennt zwei Rechenwege. Bei gesellschaftsrechtlichen Anlässen und entsprechend geregelten vertraglichen Anlässen, bei denen es um abzufindende Gesellschafter geht (etwa Squeeze-out oder Abfindung), wird aus Sicht einer inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person nach persönlichen Ertragsteuern gerechnet (Tz. 91). Dann gilt die FAUB-Bandbreite nach persönlichen Steuern, und auch der Basiszins wird um die typisierte Steuer gekürzt.

Steht das Interesse auf Ebene von Gesellschaften im Vordergrund, ist die Rechnung vor persönlichen Ertragsteuern sachgerecht (Tz. 92). Bei steuerlichen Bewertungen von Kapitalgesellschaftsanteilen zum gemeinen Wert (Wegzug, Erbschaft und Schenkung) und bei Kauf oder Verkauf rechne ich vor persönlichen Steuern. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben eigene Regeln, die das Gutachten offenlegen muss.

Entscheidend ist die Konsistenz: Überschüsse im Zähler und Zins im Nenner müssen auf derselben Steuerebene liegen. Eine Prämie vor Steuern in einer Rechnung nach Steuern ist ein Fehler, auf den ich in jeder Gegenprüfung achte.

Rechenbeispiel: vom Zins zum Unternehmenswert

Ein KMU erwirtschaftet nachhaltig 500.000 € Überschuss im Jahr. Gerechnet wird vor persönlichen Steuern mit den Werten von September 2026, vereinfacht als ewige Rente ab dem ersten Jahr:

BausteinSzenario ASzenario B
Basiszins3,75 %3,75 %
Beta (verschuldet)1,01,0
Marktrisikoprämie6,00 % (Mitte)6,75 % (oberer Rand)
= Eigenkapitalkosten9,75 %10,50 %
− Wachstumsabschlag1,00 %0,50 %
= Kapitalisierungszinssatz ewige Rente8,75 %10,00 %
Ertragswert (500.000 € ÷ Zins)rund 5,7 Mio. €rund 5,0 Mio. €

Gleiche Zahlenbasis, rund 700.000 € Unterschied. Beide Szenarien bleiben innerhalb der FAUB-Bandbreite und der üblichen Spanne des Wachstumsabschlags. Welche Annahme trägt, entscheidet die Begründung im Gutachten.

Das Beta wirkt ähnlich stark: Mit einem verschuldeten Beta von 1,3 statt 1,0 steigen die Eigenkapitalkosten in Szenario A von 9,75 % auf 11,55 % (3,75 % + 1,3 × 6,00 %). Eigene Parameter können Sie im Kapitalisierungszins-Rechner durchspielen.

Besonderheiten bei KMU (Kapitel 12 IDW S1 i.d.F. 2026)

Seit der Neufassung regelt Kapitel 12 die Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen im Standard selbst; bisher stand das nur im IDW Praxishinweis 1/2014. Für den Zins ist ein Satz entscheidend: Risikozuschläge für Aspekte jenseits des operativen Risikos und des Kapitalstrukturrisikos, etwa für die geringere Größe eines KMU oder die mangelnde Fungibilität seiner Anteile, sind nicht sachgerecht (Tz. 168). Ein pauschaler „KMU-Zuschlag“ auf den Zins hat damit keine Grundlage.

Die typischen KMU-Themen gehören in die Überschüsse. Dort wird ein marktgerechter Unternehmerlohn angesetzt (Tz. 166), die private Sphäre von der Unternehmensebene getrennt und nur die Ertragskraft berücksichtigt, die auf einen Nachfolger übertragbar ist. Mehr dazu in den Beiträgen IDW S1 2026: die 10 wichtigsten Änderungen und Unternehmerlohn in der Unternehmensbewertung.

Zum Vergleich: der Zins im vereinfachten Ertragswertverfahren

Das steuerliche vereinfachte Ertragswertverfahren kennt keinen individuellen Kapitalisierungszinssatz. Es multipliziert den Jahresertrag mit dem gesetzlichen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 (§ 203 Abs. 1 BewG). Das entspricht einem Zins von rund 7,27 %, unabhängig vom Risiko des Unternehmens. Für ein KMU, das nach IDW S1 mit 12 % zu kapitalisieren wäre, führt das zu einem überhöhten Wert und bei Erbschaft oder Schenkung zu einer zu hohen Steuer. Wann sich der Nachweis eines niedrigeren Werts lohnt, zeigt der Beitrag IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.

Typische Fehler bei der Zinsableitung

  • Veralteter Basiszins: Es zählt der Wert zum Bewertungsstichtag, nicht der vom Jahresanfang oder aus der Vorlage des letzten Gutachtens.
  • Alte FAUB-Bandbreite: Gutachten mit Stichtag ab September 2025, die noch mit 6,00 bis 8,00 % rechnen, sind methodisch angreifbar.
  • Unbegründete Wahl der Marktrisikoprämie: Auch die Mitte der Bandbreite braucht eine Begründung.
  • Beta ohne Peer-Group-Dokumentation: Ein pauschales Branchen-Beta ohne nachvollziehbare Auswahl der Vergleichsunternehmen hält einer Prüfung selten stand.
  • Vertauschte Steuerebene: Prämie vor Steuern in einer Rechnung nach Steuern oder umgekehrt.
  • Pauschaler Wachstumsabschlag: „1 %, wie immer“ genügt seit der Fassung 2026 nicht mehr.
  • Größen- oder Fungibilitätszuschlag: nach Tz. 168 nicht sachgerecht.

Liegt Ihnen ein Gutachten vor, dessen Zins Sie anzweifeln, prüfe ich die Herleitung in der Gegenprüfung. Brauchen Sie selbst eine Bewertung, finden Sie Formate, Festpreise und Ablauf auf der Seite Bewertungsgutachten nach IDW S1.

Häufige Fragen zum Kapitalisierungszinssatz

Mit Basiszins 3,75 % (Stand September 2026) und der Mitte der FAUB-Marktrisikoprämie von 5,25 bis 6,75 % vor persönlichen Steuern ergeben sich bei Beta 1,0 Eigenkapitalkosten von 9,75 %. Je nach Beta-Faktor, Risikoprofil und Wachstumsabschlag liegen Kapitalisierungszinssätze für KMU häufig zwischen 8 und 15 %.

Aus dem risikolosen Basiszins plus einem Risikozuschlag nach dem CAPM: Beta-Faktor mal Marktrisikoprämie. In der ewigen Rente wird der Wachstumsabschlag abgezogen. Je nach Anlass wird vor oder nach typisierten persönlichen Steuern gerechnet (Tax-CAPM).

Gerundet 3,75 % (Stand September 2026). Zum 1. September 2026 ist er von 3,50 % gestiegen, dem ersten Anstieg seit Februar 2026. Abgeleitet wird er aus den Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank (Svensson-Methode) und auf Viertel-Prozentpunkte gerundet. Maßgeblich ist immer der Wert zum Bewertungsstichtag.

Seit September 2025 empfiehlt der FAUB 5,25 bis 6,75 % vor persönlichen Steuern und 4,50 bis 5,75 % nach persönlichen Steuern. Die vorherige Empfehlung von Oktober 2019 lag bei 6,00 bis 8,00 % vor Steuern.

Weil KMU nicht börsennotiert sind, wird das Beta aus einer Peer Group abgeleitet. Das unverschuldete Beta liegt je nach Branche typischerweise zwischen 0,5 und 1,3. Mit der Kapitalstruktur des Bewertungsobjekts relevert ergibt sich das Beta, das in die Eigenkapitalkosten eingeht.

Weil die künftigen Überschüsse durch den Zins geteilt werden. Bei 500.000 € nachhaltigem Ergebnis sinkt der Wert beim Schritt von 8,75 % auf 10,00 % von rund 5,7 auf 5,0 Mio. €, also um rund 700.000 €.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren arbeitet mit dem gesetzlichen Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 Abs. 1 BewG). Das entspricht rund 7,27 % und ist risikounabhängig. Risikoreiche KMU werden dadurch zu hoch bewertet; ein IDW-S1-Gutachten mit risikoadäquatem Zins kann einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen.

Nein. IDW S1 i.d.F. 2026 stuft Risikozuschläge im Kapitalisierungszinssatz für die geringere Größe von KMU oder die mangelnde Fungibilität ihrer Anteile als nicht sachgerecht ein (Tz. 168). KMU-Themen wie Unternehmerlohn und übertragbare Ertragskraft werden in den Überschüssen abgebildet.

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