Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1: der Zins, der den Wert macht

Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag: Wie der Nenner des Ertragswertverfahrens entsteht – mit aktuellen Werten (Stand Juli 2026) und Beispielrechnung.

Was der Kapitalisierungszinssatz ist – und warum er so mächtig wirkt

Im Ertragswertverfahren nach IDW S1 werden die künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Zinssatz, mit dem das geschieht, ist der Kapitalisierungszinssatz – er beantwortet die Frage: Welche Rendite würde ein Investor für eine Anlage mit vergleichbarem Risiko verlangen? Vereinfacht gilt in der ewigen Rente: Unternehmenswert = nachhaltiges Ergebnis ÷ Kapitalisierungszinssatz.

Weil der Zins im Nenner steht, wirkt jede Nachkommastelle überproportional: Ein nachhaltiges Ergebnis von 500.000 € ergibt bei 8,5 % einen Wert von rund 5,9 Mio. € – bei 10,0 % nur noch 5,0 Mio. €. Anderthalb Prozentpunkte im Zins verschieben hier also fast eine Million Euro. Genau deshalb wird in Bewertungsstreitigkeiten fast immer über den Kapitalisierungszinssatz gestritten.

Kurz gesagt: Der Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1 setzt sich zusammen aus Basiszins (aktuell 3,50 %) plus Risikozuschlag (Beta-Faktor × Marktrisikoprämie; FAUB-Empfehlung aktuell 5,25–6,75 % vor persönlichen Steuern), in der ewigen Rente abzüglich Wachstumsabschlag. Für KMU ergeben sich damit typischerweise Kapitalisierungszinssätze zwischen 8 und 15 %.

Die Bausteine im Einzelnen

  • Basiszins: der risikolose Zins, abgeleitet nach der Svensson-Methode aus der Zinsstrukturkurve deutscher Staatsanleihen und auf Viertel-Prozentpunkte gerundet. Aktuell 3,50 % (stabil seit Februar 2026) – maßgeblich ist immer der Wert zum Bewertungsstichtag. Aktueller Basiszins mit Monatsverlauf →
  • Marktrisikoprämie (MRP): der Aufschlag für das allgemeine Aktienmarktrisiko. Der FAUB empfiehlt seit September 2025 5,25–6,75 % vor persönlichen Steuern. Aktuelle Marktrisikoprämie im Detail →
  • Beta-Faktor: übersetzt die MRP in das unternehmensindividuelle Risiko. Für nicht börsennotierte KMU wird das Beta aus einer Peer Group abgeleitet (Unlevering/Re-Levering); typische unlevered Betas liegen zwischen 0,5 und 1,3. Beta-Faktoren nach Branchen →
  • Wachstumsabschlag: nur in der ewigen Rente. Er bildet das nachhaltige nominale Wachstum ab und senkt den Kapitalisierungszinssatz – typisch sind 0,5–1,5 %, seit IDW S1 2026 mit deutlich strengerer Begründungspflicht (Preisüberwälzungsfähigkeit statt Inflationspauschale). Zum Wachstumsabschlag →
Basiszins 3,50 % + Risikozuschlag Beta 1,0 × Marktrisikoprämie 6,00 % 6,00 % = Eigenkapitalkosten (Detailphase) 9,50 % Wachstumsabschlag nur in der ewigen Rente 1,00 % = Kapitalisierungszinssatz ewige Rente Beispiel · vor persönlichen Steuern 8,50 % Beispiel: Beta 1,0 · Mitte der FAUB-Bandbreite · Wachstumsabschlag 1,0 %

Aktuelle Werte für den Kapitalisierungszinssatz (Stand Juli 2026)

BausteinAktueller WertQuelle / Hinweis
Basiszins (gerundet)3,50 %stabil seit Februar 2026, monatlich geprüft
FAUB-Marktrisikoprämie (vor pers. Steuern)5,25–6,75 %Empfehlung seit September 2025, Details
Beta-Faktor KMU (unlevered, typisch)0,5–1,3aus Peer Group abzuleiten
Wachstumsabschlag (typisch)0,5–1,5 %unternehmensspezifisch zu begründen
Kapitalisierungszinssatz KMU (Ergebnis, häufig)8–15 %je nach Risikoprofil und Phase

Beispielrechnung: vom Zins zum Unternehmenswert

Ein KMU erwirtschaftet nachhaltig 500.000 € Überschuss pro Jahr. Mit Basiszins 3,50 %, Beta 1,0 und einer Marktrisikoprämie von 6,00 % (Mitte der FAUB-Bandbreite) betragen die Eigenkapitalkosten 9,50 %. In der ewigen Rente mit einem Wachstumsabschlag von 1,00 % ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz von 8,50 % – und damit ein Ertragswert von rund 5,9 Mio. € (500.000 € ÷ 0,085). Wählt der Gutachter stattdessen das obere Ende der MRP-Bandbreite (6,75 %) und streicht den Wachstumsabschlag auf 0,5 % zusammen, landet der Zins bei 9,75 % – der Wert fällt auf rund 5,1 Mio. €. Gleiche Zahlenbasis, 800.000 € Unterschied. Jede dieser Stellschrauben muss deshalb im Gutachten begründet sein.

Persönliche Steuern: wann das Tax-CAPM ins Spiel kommt

Je nach Bewertungsanlass wird vor oder nach persönlichen Steuern gerechnet. Bei objektivierten Bewertungen für gesellschaftsrechtliche und familien-/erbrechtliche Anlässe (Abfindung, Zugewinnausgleich, Pflichtteil) werden die persönlichen Ertragsteuern der Anteilseigner typisiert berücksichtigt – dann gilt die FAUB-Bandbreite nach persönlichen Steuern (aktuell 4,50–5,75 %). Bei transaktionsbezogenen Anlässen wird üblicherweise vor persönlichen Steuern gerechnet. Wichtig ist vor allem die Konsistenz: Zähler (Überschüsse) und Nenner (Zins) müssen auf derselben Steuerebene liegen – ein klassischer Prüfpunkt in der Gegenprüfung.

IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren: zwei Welten beim Zins

Das steuerliche vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) kennt keinen individuellen Kapitalisierungszinssatz: Es kapitalisiert mit einem gesetzlich fixierten Faktor von 13,75 – das entspricht einem Zins von nur 7,27 %, unabhängig vom Risiko des Unternehmens. Für ein risikoreiches KMU, das nach IDW S1 mit 12 % zu kapitalisieren wäre, bedeutet das eine systematische Überbewertung – und im Erbschaft- oder Schenkungsfall unnötig hohe Steuern. Wann sich der Gegenbeweis per IDW-S1-Gutachten lohnt, zeigt der Beitrag IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.

Die vier häufigsten Angriffspunkte beim Kapitalisierungszinssatz

  • Veralteter Basiszins: Es zählt der Wert zum Bewertungsstichtag – nicht der vom Jahresanfang oder aus der Gutachtenvorlage.
  • Alte FAUB-Bandbreite: Stichtage nach September 2025, die noch mit 6,00–8,00 % rechnen, sind methodisch angreifbar.
  • Beta ohne Peer-Group-Dokumentation: Ein pauschales „Branchen-Beta“ ohne nachvollziehbare Herleitung hält kritischer Prüfung selten stand.
  • Pauschaler Wachstumsabschlag: Seit IDW S1 2026 muss die Preisüberwälzungsfähigkeit unternehmensspezifisch analysiert werden – „0,5 %, wie immer“ genügt nicht mehr.

In der Gegenprüfung vorliegender Gutachten ist der Kapitalisierungszinssatz regelmäßig die Position mit dem größten Korrekturpotenzial – oft im sechsstelligen Bereich.

Häufige Fragen zum Kapitalisierungszinssatz

Mit Basiszins 3,50 % (Stand Juli 2026) und der FAUB-Marktrisikoprämie von 5,25–6,75 % vor persönlichen Steuern ergeben sich bei Beta 1,0 Eigenkapitalkosten von rund 9,50 %. Je nach Beta-Faktor, Risikoprofil und Wachstumsabschlag liegen Kapitalisierungszinssätze für KMU häufig zwischen 8 % und 15 %.

Aus dem risikolosen Basiszins (Svensson-Methode, Bundesbank-Zinsstrukturdaten) plus einem Risikozuschlag nach dem CAPM (Beta-Faktor × Marktrisikoprämie). In der ewigen Rente wird zusätzlich ein Wachstumsabschlag abgezogen. Je nach Anlass wird vor oder nach typisierten persönlichen Steuern gerechnet (Tax-CAPM).

Weil die künftigen Überschüsse durch den Zins geteilt werden: je höher der Zins, desto geringer der Barwert. Bei 500.000 € nachhaltigem Ergebnis bedeutet der Schritt von 8,5 % auf 10,0 % einen Wertverlust von rund 900.000 € – deshalb ist der Zins der häufigste Streitpunkt in Bewertungsverfahren.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 203 BewG) arbeitet mit einem gesetzlich fixierten Kapitalisierungsfaktor von 13,75 – das entspricht rund 7,27 % und ist risikounabhängig. Risikoreiche KMU werden dadurch systematisch zu hoch bewertet; ein IDW-S1-Gutachten mit risikoadäquatem Zins kann als Gegenbeweis dienen.

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