Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag: Wie der Nenner des Ertragswertverfahrens entsteht – mit aktuellen Werten (Stand Juli 2026) und Beispielrechnung.
Im Ertragswertverfahren nach IDW S1 werden die künftigen finanziellen Überschüsse auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Zinssatz, mit dem das geschieht, ist der Kapitalisierungszinssatz – er beantwortet die Frage: Welche Rendite würde ein Investor für eine Anlage mit vergleichbarem Risiko verlangen? Vereinfacht gilt in der ewigen Rente: Unternehmenswert = nachhaltiges Ergebnis ÷ Kapitalisierungszinssatz.
Weil der Zins im Nenner steht, wirkt jede Nachkommastelle überproportional: Ein nachhaltiges Ergebnis von 500.000 € ergibt bei 8,5 % einen Wert von rund 5,9 Mio. € – bei 10,0 % nur noch 5,0 Mio. €. Anderthalb Prozentpunkte im Zins verschieben hier also fast eine Million Euro. Genau deshalb wird in Bewertungsstreitigkeiten fast immer über den Kapitalisierungszinssatz gestritten.
Kurz gesagt: Der Kapitalisierungszinssatz nach IDW S1 setzt sich zusammen aus Basiszins (aktuell 3,50 %) plus Risikozuschlag (Beta-Faktor × Marktrisikoprämie; FAUB-Empfehlung aktuell 5,25–6,75 % vor persönlichen Steuern), in der ewigen Rente abzüglich Wachstumsabschlag. Für KMU ergeben sich damit typischerweise Kapitalisierungszinssätze zwischen 8 und 15 %.
| Baustein | Aktueller Wert | Quelle / Hinweis |
|---|---|---|
| Basiszins (gerundet) | 3,50 % | stabil seit Februar 2026, monatlich geprüft |
| FAUB-Marktrisikoprämie (vor pers. Steuern) | 5,25–6,75 % | Empfehlung seit September 2025, Details |
| Beta-Faktor KMU (unlevered, typisch) | 0,5–1,3 | aus Peer Group abzuleiten |
| Wachstumsabschlag (typisch) | 0,5–1,5 % | unternehmensspezifisch zu begründen |
| Kapitalisierungszinssatz KMU (Ergebnis, häufig) | 8–15 % | je nach Risikoprofil und Phase |
Ein KMU erwirtschaftet nachhaltig 500.000 € Überschuss pro Jahr. Mit Basiszins 3,50 %, Beta 1,0 und einer Marktrisikoprämie von 6,00 % (Mitte der FAUB-Bandbreite) betragen die Eigenkapitalkosten 9,50 %. In der ewigen Rente mit einem Wachstumsabschlag von 1,00 % ergibt sich ein Kapitalisierungszinssatz von 8,50 % – und damit ein Ertragswert von rund 5,9 Mio. € (500.000 € ÷ 0,085). Wählt der Gutachter stattdessen das obere Ende der MRP-Bandbreite (6,75 %) und streicht den Wachstumsabschlag auf 0,5 % zusammen, landet der Zins bei 9,75 % – der Wert fällt auf rund 5,1 Mio. €. Gleiche Zahlenbasis, 800.000 € Unterschied. Jede dieser Stellschrauben muss deshalb im Gutachten begründet sein.
Je nach Bewertungsanlass wird vor oder nach persönlichen Steuern gerechnet. Bei objektivierten Bewertungen für gesellschaftsrechtliche und familien-/erbrechtliche Anlässe (Abfindung, Zugewinnausgleich, Pflichtteil) werden die persönlichen Ertragsteuern der Anteilseigner typisiert berücksichtigt – dann gilt die FAUB-Bandbreite nach persönlichen Steuern (aktuell 4,50–5,75 %). Bei transaktionsbezogenen Anlässen wird üblicherweise vor persönlichen Steuern gerechnet. Wichtig ist vor allem die Konsistenz: Zähler (Überschüsse) und Nenner (Zins) müssen auf derselben Steuerebene liegen – ein klassischer Prüfpunkt in der Gegenprüfung.
Das steuerliche vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) kennt keinen individuellen Kapitalisierungszinssatz: Es kapitalisiert mit einem gesetzlich fixierten Faktor von 13,75 – das entspricht einem Zins von nur 7,27 %, unabhängig vom Risiko des Unternehmens. Für ein risikoreiches KMU, das nach IDW S1 mit 12 % zu kapitalisieren wäre, bedeutet das eine systematische Überbewertung – und im Erbschaft- oder Schenkungsfall unnötig hohe Steuern. Wann sich der Gegenbeweis per IDW-S1-Gutachten lohnt, zeigt der Beitrag IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.
In der Gegenprüfung vorliegender Gutachten ist der Kapitalisierungszinssatz regelmäßig die Position mit dem größten Korrekturpotenzial – oft im sechsstelligen Bereich.
Mit Basiszins 3,50 % (Stand Juli 2026) und der FAUB-Marktrisikoprämie von 5,25–6,75 % vor persönlichen Steuern ergeben sich bei Beta 1,0 Eigenkapitalkosten von rund 9,50 %. Je nach Beta-Faktor, Risikoprofil und Wachstumsabschlag liegen Kapitalisierungszinssätze für KMU häufig zwischen 8 % und 15 %.
Aus dem risikolosen Basiszins (Svensson-Methode, Bundesbank-Zinsstrukturdaten) plus einem Risikozuschlag nach dem CAPM (Beta-Faktor × Marktrisikoprämie). In der ewigen Rente wird zusätzlich ein Wachstumsabschlag abgezogen. Je nach Anlass wird vor oder nach typisierten persönlichen Steuern gerechnet (Tax-CAPM).
Weil die künftigen Überschüsse durch den Zins geteilt werden: je höher der Zins, desto geringer der Barwert. Bei 500.000 € nachhaltigem Ergebnis bedeutet der Schritt von 8,5 % auf 10,0 % einen Wertverlust von rund 900.000 € – deshalb ist der Zins der häufigste Streitpunkt in Bewertungsverfahren.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 203 BewG) arbeitet mit einem gesetzlich fixierten Kapitalisierungsfaktor von 13,75 – das entspricht rund 7,27 % und ist risikounabhängig. Risikoreiche KMU werden dadurch systematisch zu hoch bewertet; ein IDW-S1-Gutachten mit risikoadäquatem Zins kann als Gegenbeweis dienen.