Sie betreuen einen Bewertungsanlass und fragen sich, ob das vereinfachte Ertragswertverfahren (§ 199 ff. BewG) trägt – oder ob ein individuelles Gutachten nach IDW S1 der belastbare Weg ist? Dieser qualitative Schnell-Check liefert Ihnen in wenigen Minuten eine Einschätzung – ohne Zahleneingabe, ohne Registrierung.
Für steuerliche Anlässe – Erbschaft, Schenkung, Umstrukturierung – ist das vereinfachte Ertragswertverfahren (VEV) nach §§ 199 ff. BewG der pragmatische Standardweg. Drei Jahresergebnisse, pauschaler 30-%-Steuerabschlag, fester Kapitalisierungsfaktor von 13,75 – fertig ist der Wert. Das funktioniert in vielen Fällen und ist für Ihren Mandanten im niedrigen vierstelligen Bereich zu haben.
In anderen Fällen trägt das VEV nicht: Die drei Jahre sind nicht repräsentativ, das Unternehmen ist inhaberabhängig, eine Transformation verändert das Zukunftsbild, die Branche trägt ein überdurchschnittliches Risiko – oder das Finanzamt bestreitet den Wert. Dann liefert ein individuelles Gutachten nach IDW S1 das Fundament für Betriebsprüfung, Einspruch oder familienrechtliche Verfahren – zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt., erstellt als gutachterliche Stellungnahme (i.d.F. 2026, in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht ausreichend); bei Bedarf mit vollumfänglicher Plausibilitätsbeurteilung zum individuellen Festpreis. Bei entsprechendem Steuer- oder Streithebel rentiert sich das in aller Regel um ein Vielfaches.
Beide Verfahren sind gleichrangig anerkannt. Der BFH hat in II R 5/19 das Wahlrecht des Steuerpflichtigen bestätigt. Und nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG haben Verkäufe unter fremden Dritten – wenn vorhanden – sogar Vorrang vor beiden Verfahren (Marktpreis-Pfad; BFH II R 15/21 vom 25.09.2024).
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Diesen Check als Excel – inklusive Zahlen: Der VEV-Schnellcheck (Excel) ergänzt diese qualitative Einordnung um den quantitativen Vergleich (§ 199 ff. BewG vs. IDW S1 vs. Substanzwert) plus alle 13 Kriterien und die Rechtsprechungs-Einordnung – sofort im Mandat nutzbar. Kostenlos anfordern →
Wo die Rechnung im eigenen Bewertungstool endet und das Gutachten anfängt, zeigt der Beitrag Bewertungssoftware und DATEV-Tools.
Hinweis. Dieser Schnell-Check ersetzt kein Gutachten. Er ordnet eine Bewertungskonstellation anhand von Rechtsprechung und IDW-S1-Methodik qualitativ ein. Die konkrete Verfahrenswahl hängt immer vom Einzelfall ab – sprechen Sie mich gerne unverbindlich an.
Für Erbschaft, Schenkung und Umstrukturierung ist das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff. BewG der pragmatische Standardweg. Seine Schwäche ist der feste Kapitalisierungsfaktor von 13,75: Das entspricht einem Zins von 7,27 %, während der individuelle IDW-S1-Zins bei KMU typischerweise zwischen 8 und 15 % liegt. Ein zu niedriger Zins ergibt einen zu hohen Wert; das VEV führt deshalb tendenziell zu überhöhten Ergebnissen, bei KMU liegt der Steuerwert oft 30 bis 60 % über dem Verkehrswert. Spätestens wenn zusätzlich die Vergangenheitsjahre nicht repräsentativ sind, das Unternehmen inhaberabhängig ist oder das Finanzamt den Wert bestreitet, weist ein Gutachten nach IDW S1 den niedrigeren gemeinen Wert nach (§ 11 Abs. 2 BewG). Der Schnell-Check auf dieser Seite ordnet Ihren Fall in wenigen Minuten qualitativ ein.
Ja. Die Mandatsführung bleibt bei Ihrer Kanzlei. Ich liefere die Bewertung als neutraler Sachverständiger zu, stimme die Annahmen mit Ihnen ab und kommuniziere mit Mandant und Finanzamt gemeinsam mit Ihrer Kanzlei.
Das Bewertungsgutachten nach IDW S1 kostet als Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt.; ich erstelle es als gutachterliche Stellungnahme, dem Regelformat der Fassung 2026, das in den meisten Fällen auch gegenüber Finanzamt und Gericht ausreicht. Bei entsprechendem Steuer- oder Streithebel rentiert sich das in aller Regel um ein Vielfaches; die Werteinschätzung kompakt wird bei einem Upgrade voll angerechnet.
Verkäufe unter fremden Dritten innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Stichtag haben Vorrang vor beiden Verfahren (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG; BFH II R 15/21). Dieser Marktpreis-Pfad ist die Vorfrage des Schnell-Checks. Liegt ein solcher Verkauf vor, ist er der Ausgangspunkt und kein Ertragswertverfahren nötig.
Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung des Mandantenfalls per Telefon oder E-Mail, mit Verfahrensempfehlung (VEV, IDW S1 oder Marktpreis-Pfad). Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Das Gutachten selbst dauert in der Regel zwei bis vier Wochen ab vollständigen Unterlagen.