Die drei Bausteine des Kapitalisierungszinses nach IDW S1 – mit aktuellen FAUB-Empfehlungen und den häufigsten Fehlerquellen.
In der Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren wird der Wert eines Unternehmens als Barwert seiner zukünftigen Erträge berechnet. Der Kapitalisierungszins bestimmt dabei, wie stark diese Zukunftserträge abgezinst werden – und damit, wie hoch der Unternehmenswert ausfällt.
Die Faustregel ist einfach: Je höher der Kapitalisierungszins, desto niedriger der Unternehmenswert. Eine Veränderung des Zinssatzes um nur einen Prozentpunkt kann den Unternehmenswert um 10–20 % verändern. Deshalb gehört die korrekte Herleitung des Kapitalisierungszinses zu den wichtigsten – und am häufigsten angegriffenen – Elementen jedes Bewertungsgutachtens.
Der Kapitalisierungszins nach IDW S1 setzt sich zusammen aus dem risikolosen Basiszins, der Marktrisikoprämie und dem Beta-Faktor. Zusammen bilden sie das Capital Asset Pricing Model (CAPM), das die Eigenkapitalkosten des Unternehmens abbildet.
Der Basiszins bildet die risikofreie Alternativanlage ab. Er wird nach der Svensson-Methode aus der Zinsstrukturkurve deutscher Staatsanleihen abgeleitet und auf Viertel-Prozentpunkte gerundet.
Der Basiszins hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: Von negativen Werten im Jahr 2021 (−0,20 %) über 2,50 % im Großteil des Jahres 2024 bis auf aktuell 3,50 % (seit Februar 2026). Hintergrund sind die EZB-Zinspolitik, das gestiegene Inflationsumfeld und der Anstieg der Renditen deutscher Staatsanleihen nach dem Finanzpaket im März 2025.
Aktueller Basiszins (Stand April 2026): 3,50 % gerundet. Der ungerundete Basiszinssatz liegt bei 3,46 % (per 01.04.2026). Seit Februar 2026 ist der gerundete Wert stabil bei 3,50 %.
Die Marktrisikoprämie ist der Aufschlag, den Eigenkapitalgeber über den risikolosen Zins hinaus für das allgemeine Marktrisiko verlangen. Der FAUB des IDW gibt hierzu eine Bandbreitenempfehlung.
Im September 2025 hat der FAUB seine Empfehlung für die Marktrisikoprämie angepasst. Die neue Bandbreite beträgt vor persönlichen Steuern 5,25 % bis 6,75 % (nach persönlichen Steuern 4,50 % bis 5,75 %). Die bisherige Bandbreite aus dem Jahr 2019 lag bei 6,00 % bis 8,00 % vor Steuern.
Die Absenkung war eine direkte Reaktion auf den Anstieg des Basiszinses: Da Basiszins und Marktrisikoprämie zusammen die Eigenkapitalkosten ergeben, hätte ein unveränderter Risikoaufschlag bei gestiegenem Basiszins zu unrealistisch hohen Gesamtkapitalkosten geführt.
Die Wahl der konkreten Marktrisikoprämie innerhalb der Bandbreite ist eine bewertungsspezifische Entscheidung, die im Gutachten begründet werden muss. Relevante Faktoren sind die aktuelle Kapitalmarktsituation, die Branche und das Gesamtrisikoprofil des Unternehmens. In der Praxis wird bei objektivierten Bewertungen häufig der Mittelwert der Bandbreite verwendet.
Der Beta-Faktor misst das systematische Risiko eines Unternehmens im Vergleich zum Gesamtmarkt. Ein Beta von 1,0 bedeutet, dass das Unternehmen das gleiche Risiko wie der Marktdurchschnitt aufweist. Ein Beta über 1,0 steht für ein überdurchschnittliches Risiko, unter 1,0 für ein unterdurchschnittliches.
Da KMU nicht börsennotiert sind und daher kein eigenes Beta gemessen werden kann, wird das Beta aus einer Vergleichsgruppe (Peer Group) börsennotierter Unternehmen abgeleitet. Dabei sind folgende Schritte erforderlich:
Praxishinweis: Die Peer-Group-Auswahl ist einer der subjektivsten Schritte in der gesamten Bewertung. Unterschiedliche Peer Groups können zu erheblich unterschiedlichen Beta-Faktoren führen. Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation und Begründung der Auswahl im Gutachten unerlässlich.
Die Eigenkapitalkosten nach dem CAPM berechnen sich als:
Eigenkapitalkosten = Basiszins + Beta × Marktrisikoprämie
Ein Beispiel mit aktuellen Parametern (April 2026): Basiszins 3,50 % + Beta 1,0 × MRP 6,00 % = Eigenkapitalkosten von 9,50 % vor persönlichen Steuern. Bei einem Beta von 1,3 (höheres Risiko) ergäben sich 3,50 % + 1,3 × 6,00 % = 11,30 %.
Neben den drei CAPM-Bausteinen können weitere Auf- oder Abschläge erforderlich sein:
Achtung – nicht mehr sachgerecht nach IDW S1 2026: Fungibilitätsabschläge und Größenabschläge sind nach Tz. 168 der Neufassung ausdrücklich als nicht sachgerecht eingestuft. Sie dürfen im Kapitalisierungszins nicht mehr angesetzt werden. Mehr zur Neufassung →
Der Basiszins muss zum Bewertungsstichtag aktuell sein. Ein Gutachten mit einem Basiszins vom Jahresanfang, das für einen Stichtag im Herbst erstellt wird, ist methodisch angreifbar.
Wenn die Vergleichsunternehmen nicht zum Bewertungsobjekt passen – etwa weil sie in anderen Märkten, mit anderem Geschäftsmodell oder deutlich anderer Größe operieren – ist der abgeleitete Beta-Faktor nicht aussagekräftig.
Immer noch werden in Gutachten Fungibilitätsabschläge von 10–30 % angesetzt. Nach IDW S1 2026 ist das ausdrücklich nicht sachgerecht. Solche Abschläge mindern den Unternehmenswert erheblich und sind bei einer Gegenprüfung ein sofort identifizierbarer Angriffspunkt. Gutachten prüfen lassen →
Die Wahl der Marktrisikoprämie innerhalb der FAUB-Bandbreite muss im Gutachten begründet werden. Ein pauschaler Ansatz „Mitte der Bandbreite" ohne weitere Erläuterung wird zunehmend kritisch gesehen.
Basiszins, Marktrisikoprämie und Beta-Faktor bilden das Fundament jeder Unternehmensbewertung nach IDW S1. Schon kleine Abweichungen bei einzelnen Parametern können den Unternehmenswert um mehrere Hunderttausend Euro verändern. Eine sorgfältige Herleitung, aktuelle Daten und eine nachvollziehbare Dokumentation sind deshalb keine akademische Pflichtübung, sondern entscheidend für die Belastbarkeit des Gutachtens.
Wenn Sie Fragen zu den Bewertungsparametern haben oder ein bestehendes Gutachten auf die korrekte Zinsableitung prüfen lassen möchten, sprechen Sie mich gerne an.
Der Basiszins beträgt per 01.04.2026 gerundet 3,50 %. Der ungerundete Wert liegt bei 3,46 %. Der gerundete Wert ist seit Februar 2026 stabil.
Seit September 2025 empfiehlt der FAUB eine Bandbreite von 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (4,50 % bis 5,75 % nach Steuern). Die vorherige Bandbreite aus 2019 lag bei 6,00 % bis 8,00 % vor Steuern.
Da KMU nicht börsennotiert sind, wird das Beta aus einer Peer Group abgeleitet. Je nach Branche und Geschäftsmodell liegt das unlevered Beta typischerweise zwischen 0,5 und 1,3. Nach Re-Levering mit der individuellen Kapitalstruktur ergibt sich das relevante levered Beta.
Nein. IDW S1 2026 stuft Fungibilitätsabschläge und Größenabschläge ausdrücklich als nicht sachgerecht ein (Tz. 168). Gutachten, die solche Abschläge ansetzen, entsprechen nicht dem aktuellen Standard.