Neutraler Gutachter · IDW S1 · Gerichtsverwertbar

Unternehmensbewertung bei Gesellschafterstreit

Neutrale, verteidigungsfähige Gutachten für Abfindung und Anteilsbewertung – wenn Gesellschafter sich über den Wert nicht einig sind.

Warum eine professionelle Bewertung bei Gesellschafterstreit entscheidend ist

Wenn Gesellschafter sich trennen, geht es fast immer um eine Zahl: den Wert der Anteile. Ob freiwilliger Austritt, Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschluss eines Gesellschafters – die Höhe der Abfindung hängt direkt vom ermittelten Unternehmenswert ab. Und genau hier eskalieren die meisten Konflikte.

Eine interne Schätzung oder eine Buchwertklausel im Gesellschaftsvertrag reicht in den seltensten Fällen aus. Buchwertklauseln können bei erheblicher Abweichung vom tatsächlichen Verkehrswert sogar unwirksam sein. Ein professionelles Bewertungsgutachten schafft die objektive Grundlage, auf der sich alle Beteiligten – oder im Streitfall das Gericht – orientieren können.

Yannick Maar ist Certified Valuation Analyst (CVA) und erstellt neutrale Bewertungsgutachten bei Gesellschafterstreitigkeiten – unabhängig, methodisch fundiert und verteidigungsfähig vor Gericht.

Typische Szenarien bei Gesellschafterstreitigkeiten

  • Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 34 GmbHG): Ein Gesellschafter wird gegen seinen Willen ausgeschlossen. Der Abfindungsanspruch richtet sich nach dem Verkehrswert.
  • Freiwilliger Austritt mit Abfindung: Ein Gesellschafter kündigt und hat Anspruch auf eine angemessene Abfindung – deren Höhe oft strittig ist.
  • Kündigung aus wichtigem Grund: Wenn die Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist, muss der Anteilswert schnell und verlässlich ermittelt werden.
  • Schiedsgutachten: Beide Parteien einigen sich auf einen neutralen Gutachter, dessen Ergebnis als verbindlich anerkannt wird.

Wie wird der Anteilswert ermittelt?

Bei Gesellschafterstreitigkeiten kommt in der Regel das Ertragswertverfahren nach IDW S1 zum Einsatz. Bei inhabergeführten KMU wird häufig das modifizierte Ertragswertverfahren angewendet, das die besondere Abhängigkeit vom Inhaber berücksichtigt.

Zentrale Bewertungsparameter sind dabei:

  • Die Ergebnisbereinigung der Vergangenheit – Normalisierung um Einmaleffekte, private Aufwendungen und nicht marktübliche Konditionen
  • Der kalkulatorische Unternehmerlohn – eine der wichtigsten Stellschrauben bei inhabergeführten Unternehmen
  • Der Kapitalisierungszinssatz – individuell hergeleitet aus Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor und Wachstumsabschlag

Zur Plausibilisierung setze ich ergänzend das Multiplikatorverfahren ein – so lässt sich der ermittelte Wert in den Marktkontext einordnen.

Praxisbeispiel (anonymisiert): Bei einer GmbH mit 4 Mio. € Umsatz lag die Abfindungsvorstellung des ausscheidenden Gesellschafters bei 1,2 Mio. €. Das Gutachten ergab einen objektivierten Anteilswert von 740.000 € – unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns. Die Einigung erfolgte außergerichtlich.

Mein Vorgehen: Vom Auftrag zum Gutachten

In einem ersten Gespräch klären wir den Bewertungsanlass und meine Funktion – neutraler Gutachter, Parteigutachter oder Schiedsgutachter. Anschließend erheben wir die notwendigen Daten gezielt und ohne unnötigen Aufwand.

Das fertige Gutachten dokumentiert alle Annahmen transparent und nachvollziehbar. Auf Wunsch erhalten Sie Argumentationshilfen für die außergerichtliche Einigung oder das Gerichtsverfahren.

Häufige Fehler bei Bewertungen im Gesellschafterstreit

  • Buchwertklauseln als alleinige Grundlage: Oft unwirksam, wenn der Buchwert erheblich vom Verkehrswert abweicht.
  • Unternehmerlohn zu hoch oder zu niedrig angesetzt: Verzerrt den Unternehmenswert und damit die Abfindung massiv.
  • Fehlende Berücksichtigung latenter Steuern: Bei der Ermittlung des Verkehrswerts ist die Steuerbelastung einer fiktiven Veräußerung einzubeziehen.
  • Keine Plausibilisierung: Ein Ertragswert ohne Marktvergleich lässt sich leicht angreifen.

Häufige Fragen zur Bewertung bei Gesellschafterstreit

Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und -komplexität ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Mehr zu den Kosten →

Ja. Meine Gutachten sind methodisch nach IDW S1 aufgebaut, vollständig dokumentiert und darauf ausgelegt, vor Gericht Bestand zu haben.

Bei vollständiger Datenlieferung in der Regel 2–4 Wochen. Bei laufenden Verhandlungen oder Gerichtsfristen sprechen wir Prioritäten vorab ab.

Bewertungsbedarf? Sprechen wir darüber.

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Ersteinschätzung