Neutrale, verteidigungsfähige Gutachten für Abfindung und Anteilsbewertung – wenn Gesellschafter sich über den Wert nicht einig sind.
Wenn Gesellschafter sich trennen, geht es fast immer um eine Zahl: den Wert der Anteile. Ob freiwilliger Austritt, Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschluss eines Gesellschafters – die Höhe der Abfindung hängt direkt vom ermittelten Unternehmenswert ab.
Eine interne Schätzung oder eine Buchwertklausel im Gesellschaftsvertrag reicht in den seltensten Fällen aus. Buchwertklauseln können bei erheblicher Abweichung vom tatsächlichen Verkehrswert unwirksam sein. Ein professionelles Bewertungsgutachten schafft die objektive Grundlage, auf der sich alle Beteiligten – oder im Streitfall das Gericht – orientieren können.
Wer den Wert der Anteile nicht objektiv herleiten kann, verhandelt im Dunkeln – und zahlt im Zweifel zu viel oder erhält zu wenig.
Yannick Maar ist Certified Valuation Analyst (CVA) und erstellt neutrale Bewertungsgutachten bei Gesellschafterstreitigkeiten – nach dem aktuellen IDW S1 (Fassung 2026), unabhängig, methodisch fundiert und verteidigungsfähig vor Gericht.
Bei Gesellschafterstreitigkeiten kommt das Ertragswertverfahren nach IDW S1 zum Einsatz. Der neue IDW S1 (Fassung 2026) regelt in Kapitel 12 erstmals verbindlich die Besonderheiten der KMU-Bewertung: Unternehmerlohn, Sphärentrennung zwischen privater und betrieblicher Ebene sowie die übertragbare Ertragskraft.
Zentrale Bewertungsparameter sind:
Wichtig seit 2026: Der neue IDW S1 stuft Risikozuschläge für mangelnde Fungibilität oder geringe Unternehmensgröße ausdrücklich als nicht sachgerecht ein (Tz. 168). Ebenso wird die in der familienrechtlichen Praxis verbreitete „modifizierte Ertragswertmethode“ als nicht sachgerechte Modifikation des Ertragswertverfahrens abgelehnt (Tz. 161). Bestehende Gutachten, die auf diesen Ansätzen basieren, sollten kritisch überprüft werden.
In einem ersten Gespräch klären wir den Bewertungsanlass und meine Funktion. Der neue IDW S1 kennt vier Funktionen: neutraler Gutachter, neutraler Sachverständiger, Berater und Schiedsgutachter. Anschließend erheben wir die notwendigen Daten gezielt und ohne unnötigen Aufwand.
Das fertige Gutachten dokumentiert alle Annahmen transparent und nachvollziehbar – einschließlich der vom IDW S1 2026 neu geforderten Multiplikator-Plausibilisierung (Tz. 182). Auf Wunsch erhalten Sie Argumentationshilfen für die außergerichtliche Einigung oder das Gerichtsverfahren.
Praxisbeispiel (anonymisiert): Bei einer GmbH mit 4 Mio. € Umsatz lag die Abfindungsvorstellung des ausscheidenden Gesellschafters bei 1,2 Mio. €. Das Gutachten ergab einen objektivierten Anteilswert von 740.000 € – unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns. Die Einigung erfolgte außergerichtlich.
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und -komplexität ab. Ein vollständiges Gutachten nach IDW S1 liegt im fünfstelligen Bereich. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Mehr zu den Kosten →
Ja. Meine Gutachten sind methodisch nach dem aktuellen IDW S1 (Fassung 2026) aufgebaut, vollständig dokumentiert und darauf ausgelegt, vor Gericht Bestand zu haben.
Die KMU-Bewertung ist jetzt verbindlich im Standard geregelt (Kap. 12). Fungibilitätsabschläge und die modifizierte Ertragswertmethode werden als nicht sachgerecht eingestuft. Außerdem ist jetzt ein Dreiphasenmodell möglich und Multiplikator-Plausibilisierungen sind verpflichtend darzustellen. Ausführlicher Artikel →