Die geltende FAUB-Bandbreite für die Unternehmensbewertung nach IDW S1 – mit Historie der Empfehlungen, Herleitung und Einordnung für die Praxis.
| Marktrisikoprämie | Bandbreite | Hinweis |
|---|---|---|
| vor persönlichen Steuern | 5,25–6,75 % | Empfehlung seit September 2025, unverändert |
| nach persönlichen Steuern (Tax-CAPM) | 4,50–5,75 % | für objektivierte Bewertungen mit typisierten pers. Steuern |
| Mitte der Bandbreite (vor pers. Steuern) | 6,00 % | üblicher Ausgangspunkt – Wahl ist zu begründen |
| Zum Vergleich: Basiszins (gerundet) | 3,50 % | aktueller Basiszins mit Monatsverlauf |
Kurz gesagt: Der FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW) empfiehlt seit September 2025 eine Marktrisikoprämie von 5,25 bis 6,75 % vor persönlichen Steuern (4,50–5,75 % nach Steuern). Zusammen mit dem Basiszins von 3,50 % ergeben sich bei Beta 1,0 Eigenkapitalkosten von rund 9,50 % – die Basis des Kapitalisierungszinssatzes nach IDW S1.
| Empfehlung | vor pers. Steuern | nach pers. Steuern | Hintergrund |
|---|---|---|---|
| 2012 | 5,50–7,00 % | 5,00–6,00 % | Anhebung nach der Finanz-/Eurokrise |
| Oktober 2019 | 6,00–8,00 % | 5,00–6,50 % | Reaktion auf das Null-/Negativzinsumfeld |
| September 2025 (aktuell) | 5,25–6,75 % | 4,50–5,75 % | Absenkung nach deutlich gestiegenem Basiszins |
Bandbreitenempfehlungen des FAUB (IDW). Maßgeblich ist stets die zum Bewertungsstichtag geltende Empfehlung.
Das Muster hinter den Anpassungen: Der FAUB steuert weniger die Prämie selbst als die Gesamtrenditeerwartung (Basiszins + Marktrisikoprämie). Als der Basiszins gegen null fiel, wurde die Bandbreite 2019 angehoben; nachdem der Basiszins auf 3,50 % gestiegen ist, wurde sie 2025 wieder abgesenkt. Wer beide Parameter isoliert betrachtet, rechnet schnell mit unrealistischen Eigenkapitalkosten.
Die Marktrisikoprämie ist der Renditeaufschlag, den Anleger für die Investition in den Aktienmarkt gegenüber einer risikolosen Anlage verlangen. Im CAPM wird sie mit dem Beta-Faktor des Bewertungsobjekts multipliziert und bildet so den unternehmensindividuellen Risikozuschlag. Für die Höhe stützt sich der FAUB auf eine Gesamtschau zweier Ansätze:
Die FAUB-Bandbreite ist eine Empfehlung, kein Gesetz – sie ist in der deutschen Bewertungspraxis und Rechtsprechung aber der faktische Standard. Abweichungen nach oben oder unten müssen besonders sorgfältig begründet werden.
Die Wahl innerhalb von 5,25–6,75 % ist im Gutachten zu begründen – ein unkommentierter Griff zur Mitte genügt nicht mehr. In der Praxis sprechen etwa ein breit diversifiziertes Geschäftsmodell und stabile Cashflows für den unteren Bereich, während zyklische oder kapitalmarktferne Geschäftsmodelle eher am oberen Rand angesetzt werden. Wichtig ist zudem die Konsistenz zum Beta-Faktor: Wer Risiken bereits über ein hohes Beta abbildet, darf sie nicht ein zweites Mal über die Prämie einpreisen.
Hinweis zur Aktualität: Diese Seite wird monatlich geprüft und bei neuen FAUB-Empfehlungen aktualisiert (Stand: 11.07.2026). Maßgeblich für ein Gutachten ist immer die zum konkreten Bewertungsstichtag geltende Empfehlung. Alle Parameter des Kapitalisierungszinses – Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta – finden Sie gebündelt auf der Seite Basiszins & Marktrisikoprämie aktuell.
Der FAUB empfiehlt seit September 2025 eine Bandbreite von 5,25 % bis 6,75 % vor persönlichen Steuern bzw. 4,50 % bis 5,75 % nach persönlichen Steuern (Stand Juli 2026, unverändert). Die vorherige Empfehlung aus Oktober 2019 lag bei 6,00 % bis 8,00 % vor Steuern.
Bei objektivierten Bewertungen für gesellschaftsrechtliche und familien-/erbrechtliche Anlässe werden die persönlichen Ertragsteuern der Anteilseigner typisiert berücksichtigt (Tax-CAPM) – dann gilt die Bandbreite nach Steuern (4,50–5,75 %). Bei transaktionsbezogenen Anlässen wird üblicherweise vor persönlichen Steuern gerechnet (5,25–6,75 %). Entscheidend ist die Konsistenz zwischen Überschüssen und Zins.
Die Absenkung war eine Reaktion auf den gestiegenen Basiszins: Da Basiszins und Marktrisikoprämie zusammen die Gesamtrenditeerwartung ergeben, hätte ein unveränderter Risikoaufschlag bei gestiegenem Basiszins zu unrealistisch hohen Eigenkapitalkosten geführt. Der FAUB betrachtet die Gesamtrendite, nicht die Prämie isoliert.
Die implizite (ex-ante) Marktrisikoprämie wird aus aktuellen Börsenkursen und Gewinnschätzungen zurückgerechnet: Welche Rendite preist der Markt heute ein? Sie ergänzt die historische (ex-post) Betrachtung langfristiger Aktienrenditen. Der FAUB stützt seine Bandbreite auf eine Gesamtschau beider Ansätze.
Es gilt die FAUB-Empfehlung, die zum Bewertungsstichtag in Kraft war: für Stichtage ab September 2025 die Bandbreite 5,25–6,75 % vor Steuern, für frühere Stichtage die Empfehlung aus 2019 (6,00–8,00 %). Ein Gutachten mit Stichtag nach der Umstellung, das noch die alte Bandbreite verwendet, ist methodisch angreifbar.