„Unternehmensbewerter“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Umso wichtiger ist die Frage: Welche Qualifikation trägt vor Gericht, Finanzamt und in der Verhandlung?
CVA steht für Certified Valuation Analyst – die internationale Spezialisten-Zertifizierung ausschließlich für Unternehmensbewertung, in Europa vergeben von der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts). Anders als „Unternehmensbewerter" oder „Gutachter" ist das eine geprüfte, fortbildungspflichtige Qualifikation. Warum sie vor Gericht und Finanzamt zählt – und wer sonst noch Unternehmen bewerten darf:
In Deutschland darf grundsätzlich jeder ein Unternehmen bewerten – „Unternehmensbewerter" und „Gutachter" sind keine geschützten Bezeichnungen. Ob eine Bewertung vor Gericht, Finanzamt oder in der Verhandlung trägt, entscheidet deshalb nicht der Titel, sondern die nachweisbare Qualifikation und die Methodik.
Alle vier Profile können hochwertige Gutachten liefern – sie unterscheiden sich im Schwerpunkt: Wirtschaftsprüfer bringen den IDW-Hintergrund mit, bewerten aber oft als eines von vielen Tätigkeitsfeldern. Steuerberater sind die erste Adresse für das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG), geben IDW-S1-Vollgutachten aber häufig ab. Gerichte sollen öffentlich bestellte Sachverständige (Bestellung nach § 36 GewO) bevorzugt heranziehen (§ 404 Abs. 3 ZPO). Wann ein ö.b.u.v. oder ein Wirtschaftsprüfer tatsächlich vorgeschrieben ist, zeigt die Übersicht nach Anlass. Die Auswahl trifft aber das Prozessgericht, und es kann jeden geeigneten Experten bestellen.
Der Certified Valuation Analyst (CVA) ist die internationale Spezialisten-Zertifizierung für Unternehmensbewertung, in Europa vergeben von der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts). Das CVA-Examen der EACVA hat zwei Teile: einen Multiple-Choice-Test mit 400 Fragen in fünf Stunden und eine Bewertungsfallstudie oder ein eingereichtes eigenes Gutachten mit 60-minütiger mündlicher Prüfung. Zugelassen wird nur, wer einen betriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss und praktische Bewertungserfahrung nachweist (Zulassungsvoraussetzungen). Für die Rezertifizierung sind 60 CPE-Punkte Fortbildung in drei Jahren Pflicht, die Urkunde stellt der US-Partnerverband NACVA aus. Der entscheidende Unterschied: Die Zertifizierung prüft ausschließlich Unternehmensbewertung, als Kern der Tätigkeit.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten: 1. Arbeitet der Gutachter nach dem aktuellen IDW S1 (Fassung 2026)? 2. Hat er KMU-Erfahrung (Unternehmerlohn, übertragbare Ertragskraft)? 3. Sind alle Annahmen nachvollziehbar dokumentiert? 4. Kennt er den konkreten Anlass – Familienrecht ist etwas anderes als eine Transaktion?
Für Anwälte und Mandanten heißt das: Prüfen Sie nicht den Titel, sondern Spezialisierung, Standardtreue und Dokumentationsqualität. Ein methodisch sauberes Gutachten eines spezialisierten Bewerters hält der Gegenprüfung stand – ein schwaches Gutachten kippt unabhängig vom Briefkopf. Meine eigene Qualifikation (CVA, EACVA-Mitglied, Big-Four-Hintergrund) und Arbeitsweise finden Sie auf der Seite Über mich; für die anwaltliche Zusammenarbeit: Für Rechtsanwälte. Wie meine Bewertungsgutachten nach IDW S 1 aufgebaut sind, zeigt die Leistungsseite.
CVA steht für Certified Valuation Analyst, die internationale Spezialisten-Zertifizierung für Unternehmensbewertung. In Europa wird sie von der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) vergeben, weltweit vom Dachverband NACVA. Im Unterschied zu „Unternehmensbewerter“ oder „Gutachter“ ist CVA keine freie Bezeichnung, sondern eine geprüfte und fortbildungspflichtige Qualifikation. Achtung: Dieselbe Abkürzung wird in anderen Zusammenhängen völlig anders verwendet – etwa als Credit Valuation Adjustment im Bankwesen oder medizinisch für einen Schlaganfall.
Zum Examen lässt die EACVA nur zu, wer einen betriebswirtschaftlichen Hochschulabschluss und praktische Bewertungserfahrung nachweist. Das Examen hat zwei Teile: einen Multiple-Choice-Test mit 400 Fragen in fünf Stunden und eine Bewertungsfallstudie oder ein eingereichtes eigenes Gutachten mit 60-minütiger mündlicher Prüfung. Den Titel behält nur, wer in drei Jahren 60 CPE-Punkte Fortbildung nachweist (Rezertifizierung). Der Kern der Zertifizierung ist die Methodik: Ertragswert- und DCF-Verfahren, Kapitalkosten, Plausibilisierung der Planung und die Dokumentation, die einer Gegenprüfung standhält.
Nein. Grundsätzlich darf jeder Unternehmen bewerten. Ob ein Gutachten vor Gericht oder Finanzamt trägt, hängt von der nachweisbaren Qualifikation des Erstellers und der methodischen Qualität ab – etwa der Konformität mit IDW S1.
Der Wirtschaftsprüfer ist ein breites Berufsexamen mit Schwerpunkt Abschlussprüfung; Bewertung ist eines von vielen Feldern. Der CVA ist eine Spezialisten-Zertifizierung ausschließlich für Unternehmensbewertung (EACVA), mit Prüfung und laufender Fortbildungspflicht.
Das Gericht wählt den Sachverständigen nach eigenem Ermessen aus (§ 404 ZPO); öffentlich bestellte Sachverständige sollen bevorzugt herangezogen werden. Parteien können qualifizierte Gutachter vorschlagen – und Privatgutachten spezialisierter Bewerter in das Verfahren einführen.
Auf Spezialisierung (Bewertung als Kerntätigkeit), Arbeit nach dem aktuellen IDW S1 2026, nachgewiesene KMU-Erfahrung und vollständig dokumentierte, nachvollziehbare Annahmen – nicht auf den Titel allein.