Bewertungsgutachten nach IDW S1 für Unternehmer, Steuerberater und Anwälte in Nordrhein-Westfalen. Für Finanzamt, Gericht und Verhandlung, zum Festpreis.
Auf einen Blick
Kurz gesagt: Ich bewerte Unternehmen und Beteiligungen von Erkelenz aus, für Mandanten in ganz NRW und bundesweit. Meine Gutachten nach IDW S1 erstelle ich auch für Finanzämter und Gerichte in NRW: als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts, als Wertnachweis bei Wegzug, im Zugewinnausgleich oder im Gesellschafterstreit. Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt., Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Mein Büro liegt in Erkelenz im Kreis Heinsberg, zwischen Mönchengladbach, Aachen, Düsseldorf und Köln. Aus der Region kommen vor allem Unternehmer, die Anteile übertragen, ins Ausland ziehen oder sich trennen. Dazu kommen Steuerberater und Fachanwälte, die für ihre Mandanten einen belastbaren Wert brauchen.
Typische Anlässe in NRW:
Die Zusammenarbeit läuft über Telefon, Video und einen digitalen Datenraum für die Unterlagen. Sie müssen dafür nicht nach Erkelenz kommen.
Ein Bewertungsgutachten muss dort bestehen, wo es eingesetzt wird. In NRW sind das vor allem drei Stellen:
Viele Entscheidungen zur Unternehmensbewertung kommen aus NRW, und ich arbeite sie in meine Gutachten ein. Das FG Düsseldorf hat festgehalten, dass nur Umstände zählen, die am Stichtag hinreichend konkret waren (Urteil vom 12.12.2018, 4 K 108/18 F). Der BFH hob das Urteil aus anderen Gründen auf: Legt der Steuerpflichtige ein Gutachten nach IDW S1 vor, dürfen Finanzamt und Finanzgericht dem vereinfachten Verfahren nicht ohne Weiteres den Vorrang geben (BFH, Urteil vom 02.12.2020, II R 5/19). Mehr zum Stichtagsprinzip →
Im Familienrecht prägen das OLG Hamm und das OLG Düsseldorf, wie latente Steuern und Abfindungsklauseln im Zugewinnausgleich behandelt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 14.04.2016, 14 UF 237/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2015, II-1 UF 2/15). Mehr zu latenten Steuern im Zugewinnausgleich →
Ich bin Certified Valuation Analyst (CVA), aber nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Für das Finanzamt ist das keine Voraussetzung, denn § 11 Abs. 2 BewG regelt die Methode, nicht die Person. Vor Gericht wählt das Gericht seinen Sachverständigen selbst. Wann eine öffentliche Bestellung zählt →
Beide Mandate sind echt und anonymisiert. Namen und Branchendetails sind weggelassen, die Beträge gerundet oder zur Unkenntlichmachung verändert. Die Verhältnisse und Ergebnisse entsprechen dem echten Fall.
Raum Düsseldorf · Wegzugsbesteuerung · Stichtag Ende 2025
Ausgangslage. Der Gesellschafter einer inhabergeführten Software-GmbH unter einer Holding zieht ins EU-Ausland. Aus den Gewinnen 2023 bis 2025 hätte das vereinfachte Ertragswertverfahren einen Wert von mehr als 2 Mio. € ergeben.
Auftrag. Gutachten über den gemeinen Wert der Anteile nach IDW S1 als Wertnachweis nach § 6 AStG gegenüber dem Finanzamt, zum Festpreis.
Vorgehen. Ab 2026 sah das Geschäft anders aus: neue Lizenzkosten, ein wichtiger Kunde weniger, alles hängt am Inhaber. Die künftigen Gewinne sind weniger wert als das Vermögen, das heute in der Gesellschaft steckt. Dann zählt dieses Vermögen als Untergrenze.
Ergebnis. Gemeiner Wert der Anteile rund 980.000 €. Mehr als eine Million Euro weniger Bemessungsgrundlage heißt je nach Steuersatz eine sechsstellige Ersparnis. Mehr zur Bewertung bei Wegzug →
Nordrhein-Westfalen · Übertragung von Anteilen · Finanzamt
Ausgangslage. Bei der Übertragung von Anteilen an einem Bauunternehmen setzt das Finanzamt das vereinfachte Ertragswertverfahren an: pauschal das 13,75-Fache des Jahresertrags, ohne Blick auf Marktlage, Auftragslage oder Inhaberabhängigkeit.
Auftrag. Bewertungsgutachten nach IDW S1 als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (§ 11 Abs. 2 BewG), Festpreis 9.700 € zzgl. USt. Weil der Stichtag in der Vergangenheit lag, galt die Fassung 2008 des Standards.
Vorgehen und Dauer. Vergangenheitsanalyse, Plausibilisierung der Planung, Markt- und Wettbewerbskapitel, Bewertung auf den zurückliegenden Stichtag. Lieferung binnen vier Wochen ab vollständigen Unterlagen.
Ergebnis. Gemeiner Wert rund 290.000 €, Steuerersparnis im sechsstelligen Bereich. Alle Fallbeispiele →
Die Preise gelten in NRW wie bundesweit. Ich nehme höchstens fünf Mandate pro Monat an.
| Format | Wofür | Festpreis |
|---|---|---|
| Erstgespräch | Anlass klären, passendes Format finden (20 Minuten) | kostenlos |
| Werteinschätzung kompakt | Orientierung und Verhandlung, nicht für Finanzamt oder Gericht | 3.700 € |
| Bewertungsgutachten nach IDW S1 | Finanzamt, Gericht und Verhandlung | ab 9.700 € |
Alle Preise zzgl. USt. Ablauf und Umfang des Gutachtens nach IDW S1 →
★★★★★„Bereits die erste Einschätzung war überaus kompetent, ehrlich und verständlich auf den Punkt gebracht."Kevin LennartzGoogle-Rezension
★★★★★„Kompetente Beratung, verständliche Erklärung des Vorgehens und eine zügige, fundierte Einschätzung."Luis BudowGoogle-Rezension
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Alle Rezensionen: Google-Profil · Kapazität: maximal 5 Mandate pro Monat · Lieber direkt? 02431 8779603 oder info@yannickmaar.de
Schildern Sie kurz Ihren Anlass. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ob die gutachterliche Stellungnahme reicht, das Bewertungsgutachten nötig ist oder die Werteinschätzung der richtige erste Schritt wäre. Antwort innerhalb von 24 Stunden, kostenlos und vertraulich.
Yannick Maar, CVA – unabhängiger Sachverständiger für Unternehmensbewertung. Ihre Anfrage landet direkt bei mir, nicht im Sekretariat.
Nein. Mein Sitz ist Erkelenz, ich bewerte aber bundesweit. Ein Gutachten nach IDW S1 gilt in jedem Bundesland gleich, und die Festpreise sind überall dieselben.
Nein. Die Unterlagen kommen über einen digitalen Datenraum, die Gespräche laufen per Telefon oder Video. So arbeite ich mit Mandanten in Köln, Düsseldorf, Aachen und Mönchengladbach genauso wie mit Mandanten im Ausland.
Ja. Ich erstelle Gutachten nach IDW S1 für Finanzämter und Finanzgerichte, etwa als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG oder bei Wegzug nach § 6 AStG, und für Verfahren vor Familien- und Landgerichten als Parteigutachten. Ob ein Gutachten überzeugt, hängt an seiner Begründung, nicht am Bundesland.
Nein, ich bin Certified Valuation Analyst (CVA) und Mitglied der EACVA. Für das Finanzamt schreibt das Gesetz bei Unternehmensanteilen keinen Berufsstand vor. Vor Gericht wählt das Gericht den Sachverständigen selbst.
Das Bewertungsgutachten nach IDW S1 kostet ab 9.700 € zzgl. USt., die Werteinschätzung kompakt 3.700 € zzgl. USt. Das Erstgespräch (20 Minuten) ist kostenlos.