Seit 2004 hat der FAUB des IDW seine Empfehlung zur Marktrisikoprämie fünfmal festgelegt. Geben Sie den Bewertungsstichtag ein und Sie sehen, welche Bandbreite damals galt, vor und nach persönlichen Steuern, mit Quelle und dem Basiszins zum selben Tag.
FAUB-Marktrisikoprämie zum 13.10.2026
Grundlage: Empfehlung des FAUB vom 22.09.2025 (Beschluss vom 16.09.2025), gilt für Bewertungsstichtage ab dem 22.09.2025. Steuersystem: Abgeltungsteuer.
Basiszins zum Stichtag wird geladen …
Kurz gesagt: Maßgeblich ist die FAUB-Empfehlung, die am Bewertungsstichtag galt. Für Stichtage ab dem 22.09.2025 sind das 5,25 bis 6,75 % vor persönlichen Steuern, vom 25.10.2019 bis zum 21.09.2025 waren es 6,00 bis 8,00 %. Wer für einen Stichtag 2026 noch mit 6 bis 8 % rechnet, setzt eine überholte Bandbreite an und drückt den Unternehmenswert.
Empfohlene Marktrisikoprämie je Bewertungsstichtag, in Prozent. Die rote Linie ist Ihr Stichtag.
Die Tabelle zeigt, für welche Bewertungsstichtage welche Bandbreite gilt. Die Zeile Ihres Stichtags ist markiert.
| Bewertungsstichtage | vor pers. Steuern | nach pers. Steuern | Grundlage und Steuersystem |
|---|---|---|---|
| bis 31.12.2004 | – | – | keine Bandbreitenempfehlung des FAUB (IDW S 1 i.d.F. 2000) |
| 01.01.2005 – 31.12.2008 | 4,00–5,00 % | 5,00–6,00 % | FAUB, 84. Sitzung am 10.12.2004; Halbeinkünfteverfahren (IDW S 1 i.d.F. 2005) |
| 01.01.2009 – 18.09.2012 | 4,50–5,50 % | 4,00–5,00 % | FAUB-Empfehlung 2008 für Stichtage ab Einführung der Abgeltungsteuer; ab 10.01.2012 Hinweis auf den oberen Rand |
| 19.09.2012 – 24.10.2019 | 5,50–7,00 % | 5,00–6,00 % | FAUB-Hinweis vom 19.09.2012 nach der Finanz- und Schuldenkrise; Abgeltungsteuer |
| 25.10.2019 – 21.09.2025 | 6,00–8,00 % | 5,00–6,50 % | FAUB-Empfehlung vom 25.10.2019 (Beschluss 22.10.2019) im Niedrigzinsumfeld; bestätigt 2020 und 2022 |
| ab 22.09.2025 | 5,25–6,75 % | 4,50–5,75 % | FAUB-Empfehlung vom 22.09.2025 (Beschluss 16.09.2025) nach dem Anstieg des Basiszinses; aktuell |
Die Marktrisikoprämie ist der Renditevorsprung, den Anleger für ein breit gestreutes Aktienportfolio gegenüber der risikolosen Anlage erwarten. Beobachten lässt sie sich nicht direkt. Der FAUB leitet seine Bandbreite deshalb aus mehreren Ansätzen ab: historisch gemessene Überrenditen, aus Börsenkursen zurückgerechnete implizite Renditen und die erwartete Gesamtrendite des Aktienmarkts.
Seit 2019 achtet der FAUB stärker auf diese Gesamtrendite, also Basiszins plus Marktrisikoprämie. Als der Basiszins 2019 gegen null fiel, hob er die Prämie auf 6 bis 8 % an. Nachdem der Basiszins bis 2025 wieder auf rund 3Nachdem der Basiszins bis 2025 wieder auf über 3 % gestiegen war, senkte er sienbsp;% gestiegen war, senkte er sie auf 5,25 bis 6,75 %. Der Rechner zeigt deshalb neben der Bandbreite auch den Basiszins zum Stichtag und die daraus folgende Gesamtrendite.
Der FAUB gibt jeweils zwei Bandbreiten an. Welche ein Gutachten braucht, richtet sich nach dem Bewertungsanlass und nach der angewendeten Fassung des IDW S 1 (zur Neufassung siehe IDW S1 in der Fassung 2026). Werden die Überschüsse nach typisierten persönlichen Steuern angesetzt, gehören Basiszins und Marktrisikoprämie auf dieselbe Ebene.
Bis Ende 2008 lag die Bandbreite nach Steuern über der vor Steuern. Das ist kein Fehler: Im Halbeinkünfteverfahren waren Kursgewinne für Privatanleger weitgehend steuerfrei, Zinsen dagegen voll steuerpflichtig. Seit der Abgeltungsteuer ab 2009 werden beide gleich besteuert, und die Prämie nach Steuern liegt unter der vor Steuern.
Häufiger Fehler in Gutachten: die Bandbreite eines anderen Zeitraums oder der falschen Steuerebene. Ein Gutachten zum Stichtag 31.12.2025, das mit 6 bis 8 % vor Steuern rechnet, verwendet eine Empfehlung, die seit dem 22.09.2025 nicht mehr gilt. Dazu passend: Gutachten prüfen lassen.
Im Grundsatz gilt die Bandbreite, die am Bewertungsstichtag empfohlen war. Liegt der Stichtag zwischen Beschluss und Bekanntgabe (etwa 22. bis 24.10.2019 oder 16. bis 21.09.2025) oder wenige Wochen vor einer Änderung, sollte das Gutachten die Wahl ausdrücklich begründen und die neue Bandbreite zur Plausibilisierung heranziehen. Der Rechner zeigt für solche Zeiträume einen Hinweis.
Mit dem ermittelten Wert können Sie im Kapitalisierungszins-Rechner weiterrechnen. Den Basiszins zu jedem Stichtag liefert der Basiszins-Rechner, die aktuelle Einordnung steht auf der Seite Marktrisikoprämie aktuell.
Quellen: Empfehlungen und Hinweise des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW vom 10.12.2004, 2008, 10.01.2012, 19.09.2012, 25.10.2019 und 22.09.2025. Basiszins: eigene Berechnung aus den Svensson-Parametern der Deutschen Bundesbank. Ohne Gewähr; für ein Gutachten ist die Originalverlautbarung maßgeblich.
Die Bandbreite der FAUB-Empfehlung, die am Bewertungsstichtag galt. Für Stichtage ab dem 22.09.2025 sind das 5,25 bis 6,75 % vor und 4,50 bis 5,75 % nach persönlichen Steuern, vom 25.10.2019 bis 21.09.2025 waren es 6,00 bis 8,00 % bzw. 5,00 bis 6,50 %. Der Rechner zeigt die Bandbreite für jeden Stichtag seit 2005.
Fünf Bandbreitenempfehlungen seit 2004: 10.12.2004 (4,0 bis 5,0 % vor Steuern), 2008 für Stichtage ab 2009 (4,5 bis 5,5 %), 19.09.2012 (5,5 bis 7,0 %), 25.10.2019 (6,0 bis 8,0 %) und 22.09.2025 (5,25 bis 6,75 %). Dazu kamen Hinweise ohne neue Bandbreite, etwa am 10.01.2012 sowie zur Corona-Krise 2020 und zum Krieg in der Ukraine 2022.
Wegen des Halbeinkünfteverfahrens. Kursgewinne aus Aktien waren damals für Privatanleger weitgehend steuerfrei, Zinsen dagegen voll steuerpflichtig. Nach Steuern war der Renditevorsprung von Aktien deshalb größer. Seit der Abgeltungsteuer ab 2009 liegt die Bandbreite nach Steuern unter der vor Steuern.
Das hängt vom Bewertungsanlass und von der angewendeten Fassung des IDW S 1 ab. Entscheidend ist die Konsistenz: Werden die Überschüsse nach typisierten persönlichen Steuern angesetzt, gehören Basiszins und Marktrisikoprämie ebenfalls auf diese Ebene. Der Rechner zeigt deshalb beide Bandbreiten.
Grundsätzlich die zum Stichtag geltende Empfehlung. Liegt der Stichtag zwischen Beschluss und Bekanntgabe einer neuen Empfehlung oder kurz davor, sollte das Gutachten die Wahl begründen und die neue Bandbreite zumindest zur Plausibilisierung heranziehen. Der Rechner weist auf solche Übergangszeiträume hin.