FAUB senkt die Marktrisikoprämie auf 4,5 bis 6,0 %

Die neue Kapitalkostenempfehlung vom 19.10.2026: was sich ändert, ab welchem Stichtag sie gilt und was sie für den Unternehmenswert bedeutet.

Kurz gesagt: Der FAUB des IDW hat die Marktrisikoprämie gesenkt: vor persönlichen Steuern auf 4,5 bis 6,0 % (bisher 5,25 bis 6,75 %), nach persönlichen Steuern auf 4,0 bis 5,25 % (bisher 4,5 bis 5,75 %). Beschlossen am 12.10.2026, veröffentlicht am 19.10.2026. Mit dem Basiszins von 3,75 % und Beta 1,0 sinken die Eigenkapitalkosten in der Mitte der Bandbreite von 9,75 % auf 9,00 %. Der Unternehmenswert steigt dadurch bei sonst gleichen Annahmen um rund 9,4 %.

Das IDW hat am 19. Oktober 2026 die neue Kapitalkostenempfehlung des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) veröffentlicht (IDW-Meldung vom 19.10.2026). Es ist die zweite Absenkung in gut einem Jahr. Die bisherige Bandbreite galt seit dem 22.09.2025.

Die neue Empfehlung in Zahlen

Marktrisikoprämiebis 18.10.2026ab 19.10.2026
vor persönlichen Steuern5,25–6,75 %4,50–6,00 %
Mitte vor persönlichen Steuern6,00 %5,25 %
nach persönlichen Steuern4,50–5,75 %4,00–5,25 %
Mitte nach persönlichen Steuern5,125 %4,625 %

Quelle: FAUB-Empfehlungen vom 22.09.2025 und vom 19.10.2026 (Beschluss in der Sitzung am 12.10.2026). Beide Ränder sinken um 0,75 Prozentpunkte vor und um 0,5 Prozentpunkte nach persönlichen Steuern.

Warum der FAUB die Prämie senkt

Der FAUB schaut auf die Gesamtrendite, die Anleger vom Aktienmarkt erwarten: Basiszins plus Marktrisikoprämie. Empirisch liegt sie nach seiner Meldung in einem normalen Inflationsumfeld bei rund 6 bis 10 %. Mit dem heutigen Basiszins hätte die alte Bandbreite rechnerisch Gesamtrenditen über diesem Korridor ergeben.

Gesamtrendite bei Basiszins 3,75 %unterer RandMitteoberer Rand
alte Bandbreite (5,25–6,75 %)9,00 %9,75 %10,50 %
neue Bandbreite (4,50–6,00 %)8,25 %9,00 %9,75 %

Zwei Entwicklungen nennt der FAUB ausdrücklich. Der barwertäquivalente Basiszins nach der Svensson-Methode ist seit September 2025 weiter gestiegen: Im September 2025 lag er gerundet bei 3,00 %, zum 01.10.2026 bei 3,75 % (Monatswerte). Außerdem haben sich die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt im laufenden Jahr stabilisiert. Beides spricht für eine niedrigere Prämie.

Für die Herleitung bleibt es beim pluralistischen Ansatz: historische nominale und reale Aktienrenditen, historisch gemessene Marktrisikoprämien und implizite, aus Kursen zurückgerechnete Renditen.

Was das für den Unternehmenswert bedeutet

Die Marktrisikoprämie steht über den Kapitalisierungszins im Nenner. Sinkt sie, steigt der Wert. Ein Beispiel mit 500.000 € nachhaltigem Ergebnis, vor persönlichen Steuern, als ewige Rente gerechnet:

Bausteinalte Mitteneue Mitte
Basiszins (01.10.2026)3,75 %3,75 %
Beta × Marktrisikoprämie1,0 × 6,00 %1,0 × 5,25 %
Eigenkapitalkosten9,75 %9,00 %
Wachstumsabschlag1,00 %1,00 %
Kapitalisierungszins ewige Rente8,75 %8,00 %
Kapitalisierungsfaktor11,4312,50
Ertragswert5,71 Mio. €6,25 Mio. €

Gleiches Unternehmen, rund 536.000 € mehr Wert. Das sind gut 9 %. Je höher das Beta, desto stärker die Wirkung: Bei Beta 1,3 sinken die Eigenkapitalkosten um knapp einen Prozentpunkt (1,3 × 0,75), der Wert steigt um rund 10 %.

Für steuerliche Bewertungen hat das eine zweite Seite. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kapitalisiert mit dem festen Faktor 13,75 (§ 203 BewG). Im Beispiel schrumpft der Abstand zwischen IDW-S1-Faktor und gesetzlichem Faktor von 2,32 auf 1,25. Ein Gutachten nach IDW S1 liegt damit weiter unter dem pauschalen Wert, aber weniger deutlich als bisher. Ob sich der Nachweis im Einzelfall lohnt, zeigt der Beitrag IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.

Welche Bandbreite für welchen Stichtag gilt

Maßgeblich ist die Empfehlung, die am Bewertungsstichtag galt. Die IDW-Meldung nennt keinen eigenen Anwendungszeitpunkt. Ich setze die neue Bandbreite wie bei den früheren Empfehlungen ab der Veröffentlichung an:

  • Stichtag ab 19.10.2026: 4,50 bis 6,00 % vor und 4,00 bis 5,25 % nach persönlichen Steuern. Das betrifft auch den Jahreswechsel 31.12.2026, einen häufigen Stichtag bei Wegzug, Schenkung oder Umstrukturierung.
  • Stichtag vom 12. bis 18.10.2026: zwischen Beschluss und Veröffentlichung. Das Gutachten sollte die Wahl begründen und die neue Bandbreite zur Plausibilisierung heranziehen.
  • Stichtag vom 22.09.2025 bis 11.10.2026: weiterhin 5,25 bis 6,75 %. Bei Stichtagen kurz vor dem Beschluss lohnt ein Blick auf die neue Bandbreite.
  • Stichtag vor dem 22.09.2025: die Empfehlung aus 2019 mit 6,00 bis 8,00 %.

Der Marktrisikoprämie-Rechner zeigt für jeden Stichtag seit 2005 die geltende Bandbreite, die Übergangshinweise und den Basiszins zum selben Tag.

Direkt nachrechnen: Der Kapitalisierungszins-Rechner ist seit dem 20.10.2026 mit der neuen Mitte von 5,25 % vorbelegt. Den Basiszins zu Ihrem Stichtag liefert der Basiszins-Rechner.

Was das für laufende und vorliegende Gutachten heißt

  • Gutachten in Arbeit mit Stichtag ab 19.10.2026: Kapitalkosten auf die neue Bandbreite umstellen. Eine Rechnung mit 5,25 bis 6,75 % wäre angreifbar.
  • Fertige Gutachten mit früherem Stichtag: Sie bleiben bei der damals geltenden Bandbreite. Das Stichtagsprinzip schützt sie vor der neuen Empfehlung.
  • Gegengutachten und Prüfungen: Erst den Stichtag, dann die Bandbreite prüfen. Wer für einen Stichtag im November 2026 noch mit 6,00 % Mitte rechnet, setzt den Wert im Beispiel um rund 9 % zu niedrig an.
  • Wahl innerhalb der Bandbreite: Auch die neue Mitte von 5,25 % braucht eine Begründung im Gutachten.

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Häufige Fragen zur neuen FAUB-Empfehlung

Seit dem 19.10.2026 empfiehlt der FAUB des IDW 4,50 bis 6,00 % vor persönlichen Steuern und 4,00 bis 5,25 % nach persönlichen Steuern. Vorher galten seit dem 22.09.2025 5,25 bis 6,75 % bzw. 4,50 bis 5,75 %.

Die IDW-Meldung nennt keinen eigenen Anwendungszeitpunkt. Wie bei früheren Empfehlungen gilt die neue Bandbreite für Stichtage ab der Veröffentlichung am 19.10.2026. Für Stichtage zwischen Beschluss (12.10.2026) und Veröffentlichung ist die Wahl im Gutachten zu begründen.

Der Basiszins ist seit September 2025 weiter gestiegen, und die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt haben sich stabilisiert. Mit der alten Bandbreite hätte sich rechnerisch eine Gesamtrendite oberhalb der empirisch beobachteten 6 bis 10 % ergeben.

Bei Basiszins 3,75 %, Beta 1,0 und 1,0 % Wachstumsabschlag sinkt der Kapitalisierungszins in der Mitte der Bandbreite von 8,75 % auf 8,00 %. Der Ertragswert steigt dadurch um gut 9 %, bei höherem Beta etwas stärker.

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