Die neue Kapitalkostenempfehlung vom 19.10.2026: was sich ändert, ab welchem Stichtag sie gilt und was sie für den Unternehmenswert bedeutet.
Kurz gesagt: Der FAUB des IDW hat die Marktrisikoprämie gesenkt: vor persönlichen Steuern auf 4,5 bis 6,0 % (bisher 5,25 bis 6,75 %), nach persönlichen Steuern auf 4,0 bis 5,25 % (bisher 4,5 bis 5,75 %). Beschlossen am 12.10.2026, veröffentlicht am 19.10.2026. Mit dem Basiszins von 3,75 % und Beta 1,0 sinken die Eigenkapitalkosten in der Mitte der Bandbreite von 9,75 % auf 9,00 %. Der Unternehmenswert steigt dadurch bei sonst gleichen Annahmen um rund 9,4 %.
Das IDW hat am 19. Oktober 2026 die neue Kapitalkostenempfehlung des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) veröffentlicht (IDW-Meldung vom 19.10.2026). Es ist die zweite Absenkung in gut einem Jahr. Die bisherige Bandbreite galt seit dem 22.09.2025.
| Marktrisikoprämie | bis 18.10.2026 | ab 19.10.2026 |
|---|---|---|
| vor persönlichen Steuern | 5,25–6,75 % | 4,50–6,00 % |
| Mitte vor persönlichen Steuern | 6,00 % | 5,25 % |
| nach persönlichen Steuern | 4,50–5,75 % | 4,00–5,25 % |
| Mitte nach persönlichen Steuern | 5,125 % | 4,625 % |
Quelle: FAUB-Empfehlungen vom 22.09.2025 und vom 19.10.2026 (Beschluss in der Sitzung am 12.10.2026). Beide Ränder sinken um 0,75 Prozentpunkte vor und um 0,5 Prozentpunkte nach persönlichen Steuern.
Der FAUB schaut auf die Gesamtrendite, die Anleger vom Aktienmarkt erwarten: Basiszins plus Marktrisikoprämie. Empirisch liegt sie nach seiner Meldung in einem normalen Inflationsumfeld bei rund 6 bis 10 %. Mit dem heutigen Basiszins hätte die alte Bandbreite rechnerisch Gesamtrenditen über diesem Korridor ergeben.
| Gesamtrendite bei Basiszins 3,75 % | unterer Rand | Mitte | oberer Rand |
|---|---|---|---|
| alte Bandbreite (5,25–6,75 %) | 9,00 % | 9,75 % | 10,50 % |
| neue Bandbreite (4,50–6,00 %) | 8,25 % | 9,00 % | 9,75 % |
Zwei Entwicklungen nennt der FAUB ausdrücklich. Der barwertäquivalente Basiszins nach der Svensson-Methode ist seit September 2025 weiter gestiegen: Im September 2025 lag er gerundet bei 3,00 %, zum 01.10.2026 bei 3,75 % (Monatswerte). Außerdem haben sich die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt im laufenden Jahr stabilisiert. Beides spricht für eine niedrigere Prämie.
Für die Herleitung bleibt es beim pluralistischen Ansatz: historische nominale und reale Aktienrenditen, historisch gemessene Marktrisikoprämien und implizite, aus Kursen zurückgerechnete Renditen.
Die Marktrisikoprämie steht über den Kapitalisierungszins im Nenner. Sinkt sie, steigt der Wert. Ein Beispiel mit 500.000 € nachhaltigem Ergebnis, vor persönlichen Steuern, als ewige Rente gerechnet:
| Baustein | alte Mitte | neue Mitte |
|---|---|---|
| Basiszins (01.10.2026) | 3,75 % | 3,75 % |
| Beta × Marktrisikoprämie | 1,0 × 6,00 % | 1,0 × 5,25 % |
| Eigenkapitalkosten | 9,75 % | 9,00 % |
| Wachstumsabschlag | 1,00 % | 1,00 % |
| Kapitalisierungszins ewige Rente | 8,75 % | 8,00 % |
| Kapitalisierungsfaktor | 11,43 | 12,50 |
| Ertragswert | 5,71 Mio. € | 6,25 Mio. € |
Gleiches Unternehmen, rund 536.000 € mehr Wert. Das sind gut 9 %. Je höher das Beta, desto stärker die Wirkung: Bei Beta 1,3 sinken die Eigenkapitalkosten um knapp einen Prozentpunkt (1,3 × 0,75), der Wert steigt um rund 10 %.
Für steuerliche Bewertungen hat das eine zweite Seite. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kapitalisiert mit dem festen Faktor 13,75 (§ 203 BewG). Im Beispiel schrumpft der Abstand zwischen IDW-S1-Faktor und gesetzlichem Faktor von 2,32 auf 1,25. Ein Gutachten nach IDW S1 liegt damit weiter unter dem pauschalen Wert, aber weniger deutlich als bisher. Ob sich der Nachweis im Einzelfall lohnt, zeigt der Beitrag IDW S1 vs. vereinfachtes Ertragswertverfahren.
Maßgeblich ist die Empfehlung, die am Bewertungsstichtag galt. Die IDW-Meldung nennt keinen eigenen Anwendungszeitpunkt. Ich setze die neue Bandbreite wie bei den früheren Empfehlungen ab der Veröffentlichung an:
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Seit dem 19.10.2026 empfiehlt der FAUB des IDW 4,50 bis 6,00 % vor persönlichen Steuern und 4,00 bis 5,25 % nach persönlichen Steuern. Vorher galten seit dem 22.09.2025 5,25 bis 6,75 % bzw. 4,50 bis 5,75 %.
Die IDW-Meldung nennt keinen eigenen Anwendungszeitpunkt. Wie bei früheren Empfehlungen gilt die neue Bandbreite für Stichtage ab der Veröffentlichung am 19.10.2026. Für Stichtage zwischen Beschluss (12.10.2026) und Veröffentlichung ist die Wahl im Gutachten zu begründen.
Der Basiszins ist seit September 2025 weiter gestiegen, und die impliziten Renditeerwartungen am Aktienmarkt haben sich stabilisiert. Mit der alten Bandbreite hätte sich rechnerisch eine Gesamtrendite oberhalb der empirisch beobachteten 6 bis 10 % ergeben.
Bei Basiszins 3,75 %, Beta 1,0 und 1,0 % Wachstumsabschlag sinkt der Kapitalisierungszins in der Mitte der Bandbreite von 8,75 % auf 8,00 %. Der Ertragswert steigt dadurch um gut 9 %, bei höherem Beta etwas stärker.