Unternehmensbewertung ohne Businessplan: So werden KMU ohne Planungsrechnung bewertet

„Wir haben keine Planung" ist der häufigste Satz im Erstgespräch – und kein Ausschlussgrund für ein seriöses Gutachten.

Das häufigste KMU-Problem – und warum es keins ist

Große Konzerne planen rollierend über fünf Jahre. Der typische Mittelständler mit 5 bis 50 Mitarbeitern plant dagegen oft gar nicht – jedenfalls nicht schriftlich. Es gibt keine integrierte Unternehmensplanung, keinen Businessplan, bestenfalls ein Bauchgefühl für das nächste Jahr. Viele Inhaber glauben deshalb, eine Bewertung nach IDW S1 sei bei ihnen nicht möglich – schließlich basiert das Ertragswertverfahren auf künftigen Erträgen.

Die gute Nachricht: Eine fehlende Planungsrechnung ist kein Ausschlussgrund. Der IDW S1 i.d.F. 2026 – anzuwenden für Bewertungsstichtage ab dem 9. April 2026 – widmet den Besonderheiten kleiner und mittlerer Unternehmen ein eigenes Kapitel 12, in dem der frühere Praxishinweis 1/2014 aufgegangen ist. Danach sind bei KMU angemessene Vereinfachungen zulässig – auch bei der Frage, woraus die künftigen Erträge abgeleitet werden. Was sich mit dem IDW S1 2026 sonst noch ändert →

So gehe ich ohne Planung vor

Fehlt eine Unternehmensplanung, wird die Zukunft nicht erfunden – sie wird aus der dokumentierten Vergangenheit abgeleitet und sorgfältig plausibilisiert:

SchrittWas passiertErgebnis
1. VergangenheitsanalyseAuswertung der letzten drei Jahresabschlüsse: Umsatz-, Ergebnis- und Margenentwicklung, KostenstrukturBelastbares Bild der Ertragslage
2. BereinigungenEinmaleffekte werden neutralisiert (z. B. Sonderabschreibungen, Versicherungserstattungen, Corona-Effekte); der marktübliche Unternehmerlohn wird angesetztNachhaltiges, übertragbares Ergebnis
3. Ableitung der ErtragskraftAus den bereinigten Jahren wird die nachhaltig erzielbare Ertragskraft abgeleitet – kein simpler Durchschnitt, sondern eine begründete EinschätzungBasis für die Kapitalisierung
4. PlausibilisierungAbgleich mit Auftragslage, Branchenentwicklung und Abhängigkeiten (Inhaber, Großkunden, Lieferanten)Dokumentierte Begründung statt Behauptung
5. DokumentationJede Annahme und jede Vereinfachung wird im Gutachten offengelegt und begründetGerichts- und prüfungsfestes Ergebnis

Entscheidend ist Schritt 4: Die Vergangenheit wird nur dann fortgeschrieben, wenn sie die Zukunft plausibel repräsentiert. Steht der größte Kunde vor dem Absprung, läuft ein Mietvertrag aus oder hängt das Geschäft vollständig am Inhaber, fließt genau das in die Bewertung ein – dokumentiert und begründet.

Wichtig auch: Die Ableitung ist kein simpler Dreijahresdurchschnitt. Zeigt die Entwicklung einen klaren Trend – etwa kontinuierlich steigende Umsätze bei stabilen Margen –, wäre ein Durchschnitt über drei Jahre systematisch zu niedrig; bei einem Ausreißerjahr nach oben wäre er zu hoch. Der Gutachter gewichtet, begründet und legt offen, warum das nachhaltige Ergebnis dort liegt, wo es liegt. Für die anschließende ewige Rente kommt dann noch die Frage nach dem Wachstumsabschlag hinzu – ein eigener, oft unterschätzter Werthebel.

Vorsicht vor der „Wunschzettel-Planung"

Das Gegenteil des fehlenden Businessplans ist übrigens genauso problematisch: die Planung, die es nur für das Gutachten gibt. Wenn ein Unternehmen jahrelang stabile Umsätze erwirtschaftet hat und die eigens erstellte Planung plötzlich 30 % Umsatzwachstum pro Jahr vorsieht – ohne neue Produkte, neue Märkte oder neue Kapazitäten –, dann hinterfrage ich das. Und nicht nur ich: Auch die Gegenseite, deren Berater und im Zweifel das Gericht werden genau hier ansetzen. Eine sauber abgeleitete Vergangenheitsanalyse ist in der Regel belastbarer als eine unbegründete Hochrechnung. Wie man solche Schwachstellen in fremden Gutachten findet, zeige ich bei der Gutachten-Gegenprüfung.

Wo die Vereinfachung an ihre Grenze kommt

Ehrlichkeit gehört dazu: Je größer und komplexer das Unternehmen, desto eher braucht es eine echte Planungsrechnung. Wer mehrere Geschäftsbereiche mit unterschiedlicher Dynamik hat, mitten in einer Expansion oder Restrukturierung steckt oder stark projektgetriebenes Geschäft mit schwankenden Großaufträgen betreibt, dessen Zukunft lässt sich nicht seriös aus drei Vergangenheitsjahren ablesen. In solchen Fällen erarbeite ich die Planungsannahmen gemeinsam mit der Geschäftsführung und dem Steuerberater – auch das ist Teil des Mandats, kein Grund zur Absage. Wie die Zusammenarbeit mit Steuerberatern abläuft →

Was Sie liefern müssen: erstaunlich wenig. Für die Bewertung ohne Planung genügen im Kern die letzten drei Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste und der Gesellschaftsvertrag – plus Ihre Antworten auf meine Fragen zu Auftragslage und Besonderheiten. Alles Weitere steht in der Unterlagen-Checkliste.

Der ideale Einstieg: Werteinschätzung kompakt

Für genau diese Fälle – KMU ohne Planung, Inhaber ohne Erfahrung mit Bewertungen – habe ich die Werteinschätzung kompakt entwickelt: eine belastbare Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse, geliefert in wenigen Tagen, für 1.500 € zzgl. USt. Sie ist kein gerichtsfestes Gutachten, beantwortet aber die erste Frage jeder Verhandlung: In welcher Größenordnung liegt der Wert? Wird anschließend das Vollgutachten nach IDW S1 beauftragt – Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt., fixiert nach dem kostenlosen Erstgespräch –, wird der Betrag vollständig angerechnet. Welches Format Ihr Fall braucht →

Häufige Fragen zur Bewertung ohne Planung

Ja. Der IDW S1 i.d.F. 2026 sieht in Kapitel 12 für kleine und mittlere Unternehmen angemessene Vereinfachungen vor. Fehlt eine Planungsrechnung, leitet der Gutachter die nachhaltige Ertragskraft aus einer bereinigten Vergangenheitsanalyse ab und plausibilisiert sie anhand von Auftragslage, Branche und Abhängigkeiten – dokumentiert und begründet.

Im Kern die letzten drei Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste und den Gesellschaftsvertrag. Dazu kommen Ihre Antworten auf Fragen zu Auftragslage, Einmaleffekten und Besonderheiten des Geschäfts. Eine Planungsrechnung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung.

Nicht automatisch. Entscheidend ist die Qualität der Ableitung: Eine sauber bereinigte Vergangenheitsanalyse mit dokumentierter Plausibilisierung ist in der Regel belastbarer als eine eigens für das Gutachten erstellte Planung mit unbegründeten Wachstumsannahmen. Bei großen oder komplexen Unternehmen stößt die Vereinfachung allerdings an Grenzen – dann werden Planungsannahmen gemeinsam mit der Geschäftsführung erarbeitet.

Die Werteinschätzung kompakt liefert für 1.500 € zzgl. USt. in wenigen Tagen eine Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse – ideal als Einstieg genau für diese Fälle, bei späterer Beauftragung voll anrechenbar. Das gerichtsfeste Vollgutachten nach IDW S1 erstelle ich zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt., fixiert nach dem kostenlosen Erstgespräch.

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