Ein Modell rechnet Annahmen. Ein Gutachten begründet sie und übernimmt dafür die Verantwortung. Dazwischen liegt die Grenze, die in der Prüfung zählt.
In fast jeder Kanzlei liegt inzwischen ein Bewertungstool auf dem Rechner. Die Frage ist selten, ob es rechnen kann – das kann es. Die Frage ist, ab wann das Ergebnis aus der Software gegenüber einem Finanzamt, einem Gericht oder einer Gegenseite trägt. Dieser Beitrag zieht die Grenze, und zwar aus der Sicht von jemandem, der beide Seiten kennt: das Modell und das Gutachten, das darauf aufsetzt.
Der im DATEV-Umfeld verbreitetste Weg ist wevalue, ein webbasiertes Bewertungstool der schweizerischen wevalue AG, seit Dezember 2022 DATEV-Marktplatz-Partner. Die Daten kommen direkt aus dem Kanzlei-Rechnungswesen, die Software führt vom Jahresabschluss über Analyse und Planung zum Wert und unterstützt Substanzwert, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Ertragswert- und DCF-Verfahren sowie Multiplikatoren.
Was solche Tools wirklich gut können, sollte man nicht kleinreden:
Für die interne Orientierung, das Nachfolge-Vorgespräch und die Frage „reden wir über zwei oder über acht Millionen?" ist das die richtige Werkzeugklasse. Kein Gutachten der Welt ist dafür nötig.
Ein Modell rechnet Annahmen. Ein Gutachten begründet sie und übernimmt dafür die Verantwortung. Zwischen beidem liegen die Punkte, an denen eine Bewertung in der Prüfung tatsächlich angegriffen wird:
| Bestandteil | Software | Was das Gutachten ergänzt |
|---|---|---|
| Planungsherleitung | rechnet die eingegebene Planung fort | Plausibilisierung gegen Vergangenheit, Auftragsbestand und Marktumfeld – der häufigste Angriffspunkt der Betriebsprüfung |
| Unternehmerlohn | Eingabefeld | Herleitung mit Quelle, Größenklasse und Tätigkeitsprofil, siehe Unternehmerlohn |
| Kapitalisierungszins | CAPM-Formel mit eingegebenem Beta | Peergroup-Auswahl, Unlevering und Re-Levering, Basiszins zum Stichtag, Begründung des Wachstumsabschlags |
| Normalisierungen | manuelle Korrekturposten | Prüfung, welche Einmaleffekte betriebsfremd sind – und welche nur so aussehen |
| Sonderfragen | Standardstruktur | Nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Leistungsverflechtungen, Gruppenstrukturen, Minderheitsanteile |
| Substanzwert-Untergrenze | rechenbar | Beurteilung, ob sie im konkreten Fall greift – bei § 11 Abs. 2 BewG entscheidend |
| Verantwortung | keine | Unterschrift, Berufsqualifikation, Haftung – das, was ein Bescheid oder ein Gericht adressieren kann |
Nicht die Rechenmethode entscheidet über das Format, sondern der Adressat:
Für Kanzleien, die beides nutzen wollen: Die Modellrechnung im eigenen Tool und die gutachterliche Stellungnahme schließen sich nicht aus. In der Praxis läuft es oft so, dass die Kanzlei die Zahlenbasis und die Planung liefert und ich Herleitung, Kapitalkosten und die Dokumentation beisteuere – das senkt den Aufwand auf beiden Seiten. Mehr dazu unter Für Steuerberater.
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Schicken Sie mir Ihre Bewertung aus dem Tool – ich sage Ihnen innerhalb von 24 Stunden, ob sie für Ihren Anlass reicht, wo sie angreifbar ist und was ein Gutachten ergänzen würde. Kostenlos und vertraulich.
Yannick Maar, CVA – unabhängiger Sachverständiger für Unternehmensbewertung. Ihre Anfrage landet direkt bei mir, nicht im Sekretariat.
Für die interne Orientierung ja, als Nachweis gegenüber dem Finanzamt nein. Beim Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG verlangt die Finanzverwaltung eine anerkannte Bewertungsmethode mit vollständiger Herleitung: plausibilisierte Planung, begründeter Unternehmerlohn, Kapitalisierungszins mit Stichtagsdaten und Peergroup, Substanzwertvergleich sowie Unterschrift und Qualifikationsnachweis. Ein Tool liefert die Rechnung, nicht die Begründung.
Konsistenz. Die Überleitung der Abschlüsse, die Verzahnung von GuV, Bilanz und Cashflow und die Fortschreibung der Planung sind genau die Stellen, an denen in gewachsenen Excel-Modellen Fehler entstehen. Dazu kommen Szenarien und Sensitivitäten auf Knopfdruck und ein Export, der zeigt, welche Eingabe zu welchem Ergebnis geführt hat.
Bei den voreingestellten Kapitalmarktdaten und beim Faktor 13,75. Der Basiszins ist stichtagsbezogen abzuleiten – ein Wert aus dem Erstellungsmonat statt vom Bewertungsstichtag kostet bei steuerlichen Anlässen die Anerkennung. Und das vereinfachte Ertragswertverfahren rechnet zwar korrekt, greift bei inhabergeprägten Betrieben aber regelmäßig 30 bis 60 Prozent zu hoch; die Software weist das nicht aus.
Ja, das ist der Regelfall. Die Kanzlei liefert Zahlenbasis, Abschlüsse und Planung, der Gutachter steuert Herleitung, Kapitalkosten und Dokumentation bei und zeichnet dafür. Das senkt den Aufwand auf beiden Seiten, weil die Aufbereitung nicht doppelt passiert – und die Mandatsbeziehung bleibt bei der Kanzlei.