Handwerksbetrieb bewerten: Elektro, SHK und Bau

Was ein Käufer zahlt, warum der Finanzamtswert im Handwerk besonders weit danebenliegt und welche Annahme den Preis am stärksten bewegt.

Ein Elektro-, SHK- oder Baubetrieb kommt zum Verkauf, und die erste Zahl auf dem Tisch stammt oft aus der Steuerberatung: der Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren. Für einen Käufer ist das selten der Preis. Ein Rechenbeispiel mit einem Elektrobetrieb zeigt, wie weit Finanzamts-Formel und Markt auseinanderliegen und welche Annahme den Wert stärker bewegt als das Gewerk.

Was zahlt ein Käufer für einen Handwerksbetrieb?

Nach den DUB-KMU-Multiples für das zweite Quartal 2026 werden Betriebe im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit weniger als 5 Mio. € Umsatz mit dem 3,8- bis 5,0-Fachen des bereinigten EBITDA bewertet. Zwischen 5 und 50 Mio. € Umsatz sind es 4,4 bis 5,8.

Die vollständige Tabelle steht auf der Seite KMU-Multiples nach Branchen. Wichtig ist das Wort „bereinigt“: Das EBITDA wird nach einem marktüblichen Gehalt für die Geschäftsführung gerechnet. Ohne diesen Abzug multipliziert man das Gehalt des Inhabers mit und bewertet seine Arbeitskraft als Firmenwert. Wie sich Umsatz-Multiples daraus ableiten und warum sie im Handwerk wenig taugen, steht im Beitrag Umsatz-Multiples nach Branchen.

Warum die Finanzamts-Formel hier besonders weit danebenliegt

Das vereinfachte Ertragswertverfahren multipliziert den Durchschnittsertrag der letzten drei Jahre nach 30 % pauschaler Steuer mit dem Faktor 13,75 (§ 203 Abs. 1 BewG, § 202 Abs. 3 BewG). Der Faktor entspricht einer Rendite von 7,27 %.

Ein Käufer, der einen Betrieb mit 14 Mitarbeitern und einem Inhaber als Meister übernimmt, rechnet mit mehr Risiko. Das Verfahren ist für die Erbschaft- und Schenkungsteuer gemacht, und selbst dort nur, wenn es nach § 199 BewG nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Für eine Kaufpreisverhandlung ist es kein Maßstab. Den Methodenvergleich im Detail zeigt der Beitrag IDW S1 gegen vereinfachtes Ertragswertverfahren.

Das Rechenbeispiel: ein Elektrobetrieb, drei Methoden

Ein Elektrobetrieb als Einzelunternehmen, 2,2 Mio. € Umsatz, 14 Mitarbeiter. Der durchschnittliche Gewinn der letzten drei Jahre liegt bei 330.000 € vor Unternehmerlohn, die Abschreibungen bei 45.000 €. Der Betrieb ist schuldenfrei.

Für den Unternehmerlohn nennt die Angemessenheitstabelle der OFD Karlsruhe für Handwerksbetriebe bis 2,5 Mio. € Umsatz und unter 20 Mitarbeitern Gesamtbezüge von 148.000 bis 211.000 €. Die Tabelle zeigt drei Ansätze aus diesem Umfeld:

UnternehmerlohnVereinfachtes ErtragswertverfahrenErtragswert (8,75 %)DUB 3,8 bis 5,0 × EBITDA
100.000 € (zu niedrig)2.213.750 €1.840.000 €1.045.000 bis 1.375.000 €
160.000 €1.636.250 €1.360.000 €817.000 bis 1.075.000 €
211.000 € (oberer Rand)1.145.375 €952.000 €623.200 bis 820.000 €

Konstruierter Fall. Ertragswert: Ertrag nach 30 % Steuer wie im BewG, Kapitalisierungszins 3,75 % Basiszins plus Beta 1,0 mal 6,00 % Marktrisikoprämie, minus 1,0 % Wachstumsabschlag. DUB-Spanne auf das EBITDA nach Unternehmerlohn (Gewinn plus Abschreibungen). Die Karlsruher Tabelle gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und dient hier als Orientierung.

Mit 160.000 € Unternehmerlohn liegt die Finanzamts-Formel bei 1,64 Mio. €, der Markt bei 0,82 bis 1,08 Mio. €. Das sind 52 bis 100 % Aufschlag auf das, was ein Käufer nach den DUB-Daten zahlt.

Der Unternehmerlohn bewegt mehr als das Gewerk

Jede 10.000 € Unternehmerlohn verschieben den Wert nach der Finanzamts-Formel um 96.250 €, im Ertragswert um 80.000 €. Wer 100.000 € statt 160.000 € ansetzt, bewertet im Beispiel 577.500 € Arbeitskraft des Inhabers als Firmenwert.

Im Handwerk ist das besonders heikel, weil der Inhaber oft Meister, Kalkulator und Bauleiter zugleich ist. Ein Nachfolger muss diese Rollen bezahlen. Die Quellen für ein marktgerechtes Gehalt vergleicht der Beitrag Unternehmerlohn: Tabellen und Quellen.

Vier Werttreiber, die im Handwerk anders wirken

  • Meister: Elektrotechniker (Nr. 25), Installateur und Heizungsbauer (Nr. 24) sowie Maurer und Betonbauer (Nr. 1) sind zulassungspflichtig nach Anlage A der Handwerksordnung. Eingetragen wird nach § 7 Abs. 1a HwO, wer die Meisterprüfung bestanden hat. Ohne Betriebsleiter, der die Voraussetzungen erfüllt, darf der Käufer den Betrieb nach § 1 Abs. 1 HwO nicht fortführen.
  • Auftragsbestand und Wartungsverträge: Wiederkehrende Kundendienst- und Wartungsumsätze rechtfertigen eher das obere Ende der DUB-Spanne als Projektgeschäft, das mit jedem Bauvorhaben neu gewonnen werden muss. Bei SHK-Betrieben sind das die Heizungswartungen, bei Elektrobetrieben wiederkehrende Prüfungen.
  • Gewährleistung: Mängelansprüche an einem Bauwerk verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB erst in fünf Jahren ab Abnahme. Beim Kauf der GmbH-Anteile bleiben sie in der Gesellschaft, beim Kauf der Wirtschaftsgüter regelt das der Vertrag.
  • Werkstatt und Fuhrpark: Gehört die Halle dem Inhaber privat, muss der Ertrag nach Verkauf eine marktübliche Miete tragen. Fahrzeuge und Maschinen gehören mit ihrem Zustand in die Investitionsplanung.

Wie man diese Punkte vor der Übergabe ordnet, beschreibt der Beitrag Unternehmensnachfolge und Bewertung.

Merksatz: Der Faktor 13,75 unterstellt 7,27 % Rendite. Ein Käufer eines inhabergeführten Handwerksbetriebs verlangt mehr, und er zieht ein volles Meistergehalt ab. Wer mit dem Finanzamtswert in die Verhandlung geht, startet im Beispiel mindestens 50 % über dem Markt.

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Häufige Fragen zur Bewertung von Handwerksbetrieben

Nach den DUB-KMU-Multiples (Q2/2026) zahlen Käufer für Bau- und Handwerksbetriebe unter 5 Mio. € Umsatz das 3,8- bis 5,0-Fache des bereinigten EBITDA. Bereinigt heißt: nach einem marktüblichen Gehalt für die Geschäftsführung. Wo ein Betrieb in der Spanne liegt, hängt von Meisternachfolge, Auftragsstruktur und Inhaberabhängigkeit ab.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren rechnet mit dem festen Faktor 13,75 nach § 203 BewG, das entspricht 7,27 % Rendite. Ein Käufer eines kleinen, inhabergeführten Betriebs verlangt mehr. Im Rechenbeispiel liegt der Finanzamtswert 52 bis 100 % über der Marktspanne.

Die Angemessenheitstabelle der OFD Karlsruhe nennt für Handwerksbetriebe bis 2,5 Mio. € Umsatz und unter 20 Mitarbeitern 148.000 bis 211.000 € Gesamtbezüge. Maßgeblich ist, was ein Nachfolger für Meister, Kalkulation und Bauleitung tatsächlich bezahlen müsste.

Ja, aber für zulassungspflichtige Gewerke nach Anlage A der Handwerksordnung braucht der Betrieb einen Betriebsleiter, der die Eintragungsvoraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO). Ohne Meister im Betrieb sinkt die Zahl der möglichen Käufer und damit der Preis.

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