Konkrete Preise statt vager Bandbreiten – und die Antwort auf die Frage, wer das Gutachten eigentlich bezahlt.
Steht bei einer Scheidung ein Unternehmen oder eine Beteiligung im Vermögen, entscheidet der Unternehmenswert häufig über sechsstellige Beträge im Zugewinnausgleich. Die Kosten der Bewertung sind dagegen überschaubar – und bei mir transparent:
| Stufe | Beantwortet | Gerichtsfest? | Preis |
|---|---|---|---|
| Kostenlose Ersteinschätzung | Welches Format braucht mein Fall? | – | 0 € · Antwort in 24 h |
| Werteinschätzung kompakt | Lohnt sich der Streit – und in welche Richtung geht der Wert? | Nein – Entscheidungsgrundlage | 1.500 € zzgl. USt. (voll anrechenbar) |
| Vollgutachten nach IDW S1 | Welcher Wert hält vor Gericht und gegenüber der Gegenseite stand? | Ja | Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. |
Warum ein Festpreis? Im Familienrecht ist Kostenkontrolle Teil der Mandatsführung. Ein Festpreis nach Erstgespräch bedeutet: Ihr Budget steht, bevor die Arbeit beginnt – unabhängig davon, wie zäh die Gegenseite verhandelt.
Das hängt davon ab, in welcher Phase das Gutachten entsteht:
Steuerlich gilt: Beim privaten Anlass Zugewinnausgleich sind die Gutachtenkosten in der Regel nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar – klären Sie den Einzelfall mit Ihrem Steuerberater.
Im Zugewinnausgleich wird die Hälfte des Wertzuwachses ausgeglichen. Jeder Euro Unternehmenswert wirkt also zur Hälfte direkt auf die Ausgleichszahlung:
Die Gegenseite legt eine Bewertung über 1,8 Mio. € vor. Ein neutrales IDW-S1-Gutachten kommt – mit marktüblichem Unternehmerlohn, korrektem indexiertem Anfangsvermögen und dem Abzug latenter Steuern – auf 1,2 Mio. €. Die Differenz von 600.000 € bedeutet im Zugewinn: 300.000 € weniger Ausgleichszahlung. Dem stehen Gutachtenkosten ab 9.700 € gegenüber.
Dieselbe Rechnung gilt in beide Richtungen: Auch wer einen zu niedrigen Wert der Gegenseite akzeptiert, verschenkt sechsstellig. Die drei häufigsten Fehler, die Werte im Zugewinn kippen, habe ich hier zusammengefasst.
Ein vollständiges IDW-S1-Gutachten erstelle ich zum Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. Der konkrete Preis hängt von Größe und Komplexität des Unternehmens ab und wird nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich fixiert – ohne laufende Stunden, ohne Nebenkosten.
Ja: Die Werteinschätzung kompakt liefert für 1.500 € zzgl. USt. eine belastbare Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse – in wenigen Tagen. Sie ist kein gerichtsfestes Gutachten, beantwortet aber die Frage, ob sich der Streit lohnt. Bei einer späteren Beauftragung des Vollgutachtens wird der Betrag vollständig angerechnet.
Ein Privatgutachten zahlt zunächst der Auftraggeber. Bestellt das Familiengericht einen Sachverständigen, gehören dessen Kosten zu den Verfahrenskosten und werden nach der Kostenentscheidung des Gerichts verteilt. Oft am günstigsten: ein gemeinsam beauftragter neutraler Gutachter, dessen Kosten sich beide Seiten teilen.
Beim privaten Anlass Zugewinnausgleich in der Regel nicht. Anders kann es aussehen, wenn die Bewertung zugleich betrieblichen Zwecken dient – das sollte der Steuerberater im Einzelfall prüfen.