Anfangsvermögen im Zugewinn: Warum die Inflation mitrechnet

Wer mit Unternehmen in die Ehe ging, teilt nicht dessen Inflationsgewinn. Die VPI-Indexierung sorgt dafür – und wird trotzdem oft falsch oder gar nicht gerechnet.

Das Problem: Scheingewinne durch Inflation

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Ohne Korrektur würde aber jeder, der mit Vermögen in die Ehe ging, einen reinen Inflationsgewinn teilen müssen: 200.000 € von vor 20 Jahren sind heute nominal mehr wert, ohne dass real etwas hinzugewonnen wurde. Die Rechtsprechung korrigiert das durch die Indexierung des Anfangsvermögens mit dem Verbraucherpreisindex (VPI).

Heirat: Anfangsvermögen 200.000 € nominaler Wert am Tag der Eheschließung VERBRAUCHERPREISE STEIGEN (Beispiel: +50 %) Endstichtag: indexiert 300.000 € 200.000 € × (VPI Ende ÷ VPI Anfang) Endvermögen 800.000 € − 300.000 € (indexiert) = Zugewinn 500.000 € (statt 600.000 €) Die Indexierung schützt vor der Teilung bloßer Inflation Vereinfachtes Beispiel · VPI: Verbraucherpreisindex (Destatis)

So wird gerechnet

  • Formel: Anfangsvermögen × (VPI am Endstichtag ÷ VPI bei Eheschließung). Die Indexwerte veröffentlicht das Statistische Bundesamt (Basis 2020 = 100).
  • Nur das Anfangsvermögen wird indexiert – das Endvermögen ist bereits in heutiger Kaufkraft ausgedrückt.
  • Auch beim Unternehmen: Der Unternehmenswert bei Eheschließung wird ermittelt (zweite Bewertung!) und dann indexiert. Genau hier liegt der Hebel: Ein hoch belegtes, indexiertes Anfangsvermögen senkt den Zugewinn erheblich.
  • Negatives Anfangsvermögen (Schulden bei Heirat) wird seit der Reform 2009 ebenfalls berücksichtigt – es erhöht den Zugewinn.

Die typischen Fehler

In der Praxis sehe ich drei Muster: Die Indexierung wird ganz vergessen (zulasten des Inhaber-Ehegatten), das Anfangsvermögen wird mangels Belegen auf null gesetzt (wer die Firma schon bei Heirat hatte, sollte das früh dokumentieren!), oder es wird mit falschen Indexständen gerechnet. Mein kostenloser Zugewinn-Schnellrechner hat die Indexierung übrigens eingebaut – VPI-Werte eintragen genügt.

Zusammenspiel mit der Bewertung: Für Unternehmer-Ehen heißt das: zwei Bewertungsstichtage (Heirat und Zustellung), Indexierung des Anfangswerts, dann Differenz – und auf das Ergebnis wirken zusätzlich latente Steuern und übertragbare Ertragskraft. Den Gesamtüberblick gibt die Seite Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich.

Häufige Fragen zur Indexierung

Damit keine Scheingewinne geteilt werden: Ohne Kaufkraftbereinigung würde bloße Geldentwertung als Zugewinn gelten. Das Anfangsvermögen wird deshalb mit dem Verbraucherpreisindex auf den Endstichtag hochgerechnet.

Anfangsvermögen × (VPI am Endstichtag ÷ VPI bei Eheschließung). Die Indexreihen veröffentlicht das Statistische Bundesamt; bei Basiswechseln werden die Reihen verkettet.

Dann muss der Unternehmenswert zum Heiratstag rückwirkend ermittelt und indexiert werden. Je besser dieser Anfangswert belegt ist, desto geringer fällt der rechnerische Zugewinn aus – frühe Dokumentation lohnt sich.

Ja, seit der Güterrechtsreform 2009: Schulden bei Eheschließung fließen als negatives Anfangsvermögen ein und erhöhen den Zugewinn des betreffenden Ehegatten.

Unternehmen in der Zugewinn-Bilanz?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Kostenlose Ersteinschätzung