Der ehrliche Zeitplan: von wenigen Tagen für die Werteinschätzung bis zur Schlussfassung des Vollgutachtens – Phase für Phase.
Kaum eine Frage höre ich im Erstgespräch so verlässlich wie diese: „Wie lange dauert das?" Die ehrliche Antwort hängt vom Format ab:
Damit ist ein Privatgutachten in aller Regel deutlich schneller als das, was viele aus gerichtlichen Verfahren kennen. Warum das so ist, erkläre ich am Ende des Artikels.
So läuft ein Bewertungsmandat bei mir ab – mit realistischen Zeitangaben je Phase:
| Phase | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Kostenloses Erstgespräch | Anlass, Stichtag und passendes Format klären; danach schriftliches Festpreisangebot | Antwort in 24 h, Gespräch ca. 30–45 Min. |
| 2. Unterlagen zusammenstellen | Sie liefern Jahresabschlüsse, BWA/SuSa, Gesellschaftsvertrag & Co. – ich prüfe auf Vollständigkeit | Wenige Tage bis 2 Wochen – liegt bei Ihnen |
| 3. Analyse & Bewertung | Vergangenheitsanalyse, Bereinigungen, Planungsplausibilisierung, Kapitalisierung | ca. 1–2 Wochen |
| 4. Entwurf & Abstimmung | Sie erhalten den Gutachtenentwurf; offene Sachverhaltsfragen werden geklärt | ca. 1 Woche |
| 5. Schlussfassung | Finales Gutachten, unterschrieben und versandfertig – auf Wunsch mit Erläuterungstermin | Wenige Tage |
Die Phasen 3 bis 5 ergeben zusammen die genannten 2–4 Wochen. Wo Ihr Fall in dieser Spanne landet, hängt vor allem von Größe und Komplexität des Unternehmens ab – eine GmbH mit einem Geschäftsbereich ist schneller bewertet als eine Gruppe mit Beteiligungen und Sonderbetriebsvermögen.
Und danach? Mit der Schlussfassung ist das Mandat nicht zwingend zu Ende: Auf Wunsch erläutere ich das Gutachten in einem gemeinsamen Termin – auch gegenüber Ihrem Anwalt oder Steuerberater. Kommen später Einwände der Gegenseite, nehme ich dazu schriftlich Stellung. Beides ist planbar und ändert nichts am Zeitplan bis zur Schlussfassung.
Der wichtigste Satz dieses Artikels: Die Uhr startet erst, wenn die Unterlagen vollständig sind. Für den Start genügen typischerweise die letzten drei Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste sowie der Gesellschaftsvertrag. Was je nach Anlass noch dazukommt, habe ich in der Unterlagen-Checkliste zusammengestellt.
Der größte Zeithebel liegt bei Ihnen: In der Praxis entscheidet Phase 2 über den Gesamtzeitplan – nicht die Bewertungsarbeit selbst. Wer die Checkliste vorab an seinen Steuerberater gibt und die Unterlagen gebündelt liefert, hat sein Gutachten oft Wochen früher als jemand, der Dokumente einzeln nachreicht.
Drei Verzögerer sehe ich immer wieder:
Keiner dieser Punkte ist ein Beinbruch – aber alle drei kosten Zeit, die nicht ich, sondern der Kalender diktiert.
Manchmal drängt die Zeit: ein anstehender Gerichtstermin, ein Notartermin oder eine Frist der Finanzverwaltung. In solchen Fällen ist nach Absprache eine Priorisierung möglich – ob und wie schnell es geht, hängt von meiner aktuellen Auslastung und der Komplexität des Falls ab und wird im Erstgespräch verbindlich geklärt. Häufig ist die Werteinschätzung kompakt die richtige erste Stufe: Sie liefert in wenigen Tagen eine belastbare Verhandlungsgrundlage, während das Vollgutachten parallel entstehen kann.
Wer schon einmal ein gerichtliches Sachverständigengutachten abgewartet hat, kennt Zeiträume von vielen Monaten, teils über einem Jahr. Das liegt selten am Bewerten selbst: Beweisbeschluss, Auswahl und Beauftragung des Sachverständigen, Aktenlauf, Fragenkataloge und Stellungnahmen beider Parteien sowie die Auslastung der bestellten Sachverständigen addieren sich. Ein Privatgutachten kennt diese Schleifen nicht – Beauftragung, Unterlagen, Bewertung, fertig.
Genau deshalb lohnt sich ein frühes Privatgutachten doppelt: Es schafft Verhandlungsposition, bevor das Verfahren läuft – und führt in vielen Fällen zu einer Einigung, ohne dass ein Gerichtsgutachten je beauftragt wird. Wie das etwa im Zugewinnausgleich wirkt und was ein gemeinsam beauftragtes Schiedsgutachten leisten kann, habe ich in eigenen Artikeln beschrieben. Liegt bereits ein Gutachten der Gegenseite vor, ist die Gegenprüfung oft der schnellste Einstieg.
In der Regel 2–4 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Unterlagen vollständig vorliegen. Wo Ihr Fall in dieser Spanne landet, hängt von Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Der Festpreis ab 9.700 € zzgl. USt. wird nach dem kostenlosen Erstgespräch schriftlich fixiert.
Mit der Werteinschätzung kompakt in wenigen Tagen: eine Wert-Bandbreite auf Basis der letzten drei Jahresabschlüsse für 1.500 € zzgl. USt. Sie ist kein gerichtsfestes Gutachten, wird aber bei einer späteren Beauftragung des Vollgutachtens vollständig angerechnet.
Fast immer die Unterlagen: fehlende BWA oder Summen- und Saldenliste zum Stichtag, ungeklärte Gesellschafterverhältnisse und offene Rückfragen. Die Bewertungsarbeit selbst ist selten der Engpass – wer die Unterlagen gebündelt und vollständig liefert, verkürzt den Gesamtzeitplan am wirksamsten.
Nach Absprache ist eine Priorisierung möglich, etwa bei anstehenden Gerichts- oder Notarterminen. Ob und wie schnell es geht, hängt von der aktuellen Auslastung und der Komplexität des Falls ab und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich geklärt. Für eine schnelle erste Grundlage eignet sich die Werteinschätzung kompakt in wenigen Tagen.