Der Unternehmenswert ist der Startpunkt – der Kaufpreis das Verhandlungsergebnis. Dazwischen liegen Nettoverschuldung, Earn-Out und Deal-Struktur.
Das Bewertungsgutachten liefert den objektivierten Unternehmenswert – meist als Gesamtunternehmenswert (Enterprise Value). Was der Käufer am Ende überweist, ist davon zweimal entfernt: erst über die Equity Bridge, dann über die Verhandlung und Deal-Struktur.
Vom Enterprise Value werden die Nettofinanzverbindlichkeiten abgezogen (Finanzschulden minus überschüssige Liquidität) – übrig bleibt der Wert der Anteile. Üblich ist die Vereinbarung „cash and debt free" mit einem normalisierten Working Capital: Weicht das Umlaufvermögen bei Übergabe vom normalen Niveau ab, wird der Preis angepasst. Genau an dieser Brücke entstehen in der Praxis die meisten Nachverhandlungen.
Praxistipp: Wer die eigene Wertuntergrenze nicht kennt, verhandelt blind. Eine erste Bandbreite liefern die aktuellen KMU-Multiples; belastbar wird die Untergrenze durch ein Gutachten – gerade wenn der Käufer mit einer eigenen Bewertung anrückt.
Die Kaufpreisfindung ist kein Rechenfehler-Risiko, sondern ein Verhandlungsprozess auf Basis einer sauberen Wertermittlung: Enterprise Value → Equity Bridge → Struktur. Wer alle drei Ebenen versteht und seine Untergrenze kennt, verschenkt beim Verkauf kein Geld.
Der Enterprise Value ist der Wert des Gesamtunternehmens. Nach Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten ergibt sich der Wert der Anteile (Equity Value) – die Basis des Kaufpreises. Der tatsächliche Preis ist dann Verhandlungsergebnis inklusive Struktur (Fixum, Earn-Out, Darlehen).
Ein variabler Kaufpreisbestandteil, der von künftigen Ergebnissen abhängt (z. B. EBITDA der nächsten zwei Jahre). Er überbrückt unterschiedliche Erwartungen von Käufer und Verkäufer, braucht aber eindeutig definierte Messgrößen und Regeln.
Der Preis wird so vereinbart, als hätte das Unternehmen weder Finanzschulden noch überschüssige Liquidität; beides wird über die Equity Bridge verrechnet. Zusätzlich wird meist ein normalisiertes Working Capital vereinbart, Abweichungen bei Übergabe werden angepasst.
Das ist vor allem eine Steuer- und Haftungsfrage und fällt je nach Konstellation unterschiedlich aus. Sie gehört zum Steuerberater bzw. Anwalt – die Wertermittlung bleibt davon unberührt, beeinflusst aber die Preisbereitschaft beider Seiten.