Fundierte Gutachten für Scheidungsverfahren – methodisch sauber, gerichtsfest und von Familienrichtern anerkannt.
In einer Unternehmerehe ist das Unternehmen oder die Beteiligung oft der mit Abstand größte Vermögenswert. Im Zugewinnausgleich muss dieser Wert zu zwei Stichtagen ermittelt werden – bei Eheschließung und bei Zustellung des Scheidungsantrags.
Ohne ein professionelles Gutachten drohen jahrelange Gerichtsverfahren – mit Gutachterkosten, die den eigentlichen Streitwert übersteigen können. Eine frühzeitige, belastbare Bewertung kann Tausende Euro sparen.
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung (u.a. BGH XII ZR 108/16) das Ertragswertverfahren als geeignete Methode zur Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich bestätigt. In der Praxis hat sich der IDW S13 als ergänzender Standard für die Besonderheiten im Familien- und Erbrecht etabliert.
Wichtig seit 2026: Die in der familienrechtlichen Praxis bisher verbreitete „modifizierte Ertragswertmethode“ wird im neuen IDW S1 (Fassung 2026) ausdrücklich als nicht sachgerechte Modifikation des Ertragswertverfahrens eingestuft (Tz. 161). Stattdessen sind die verbindlichen KMU-Regelungen aus Kapitel 12 anzuwenden – insbesondere Unternehmerlohn, Sphärentrennung und übertragbare Ertragskraft. Gerichte können von IDW-Standards abweichen, müssen dies aber begründen. Diese Entwicklung sollten Sie bei laufenden und künftigen Mandaten im Blick haben.
Bei inhabergeführten Unternehmen ist der kalkulatorische Unternehmerlohn die zentrale Stellschraube. Der neue IDW S1 2026 regelt dies nun verbindlich in Kapitel 12 (Tz. 166): Für die Tätigkeit des Eigenkapitalgebers ist eine marktgerechte Vergütung anzusetzen.
Ob und in welcher Höhe die latente Steuer bei einer fiktiven Veräußerung des Unternehmens abgezogen werden darf, ist familienrechtlich umstritten. Der IDW S13 gibt hier Handlungsempfehlungen, die in meinen Gutachten berücksichtigt werden.
Die Bewertung erfolgt zu zwei Zeitpunkten: Eheschließung (Anfangsvermögen) und Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen).
Der IDW S1 2026 ermöglicht jetzt ein Dreiphasenmodell (Tz. 69): Detailplanung → Übergangsphase → nachhaltiges Ergebnis. Bei Unternehmen in einer Transformationsphase kann die Übergangsphase den Unternehmenswert spürbar beeinflussen.