Neutrale, verteidigungsfähige Gutachten für Abfindung und Anteilsbewertung – wenn Gesellschafter sich über den Wert nicht einig sind.
Wenn Gesellschafter sich trennen, geht es fast immer um eine Zahl: den Wert der Anteile. Ob freiwilliger Austritt, Einziehung von Geschäftsanteilen oder Ausschluss eines Gesellschafters – die Höhe der Abfindung hängt direkt vom ermittelten Unternehmenswert ab. Und genau hier eskalieren die meisten Konflikte.
Eine interne Schätzung oder eine Buchwertklausel im Gesellschaftsvertrag reicht in den seltensten Fällen aus. Buchwertklauseln können bei erheblicher Abweichung vom tatsächlichen Verkehrswert sogar unwirksam sein. Ein professionelles Bewertungsgutachten schafft die objektive Grundlage, auf der sich alle Beteiligten – oder im Streitfall das Gericht – orientieren können.
Yannick Maar ist Certified Valuation Analyst (CVA) und erstellt neutrale Bewertungsgutachten bei Gesellschafterstreitigkeiten – unabhängig, methodisch fundiert und verteidigungsfähig vor Gericht.
Bei Gesellschafterstreitigkeiten kommt in der Regel das Ertragswertverfahren nach IDW S1 zum Einsatz. Bei inhabergeführten KMU wird häufig das modifizierte Ertragswertverfahren angewendet, das die besondere Abhängigkeit vom Inhaber berücksichtigt.
Zentrale Bewertungsparameter sind dabei:
Zur Plausibilisierung setze ich ergänzend das Multiplikatorverfahren ein – so lässt sich der ermittelte Wert in den Marktkontext einordnen.
Praxisbeispiel (anonymisiert): Bei einer GmbH mit 4 Mio. € Umsatz lag die Abfindungsvorstellung des ausscheidenden Gesellschafters bei 1,2 Mio. €. Das Gutachten ergab einen objektivierten Anteilswert von 740.000 € – unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns. Die Einigung erfolgte außergerichtlich.
In einem ersten Gespräch klären wir den Bewertungsanlass und meine Funktion – neutraler Gutachter, Parteigutachter oder Schiedsgutachter. Anschließend erheben wir die notwendigen Daten gezielt und ohne unnötigen Aufwand.
Das fertige Gutachten dokumentiert alle Annahmen transparent und nachvollziehbar. Auf Wunsch erhalten Sie Argumentationshilfen für die außergerichtliche Einigung oder das Gerichtsverfahren.
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und -komplexität ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot. Mehr zu den Kosten →
Ja. Meine Gutachten sind methodisch nach IDW S1 aufgebaut, vollständig dokumentiert und darauf ausgelegt, vor Gericht Bestand zu haben.
Bei vollständiger Datenlieferung in der Regel 2–4 Wochen. Bei laufenden Verhandlungen oder Gerichtsfristen sprechen wir Prioritäten vorab ab.