Was ist IDW S1?
Der IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen" (IDW S 1 i.d.F. 2008) ist kein Gesetz, aber der in Deutschland anerkannte Bewertungsstandard. Er wird von Gerichten, Finanzbehörden und der Wirtschaftsprüfung als Maßstab herangezogen und bildet die methodische Grundlage für nahezu alle professionellen Unternehmensbewertungen.
Angewendet wird der Standard nicht nur von Wirtschaftsprüfern, sondern auch von Steuerberatern und zertifizierten Sachverständigen wie dem Certified Valuation Analyst (CVA).
Die sieben Grundsätze des IDW S1
- Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks: Die Art der Bewertung richtet sich nach dem Anlass (Transaktion, steuerlich, streitig).
- Bewertung der Unternehmensgesamtheit: Das Unternehmen wird als Einheit bewertet, nicht als Summe von Einzelwerten.
- Stichtagsprinzip: Der Wert wird zu einem bestimmten Bewertungsstichtag ermittelt.
- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens: Nur die Überschüsse, die dem Eigentümer zufließen, sind relevant.
- Gesonderte Bewertung nicht betriebsnotwendigen Vermögens: Nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte werden separat bewertet.
- Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips: Die bilanzielle Vorsicht gilt nicht für Bewertungszwecke.
- Nachvollziehbarkeit: Alle Annahmen müssen dokumentiert und für Dritte nachvollziehbar sein.
Bewertungsverfahren im Detail
Ertragswertverfahren
Das klassische Verfahren: Auf Basis einer Detailplanungsphase (3–5 Jahre) und einer anschließenden ewigen Rente werden die zukünftigen finanziellen Überschüsse prognostiziert und auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Der Diskontierungssatz wird individuell hergeleitet aus Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor und Wachstumsabschlag.
DCF-Verfahren
Das international gebräuchliche Discounted-Cash-Flow-Verfahren (Entity-Methode) diskontiert die freien Cash Flows mit den gewichteten Kapitalkosten (WACC). Es führt bei konsistenter Anwendung zum gleichen Ergebnis wie das Ertragswertverfahren.
Multiplikatorverfahren
Das Multiplikatorverfahren (z.B. EBIT-Multiplikatoren) dient primär als Plausibilisierungsinstrument. Es vergleicht den ermittelten Wert mit Marktpreisen vergleichbarer Transaktionen und liefert eine Einordnung, ob der Ertragswert im marktüblichen Rahmen liegt.
Aufbau eines IDW-S1-Gutachtens
Ein vollständiges Bewertungsgutachten nach IDW S1 enthält typischerweise:
- Bewertungsauftrag, -anlass und Funktion des Bewerters
- Beschreibung des Bewertungsobjekts (Unternehmen, Markt, Wettbewerb)
- Vergangenheitsanalyse und Ergebnisbereinigung
- Planungsrechnung und Prognose der finanziellen Überschüsse
- Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes (Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor, Wachstumsabschlag)
- Ermittlung des Unternehmenswerts
- Plausibilisierung durch Multiplikatorenvergleich
Vollgutachten vs. Kurzgutachten vs. Wertindikation
- Vollgutachten: Maximale Dokumentationstiefe. Gerichts- und prüfungsfest. Für streitige Anlässe, Betriebsprüfungen und gerichtliche Verfahren.
- Kurzgutachten: Verkürzte Darstellung, aber methodisch identisch. Für außergerichtliche Einigungen und Orientierungszwecke.
- Wertindikation: Erste Orientierung mit begrenztem Aufwand. Als Vorbereitung auf Verhandlungen oder zur Entscheidung, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist.
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