Wann eine Gegenprüfung sinnvoll ist
- Sie haben ein Gutachten erhalten und der ermittelte Wert erscheint unrealistisch hoch oder niedrig.
- Ihr Anwalt benötigt eine fundierte Stellungnahme für das Gerichtsverfahren.
- Das Finanzamt hat einen Wert festgesetzt, den Sie im Einspruchsverfahren anfechten möchten.
- Sie möchten vor Vertragsabschluss eine unabhängige zweite Meinung zum Kaufpreis.
Was ich bei einer Gegenprüfung konkret untersuche
- Methodenwahl: Ist das angewandte Verfahren für den Bewertungsanlass sachgerecht?
- Planungsannahmen: Sind die Umsatz-, Kosten- und Investitionsprognosen nachvollziehbar und konsistent?
- Kapitalisierungszins: Sind Basiszins, Marktrisikoprämie, Beta-Faktor und Wachstumsabschlag korrekt hergeleitet?
- Unternehmerlohn: Ist der kalkulatorische Unternehmerlohn angemessen bemessen?
- Sonderthemen: Nicht betriebsnotwendiges Vermögen, latente Steuern, Fungibilitätsabschläge – korrekt berücksichtigt?
5 Warnsignale, dass ein Bewertungsgutachten fehlerhaft sein könnte:
1. Kein individueller Kapitalisierungszins hergeleitet (nur pauschaler Satz). 2. Unternehmerlohn fehlt oder ist nicht nachvollziehbar begründet. 3. Keine Ergebnisbereinigung der Vergangenheit dokumentiert. 4. Planungsrechnung nicht plausibilisiert (z.B. durch Multiplikatoren). 5. Latente Steuern nicht berücksichtigt, obwohl anlassrelevant.
Was Sie erhalten
- Schriftliche Stellungnahme mit konkreten Kritikpunkten und Alternativrechnung
- Argumentationshilfen für Verhandlung, Einspruch oder Gerichtsverfahren
- Bei Bedarf: Eigenes Gegengutachten als vollständige Alternative